Lohnt sich eine Krankenhauszusatzversicherung – und brauche ich sie?
Im Krankenhaus zahlt die Kasse die Behandlung durch den diensthabenden Arzt und meist das Mehrbettzimmer. Chefarzt und Ein- oder Zweibettzimmer sind Wahlleistungen, die Sie selbst zahlen – oder über eine Zusatzversicherung. Der Bund der Versicherten hält sie nur für empfehlenswert, wenn Sie diese Leistungen ausdrücklich wollen. Die Rechenhilfe stellt Selbstzahlen und Beitrag gegenüber.
- Kasse zahlt: Behandlung, meist Mehrbettzimmer
- Zuzahlung: 10 € je Tag, höchstens 28 Tage
- Wahlleistungen: Chefarzt, Ein- oder Zweibettzimmer
- Rechenhilfe: ohne persönliche Daten
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Rechenhilfe: Selbst zahlen oder versichern?
Schätzen Sie, wie oft Sie ins Krankenhaus müssen und was die Wahlleistungen kosten würden. Die Rechenhilfe stellt das dem Beitrag gegenüber.
Keine Empfehlung. Die Rechenhilfe kann nicht vorhersagen, wie oft Sie ins Krankenhaus müssen.
Für wen sie sinnvoll ist – und für wen eher nicht
Eher sinnvoll
- Wer Chefarzt, Ein- oder Zweibettzimmer und freie Klinikwahl ausdrücklich will
- Wer jung und gesund einen Tarif mit Alterungsrückstellungen wählt
Erst prüfen
- Altersgrenzen beim Abschluss, oft unter 65
- Gesundheitsfragen der letzten fünf bis zehn Jahre
Eher nicht nötig
- Wer nur gelegentlich ein Einzelzimmer möchte
- Wer existenzielle Risiken wie Berufsunfähigkeit noch nicht abgesichert hat
- Wer Verdienstausfall absichern will – dafür gibt es Krankentagegeld
Was ein guter Tarif leisten sollte
- Mindeststandard laut Stiftung Warentest: Leistung unabhängig vom Krankheitsgrund, Arzthonorare mindestens bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz, mindestens Zweibettzimmer, lebenslange Laufzeit.
- Alterungsrückstellungen: ohne sie steigen die Beiträge mit dem Alter deutlich.
- Wartezeit: üblich drei Monate, bei Entbindung meist acht.
- Ohne Gesundheitsfragen: Davon rät Stiftung Warentest meist ab, weil die Leistung oft eingeschränkt ist.
Wahlleistungen ohne Versicherung
Wahlleistungen müssen vor der Behandlung schriftlich vereinbart werden; die Klinik muss vorher über die Preise informieren. Eine Wahlleistungsvereinbarung können Sie jederzeit ohne Frist kündigen.
Stiftung Warentest nennt als Beispiel für einen sehr guten Zweibettzimmer-Tarif 31 Euro im Monat für 32-Jährige und 49 Euro für 52-Jährige (gesunde Modellkunden, Beitragsstand 1. Januar 2026).
Quellen und Stand
Quellen: § 39 Abs. 4 SGB V; § 17 KHEntgG; Verbraucherzentrale: Wahlleistungen(Stand 03.04.2025); Verbraucherzentrale: Zusatzversicherungen(Stand 19.08.2025); Stiftung Warentest(geändert 01.04.2026); Bund der Versicherten(21.01.2026).
Häufige Fragen: Lohnt sich eine Krankenhauszusatzversicherung
Was zahlt die gesetzliche Krankenkasse im Krankenhaus?
Die allgemeinen Krankenhausleistungen: Behandlung durch den diensthabenden Arzt, Unterkunft meist im Mehrbettzimmer. Sie zahlen 10 Euro Zuzahlung je Tag, höchstens 28 Tage im Jahr.
Was zahlt eine Krankenhauszusatzversicherung?
Je nach Tarif Chefarzt- oder Wahlarztbehandlung, Ein- oder Zweibettzimmer und freie Klinikwahl. Arzthonorare übernehmen Tarife meist bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz, manche darüber hinaus.
Ab welchem Alter lohnt sich der Abschluss?
Je jünger und gesünder, desto günstiger. Tarife mit Alterungsrückstellungen sind anfangs teurer, die Beiträge bleiben im Alter aber stabiler.
Kann ich das Einbettzimmer auch selbst zahlen?
Ja. Sie vereinbaren die Wahlleistung vor der Behandlung schriftlich mit der Klinik. Die Preise unterscheiden sich je Klinik.
Gibt es eine Wartezeit?
Üblich sind drei Monate, bei einer Entbindung meist acht. Manche Tarife verzichten darauf.
Ist ein Krankenhaustagegeld eine Alternative?
Eher nicht. Es zahlt einen festen Tagessatz, sichert aber nicht das Einkommen. Verbraucherzentrale, Bund der Versicherten und Finanztest halten es nicht für empfehlenswert.
Rechnung gemacht? Dann Tarife vergleichen
Achten Sie im Vergleich auf den Mindeststandard: 3,5-facher GOÄ-Satz, Zweibettzimmer, lebenslange Laufzeit.
Für eine zusätzliche Einschätzung können Sie sich auch bei einer Verbraucherberatung informieren, zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale.