123 Hausrat-Frage

Hausratversicherung beim Umzug: Was Sie melden müssen

Ihre Hausratversicherung zieht mit um. Während des Umzugs sind beide Wohnungen versichert. Melden müssen Sie den Umzug spätestens bei Umzugsbeginn – mit der neuen Wohnfläche.

  • Schutz in alter und neuer Wohnung
  • Spätestens bei Umzugsbeginn melden
  • Neue Wohnfläche angeben
  • Beitrag kann sich ändern

Checkliste: Hausrat beim Umzug

  • Umzug melden: spätestens bei Umzugsbeginn, am besten in Textform.
  • Neue Wohnfläche angeben: Sie bestimmt oft Beitrag und Versicherungssumme.
  • Versicherungssumme prüfen: Größere Wohnung, neue Möbel? Dann die Summe anpassen.
  • Sicherungen klären: Hat die neue Wohnung andere Türen, Schlösser oder einen Keller?
  • Transport absichern: Klären Sie, wer für Schäden beim Tragen und Transport haftet.
  • Zusammenziehen: Meist reicht ein Vertrag für den gemeinsamen Haushalt.

Versicherungsschutz in beiden Wohnungen

Nach den GDV-Musterbedingungen (VHB 2022, Abschnitt A 16) geht der Versicherungsschutz bei einem Wohnungswechsel auf die neue Wohnung über. Während des Umzugs besteht Schutz in beiden Wohnungen. Für die alte Wohnung endet er spätestens nach einer Frist, die Ihr Vertrag festlegt – nach Angaben der Verbraucherzentrale meist zwei Monate nach Umzugsbeginn. Behalten Sie die alte Wohnung als Zweitwohnsitz, geht der Schutz nicht über.

Transportschäden: Schäden beim Tragen, Verladen oder Transport sind in einer normalen Hausratversicherung meist nicht abgedeckt. Fragen Sie beim Umzugsunternehmen nach der Haftung oder prüfen Sie eine eigene Transportdeckung.

Neuer Beitrag und Sonderkündigungsrecht

Ab Umzugsbeginn gilt der Tarif, der am neuen Wohnort gilt (VHB 2022, A 16.5.1). Der Beitrag hängt oft von Region, Wohnfläche und Versicherungssumme ab – er kann also steigen oder sinken.

Beitrag steigt

Erhöht sich der Beitrag wegen des neuen Wohnorts, können Sie innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen. Die Kündigung wird einen Monat nach Zugang wirksam (A 16.5.2).

Umzug allein

Ein Umzug allein berechtigt in der Regel nicht zur Kündigung. Ziehen zwei Haushalte mit eigenen Verträgen zusammen, lässt sich einer der Verträge meist beenden.

Neue Wohnung, neue Summe?

Ändern sich nach dem Umzug Wohnfläche oder Wert Ihres Hausrats und passen Sie den Vertrag nicht an, kann eine Unterversicherung entstehen (VHB 2022, A 16.4.3). Dann kürzt die Versicherung im Schadenfall anteilig.

Mehr dazu: Unterversicherung in der Hausratversicherung vermeiden

Quelle: GDV, Allgemeine Hausrat-Versicherungsbedingungen VHB 2022

Häufige Fragen

Ist mein Hausrat während des Umzugs versichert?

Ja. Nach den GDV-Musterbedingungen besteht während des Wohnungswechsels Schutz in beiden Wohnungen. Für die alte Wohnung endet er nach einer im Vertrag festgelegten Frist.

Wann muss ich den Umzug melden?

Spätestens bei Umzugsbeginn, zusammen mit der neuen Wohnfläche in Quadratmetern.

Ändert sich der Beitrag nach dem Umzug?

Möglich. Ab Umzugsbeginn gilt der Tarif am neuen Wohnort. Der Beitrag kann je nach Region, Wohnfläche und Summe steigen oder sinken.

Kann ich die Hausratversicherung wegen Umzug kündigen?

Ein Umzug allein reicht in der Regel nicht. Steigt der Beitrag wegen des neuen Wohnorts, können Sie innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen.

Sind Schäden beim Umzugstransport versichert?

Meist nicht. Schäden beim Tragen, Verladen oder Transport deckt eine normale Hausratversicherung in der Regel nicht ab. Klären Sie die Haftung mit dem Umzugsunternehmen.

Erst Bedarf prüfen, dann vergleichen

Neue Wohnung, neue Lage? Unser Hausrat-Check zeigt Ihnen, welche Summe und welche Leistungen jetzt passen. Danach vergleichen Sie passende Tarife.

Weitere Informationen zu Versicherungen beim Umzug finden Sie auch bei der Verbraucherzentrale.