Mietwagen im Urlaub

Mietwagen-Versicherung: Selbst­beteiligung und Lücken der Voll­kasko absichern

Auch mit Vollkasko haften Sie bei einem Schaden am Mietwagen oft mit einer Selbstbeteiligung. Dazu kommen Teile wie Reifen, Glas, Unterboden oder Dach, die nicht jede Vollkasko einschließt. Eine Mietwagen-Versicherung erstattet je nach Tarif diese Beträge – Sie schließen sie vor der Reise separat ab, statt den Zusatzschutz erst am Schalter zu kaufen.

  • Erstattet je nach Tarif: Selbstbeteiligung, teils Glas-, Reifen- und Unterbodenschäden
  • Vorher prüfen: Vollkasko und Haftpflicht im Mietvertrag

123tarifvergleich.de – Vergleichsportal seit 2008

Für diesen Vergleich nutzen wir den Rechner von Covomo Versicherungsvergleich GmbH. Der Vergleich bildet nicht den gesamten Markt ab. Ihre Eingaben im Rechner verarbeitet Covomo Versicherungsvergleich GmbH nach den eigenen Datenschutzhinweisen. Mehr über unser Vergleichsprinzip →

Ranking & Vergleichsgrundlage
Reihenfolge bestimmt
Covomo. 123tarifvergleich hat keinen Einfluss auf die Reihenfolge der Ergebnisse oder auf Hervorhebungen im Rechner.
Unsere Rolle
Wir wählen den Rechner je Produktbereich aus. Eine Vergütung bestimmt weder diese Auswahl noch unsere redaktionellen Inhalte auf dieser Seite.
Standardsortierung
Nach Beitrag, günstigster Tarif zuerst (Rechnerkonfiguration von Covomo, Stand 07.10.2026). Im Rechner können Sie zusätzlich nach Versicherer sortieren und filtern.

Mietwagen-Versicherung vergleichen

Rechner: Covomo

Im Rechner wählen Sie die Fahrzeugart (Pkw, Camper, Wohnmobil, Wohnwagen oder Motorrad), die Zahl der Fahrer, die abzusichernde Selbstbeteiligung sowie Buchungsdatum und Mietzeitraum. Tipp: Vergleichen Sie, bis zu welcher Höhe die Selbstbeteiligung erstattet wird und welche Fahrzeugteile eingeschlossen sind.

Bedarf prüfen

Brauchen Sie eine Mietwagen-Versicherung?

● sinnvoll

Vollkasko mit Selbstbeteiligung

Ihr Mietvertrag enthält eine Vollkasko, aber mit Selbstbeteiligung oder Ausschlüssen für Reifen, Glas oder Unterboden. Dann kann eine eigene Police den Eigenanteil abdecken.

◆ prüfen

Kreditkarte oder Jahresschutz

Manche Kreditkarten enthalten einen Mietwagen-Schutz, oft nur, wenn Sie mit der Karte bezahlen. Prüfen Sie die Bedingungen, bevor Sie doppelt zahlen.

▲ reicht allein nicht

Keine Vollkasko im Mietvertrag

Eine Selbstbeteiligungs-Versicherung ersetzt keine Vollkasko. Buchen Sie zuerst einen Mietwagen mit Vollkasko und ausreichender Haftpflicht.

Diese Seite behandelt die Versicherung rund um den Mietwagen. Mietwagen-Angebote vergleichen Sie unter Mietwagen, Schutz für Reise, Gepäck und Gesundheit unter Reiseversicherungen.

Leistungen verstehen

Was ist versichert – was nicht?

  • Erstattung der Selbstbeteiligung, die der Vermieter nach einem Schaden oder Diebstahl einbehält – je nach Tarif bis zu einer Höchstsumme
  • je nach Tarif Schäden an Reifen, Felgen, Glas, Unterboden und Dach
  • je nach Tarif Schlüsselverlust oder Falschbetankung
  • Schäden, die Sie anderen zufügen – dafür ist die Haftpflicht des Mietwagens zuständig
  • Fahrten von Personen, die nicht als Fahrer im Mietvertrag eingetragen sind
  • Schäden bei Verstößen gegen den Mietvertrag, etwa Fahrten auf nicht erlaubten Strecken
  • Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss

Typisch ist das Erstattungsprinzip: Der Vermieter belastet Ihre Kreditkarte mit der Selbstbeteiligung, nach der Reise reichen Sie Mietvertrag, Schadenprotokoll und Zahlungsbeleg beim Versicherer ein.

Grundschutz

Haftpflicht im Ausland: Deckungs­summe prüfen

In manchen Ländern sind die gesetzlichen Mindestdeckungssummen sehr niedrig und reichen bei Personenschäden oft nicht aus. Die Verbraucherzentrale rät zu einer Deckung, wie sie in Deutschland empfohlen wird.

Mallorca-Police
Stockt die Haftpflicht eines Mietwagens im EU-Ausland auf. Sie ist oft schon in Ihrer eigenen Autoversicherung, einem Schutzbrief oder einer Kreditkarte enthalten.
Außerhalb der EU
Für Mietwagen außerhalb der EU gibt es eigene Zusatzpolicen. Leistungen, Länder und Deckungssummen unterscheiden sich je nach Versicherer.
Ohne Zusatzpolice
Dann sollte der Mietvertrag eine ausreichende Zusatzhaftpflicht des Vermieters enthalten.
Praxis

Bei Abholung und Rückgabe

  • Vorschäden bei der Übernahme mit Fotos dokumentieren und im Protokoll vermerken lassen
  • Kreditkarte auf den Namen des Hauptfahrers mit ausreichendem Limit für die Kaution bereithalten
  • alle Fahrerinnen und Fahrer im Mietvertrag eintragen lassen
  • Rückgabe ebenfalls protokollieren und Mietvertrag sowie Zahlungsbelege aufbewahren
FAQ

Häufige Fragen zur Mietwagen-Versicherung

Was ist eine Mietwagen-Versicherung?

Eine Zusatzversicherung, die je nach Tarif die Selbstbeteiligung erstattet, die Sie nach einem Schaden oder Diebstahl an den Vermieter zahlen. Manche Tarife schließen auch Teile ein, die die Vollkasko des Vermieters ausnimmt.

Brauche ich trotzdem eine Vollkasko im Mietvertrag?

In der Regel ja. Eine Selbstbeteiligungs-Versicherung setzt meist voraus, dass der Mietwagen mit Vollkasko gemietet wurde, und erstattet dann den Eigenanteil.

Wie läuft die Erstattung ab?

Der Vermieter belastet die Selbstbeteiligung meist auf Ihrer Kreditkarte. Nach der Reise reichen Sie Mietvertrag, Schadenprotokoll und Zahlungsbeleg beim Versicherer ein.

Gilt die Versicherung für alle Fahrer?

Versicherungsschutz besteht in der Regel nur für Personen, die im Mietvertrag als Fahrer eingetragen sind. Lassen Sie Zusatzfahrer deshalb bei der Abholung eintragen.

Was ist eine Mallorca-Police?

Eine Zusatzhaftpflicht, die die Deckungssumme eines Mietwagens im EU-Ausland aufstockt. Sie ist oft bereits in der eigenen Autoversicherung, einem Schutzbrief oder einer Kreditkarte enthalten.

Reicht der Mietwagen-Schutz meiner Kreditkarte?

Das hängt von den Bedingungen ab. Häufig gilt der Schutz nur, wenn der Mietwagen mit der Karte bezahlt wurde, und mit eigenen Höchstgrenzen. Prüfen Sie das vor der Reise.

Mietwagen-Schutz passend vergleichen

Erst Vollkasko und Haftpflicht im Mietvertrag prüfen – dann die Selbstbeteiligung gezielt absichern.

Für eine zusätzliche Einschätzung können Sie sich auch bei einer Verbraucherberatung informieren, zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale.