Unterversicherung in der Hausratversicherung vermeiden
Ist Ihre Versicherungssumme niedriger als der Wert Ihres Hausrats, kann die Versicherung jeden Schaden anteilig kürzen – auch kleine. Prüfen Sie Ihre Summe, bevor etwas passiert.
- Auch kleine Schäden werden gekürzt
- Maßgeblich ist der Neuwert
- Unterversicherungsverzicht prüfen
- Nach Umzug Summe anpassen
So rechnet die Versicherung bei Unterversicherung
Nach den GDV-Musterbedingungen (VHB 2022, Abschnitt A 19.4) kann die Versicherung bei Unterversicherung die Entschädigung im Verhältnis kürzen:
Beispiel
Versicherungssumme 40.000 Euro, tatsächlicher Wert des Hausrats 50.000 Euro, Schaden 5.000 Euro. Die Versicherung zahlt 5.000 × 40.000 ÷ 50.000 = 4.000 Euro. Die übrigen 1.000 Euro tragen Sie selbst.
Warum das jeden Schaden trifft
Die Kürzung gilt nicht nur beim Totalschaden. Auch ein kleiner Wasserschaden oder ein gestohlenes Fahrrad wird anteilig gekürzt.
Neuwert statt Zeitwert: Was Ihr Hausrat wirklich wert ist
Die Hausratversicherung ersetzt in der Regel den Wiederbeschaffungspreis – also das, was Sie heute für gleichwertige neue Sachen bezahlen müssten. Deshalb liegt der Versicherungswert oft deutlich höher, als viele schätzen.
- Raum für Raum zählen: Möbel, Kleidung, Küche, Elektronik, Bücher, Sportgeräte, Fahrräder, Vorräte.
- Keller, Dachboden, Garage nicht vergessen: Auch dort gelagerte Sachen gehören zum Hausrat.
- Wertsachen gesondert prüfen: Für Schmuck, Bargeld oder Kunst gelten oft eigene Grenzen.
- Neuanschaffungen nachtragen: Neue Küche, teures Rad, mehr Technik – passen Sie die Summe an.
Unterversicherungsverzicht: Wie er funktioniert
Viele Tarife bieten einen Unterversicherungsverzicht. Dann prüft die Versicherung im Schadenfall nicht, ob Ihre Summe zu niedrig war. Voraussetzung ist, dass Sie eine bestimmte Mindestsumme je Quadratmeter Wohnfläche versichern. Nach Angaben der Verbraucherzentrale liegt sie meist bei 650 Euro pro Quadratmeter – maßgeblich ist der Wert in Ihrem Tarif.
Wichtig: Der Verzicht hilft nur, wenn Ihre Wohnfläche korrekt angegeben ist. Kommt Wohnfläche hinzu – etwa durch Umzug oder Ausbau – müssen Sie das melden, sonst kann der Schutz entfallen.
Nach Umzug oder Zusammenziehen: Summe prüfen
Die Musterbedingungen weisen ausdrücklich darauf hin: Ändern sich nach einem Umzug Wohnfläche oder Wert des Hausrats und passen Sie den Vertrag nicht an, kann eine Unterversicherung entstehen (VHB 2022, A 16.4.3). Dasselbe gilt, wenn zwei Haushalte zusammenziehen.
Mehr dazu: Hausratversicherung beim Umzug
Quelle: GDV, Allgemeine Hausrat-Versicherungsbedingungen VHB 2022
Häufige Fragen
Was ist eine Unterversicherung bei der Hausrat?
Eine Unterversicherung liegt vor, wenn die Versicherungssumme niedriger ist als der Wert Ihres Hausrats. Dann kann die Versicherung jeden Schaden anteilig kürzen.
Wie berechnet die Versicherung die Kürzung?
Entschädigung = Schaden × Versicherungssumme ÷ Wert des Hausrats. Bei 40.000 Euro Summe, 50.000 Euro Wert und 5.000 Euro Schaden zahlt sie 4.000 Euro.
Was ist ein Unterversicherungsverzicht?
Die Versicherung verzichtet darauf, im Schadenfall eine Unterversicherung zu prüfen. Voraussetzung ist meist eine bestimmte Summe je Quadratmeter und eine korrekte Wohnfläche. Laut Verbraucherzentrale liegt die Mindestsumme meist bei 650 Euro pro Quadratmeter.
Wird der Neuwert oder der Zeitwert ersetzt?
In der Regel der Neuwert, also der Preis für gleichwertige neue Sachen. Deshalb sollte auch Ihre Versicherungssumme den Neuwert abbilden.
Muss ich nach einem Umzug die Summe ändern?
Ändern sich Wohnfläche oder Wert des Hausrats, sollten Sie den Vertrag anpassen. Sonst kann eine Unterversicherung entstehen.
Erst Bedarf prüfen, dann vergleichen
Unser Hausrat-Check schätzt Ihre Versicherungssumme und zeigt, welche Leistungen Ihr Haushalt braucht. Danach vergleichen Sie passende Tarife.
Weitere Informationen zur richtigen Versicherungssumme finden Sie auch bei der Verbraucherzentrale.