Reise · Wohnmobil mieten

Wohnmobil mieten: So sichern Sie die Selbstbeteiligung ab

Im Mietpreis ist meist eine Vollkasko enthalten – aber mit hoher Selbstbeteiligung. Schon ein Kratzer beim Rangieren kann die Kaution kosten. Hier sehen Sie, worauf es beim Mietvertrag ankommt, was das Zusatzpaket des Vermieters wirklich kostet und wie Sie den Eigenanteil separat absichern.

  • Kaution oft rund 1.500 €
  • Dach und Unterboden oft nur eingeschränkt versichert
  • Separater Schutz ab der Buchung

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Kostenfallen

Wo beim Miet-Wohnmobil Kosten lauern

▲ Eigenanteil

Selbstbeteiligung

Die Vollkasko im Mietpreis hat fast immer einen Eigenanteil. Bei der ADAC Autovermietung sind es zum Beispiel 1.500 € für Wohnmobile (bis 2.500 € bei Luxusmodellen) und 1.000 € bei Caravans.

◆ wird geblockt

Kaution

Sie entspricht in der Regel der Selbstbeteiligung, oft rund 1.500 €. Vermieter können sie schon bei geringen Schäden komplett einbehalten.

▲ Kleingedrucktes

Ausschlüsse

Dach, Unterboden, Reifen, Scheiben und Innenraum sind je nach Vertrag nicht oder nur bei einem Unfall versichert. Genau hier entstehen beim Wohnmobil typische Schäden – etwa an Durchfahrten oder Ästen.

Quellen: ADAC, Rechtstipps zur Wohnmobil-Miete (07.07.2026), ADAC Autovermietung, Zusatzversicherung Wohnmobile.

SB-Check

Was kostet das Zusatzpaket des Vermieters wirklich?

Viele Vermieter bieten an, die Selbstbeteiligung gegen einen Tagespreis zu senken. Rechnen Sie nach, was das für Ihre Reise kostet – und vergleichen Sie es mit einer separaten Versicherung.

Werte aus Ihrem Angebot oder Mietvertrag eintragen. Keine persönlichen Daten, nichts wird gespeichert.

Absichern

Zwei Wege, den Eigenanteil abzusichern

◆ pro Tag

Zusatzpaket des Vermieters

Senkt die Selbstbeteiligung direkt im Mietvertrag, oft bis auf einen kleinen Rest. Bezahlt wird pro Tag. Prüfen Sie, ob Dach, Unterboden und Innenraum eingeschlossen sind.

● vergleichen

Separate Selbstbeteiligungs-Versicherung

Sie zahlen den Schaden zunächst an den Vermieter und lassen sich den Eigenanteil anschließend erstatten – je nach Tarif bis auf einen Rest. Laut Covomo können Sie sie auch noch am Tag der Fahrzeugübergabe abschließen.

Im Vergleich standen am 12.10.2026 für Wohnmobile fünf Tarife von ERGO, HanseMerkur und Würzburger. Bei allen blieb ein Rest-Selbstbehalt von 250 €; die Versicherungssummen reichten von 1.000 € bis maximal 8.000 €. Pakete mit Reiserücktritt haben eine Abschlussfrist: spätestens 30 Tage vor Reiseantritt oder, bei kurzfristiger Buchung, bis 4 Tage nach der Buchung.

  • Erstattungshöhe: Deckt die Versicherung Ihre volle Selbstbeteiligung ab?
  • Fahrzeugart: Ist ein Wohnmobil oder Camper ausdrücklich versichert – und bis zu welchem Gewicht?
  • Fahrzeugteile: Sind Dach, Unterboden, Reifen, Glas und Innenraum eingeschlossen?
  • Doppelt versichert: Bei einem Tarif mit Rückerstattung keine zusätzliche Super-Vollkasko beim Vermieter abschließen.
  • Kreditkarte: Manche Kreditkarten enthalten einen Schutz für Mietfahrzeuge – oft nur, wenn Sie mit der Karte zahlen und Wohnmobile eingeschlossen sind.

Für diesen Vergleich nutzen wir den Rechner der Covomo Versicherungsvergleich GmbH. Der Vergleich bildet nicht den gesamten Markt ab. Beim Laden des Rechners werden technische Daten wie Ihre IP-Adresse an den Anbieter übertragen – mehr in unserer Datenschutzerklärung. Mehr über unser Vergleichsprinzip →

Ranking & Vergleichsgrundlage
Reihenfolge bestimmt
Covomo. 123tarifvergleich hat keinen Einfluss auf die Reihenfolge der Ergebnisse oder auf Hervorhebungen im Rechner.
Unsere Rolle
Wir wählen den Rechner je Produktbereich aus. Eine Vergütung bestimmt weder diese Auswahl noch unsere redaktionellen Inhalte auf dieser Seite.
Standardsortierung
Covomo hebt, sofern vorhanden, Tarife mit Testauszeichnung und den günstigsten Tarif hervor; die übrigen Ergebnisse sind nach Preis aufsteigend sortiert.

Selbstbeteiligung fürs Miet-Wohnmobil absichern

Rechner: Covomo

Tipp: Die Fahrzeugart „Wohnmobil“ ist voreingestellt. Vergleichen Sie, bis zu welcher Höhe die Selbstbeteiligung erstattet wird und ob Dach, Unterboden und Innenraum eingeschlossen sind.

Markttransparenz

Am Vergleich teilnehmende Versicherungen

Folgende Versicherer werden in diesem Vergleich berücksichtigt:

Versicherungsgesellschaften

3 Gesellschaften · Quelle: Covomo, Stand Oktober 2026
  • ERGO Reiseversicherung AG
  • HanseMerkur Reiseversicherung AG
  • WÜRZBURGER Versicherungs-AG

Welche Tarife für Ihr Fahrzeug infrage kommen, zeigt der Rechner nach Ihren Angaben. Der Vergleich bildet nicht den gesamten Markt ab.

Mietvertrag

Das prüfen Sie vor der Buchung

  • Vertrag mit Buchung vergleichen: Der Mietvertrag kommt meist erst bei der Abholung zustande.
  • Kein Widerrufsrecht: Bei Online-Buchungen gibt es keines, eine Reservierung lässt sich meist nicht kostenlos stornieren.
  • Kilometer: Achten Sie auf Kilometerbegrenzungen und die Gebühr für Mehrkilometer.
  • Führerschein: Klasse B reicht bis 3.500 kg zulässige Gesamtmasse, darüber brauchen Sie C1 (oder die alte Klasse 3). Ohne passende Fahrerlaubnis zahlt die Versicherung im Schadenfall nicht.
  • Zusatzkosten: Klären Sie Gebühren für Zusatzfahrer, Navigationsgerät oder Fahrer unter 25 Jahren.

Quellen: ADAC (07.07.2026), ADAC Autovermietung, Welcher Führerschein (25.10.2025).

Schritt für Schritt

Übergabe und Rückgabe: So vermeiden Sie Streit um die Kaution

Schäden dokumentieren

Halten Sie vorhandene Schäden im Übergabeprotokoll fest und fotografieren Sie sie – auch Dach und Unterboden, soweit möglich.

Klauseln prüfen

Klauseln, nach denen fehlende Teile oder Schäden pauschal zulasten des Mieters gehen, sind laut ADAC unzulässig.

Technik erklären lassen

Gas für Herd und Heizung, Toilette und Tanks – und wie das Fahrzeug zurückgegeben werden muss.

Gemeinsam zurückgeben

Geben Sie das Wohnmobil rechtzeitig und gereinigt zurück und lassen Sie den Zustand im Beisein eines Mitarbeiters schriftlich festhalten.

Wird es zum Streit: Bei Mieten in Deutschland haftet der Mieter laut ADAC nur für selbst verschuldete Schäden, das Verschulden muss der Vermieter nachweisen. Für Steinschlag- und Wildschäden haften Sie nicht.

Quelle: ADAC (07.07.2026). Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung.

FAQ

Häufige Fragen zur Selbstbeteiligung beim Miet-Wohnmobil

Wie hoch ist die Selbstbeteiligung beim Miet-Wohnmobil?

Das hängt vom Vermieter ab. Bei der ADAC Autovermietung sind es zum Beispiel 1.500 € für Wohnmobile, bis 2.500 € bei Luxusmodellen und 1.000 € bei Caravans. Die Kaution entspricht meist der Selbstbeteiligung.

Brauche ich eine Selbstbeteiligungs-Versicherung?

Sinnvoll ist sie, wenn Sie den Eigenanteil im Schadenfall nicht selbst tragen wollen und das Zusatzpaket des Vermieters teurer ist. Rechnen Sie mit dem SB-Check nach.

Was ist besser: Paket des Vermieters oder separate Versicherung?

Das Paket senkt die Selbstbeteiligung direkt, eine separate Versicherung erstattet sie nachträglich. Entscheidend sind Preis und Umfang – vor allem bei Dach, Unterboden und Innenraum.

Sind Dach- und Unterbodenschäden versichert?

Nicht immer. Manche Pakete decken Dach und Unterboden nur bei einem Unfall ab. Prüfen Sie die Bedingungen von Mietvertrag und Zusatzschutz.

Bis wann kann ich die Versicherung abschließen?

Eine reine Selbstbehaltsversicherung laut Covomo auch noch am Tag der Fahrzeugübergabe. Pakete mit Reiserücktritt müssen spätestens 30 Tage vor Reiseantritt abgeschlossen werden, bei kurzfristiger Buchung bis 4 Tage danach.

Brauche ich zusätzlich eine Super-Vollkasko beim Vermieter?

Wenn Sie eine separate Versicherung mit Rückerstattung abschließen, in der Regel nicht – sonst ist die Selbstbeteiligung doppelt abgesichert.

Kann der Vermieter die ganze Kaution einbehalten?

Vermieter behalten die Kaution teils schon bei geringen Schäden ein. Ein sorgfältiges Übergabe- und Rückgabeprotokoll mit Fotos schützt Sie bei Streit.

Urlaub mit dem Wohnmobil – ohne Risiko bei der Kaution.

Vergleichen Sie, was die Absicherung Ihrer Selbstbeteiligung für die Mietdauer kostet.

Für eine zusätzliche Einschätzung können Sie sich auch bei einer Verbraucherberatung informieren, zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale.