PKV-Notlagentarif: Was gilt, wenn Sie Ihre Beiträge nicht mehr zahlen können?
Wer in der privaten Krankenversicherung mit den Beiträgen in Rückstand gerät, verliert seinen Schutz nicht ganz. Nach zwei Mahnungen stellt der Versicherer auf den Notlagentarif um: Er zahlt dann nur noch bei akuten Erkrankungen, Schmerzen und in der Schwangerschaft. Hier lesen Sie, wie das Verfahren abläuft, was es kostet und wie Sie in Ihren alten Tarif zurückkommen.
- Gesetzlich geregelt in § 153 VAG und § 193 VVG
- Nur Notfallversorgung, Schwangerschaft, Vorsorge für Kinder
- Kein Selbstbehalt, keine Risikozuschläge
- Rückkehr ohne Gesundheitsprüfung
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Was ist der Notlagentarif?
Der Notlagentarif ist ein gesetzlich vorgeschriebener Tarif, den jeder private Krankenversicherer anbieten muss ( § 153 VAG). Er greift nicht auf Antrag, sondern automatisch, wenn Sie Ihre Beiträge trotz zweier Mahnungen nicht zahlen. Freiwillig wechseln können Sie weder hinein noch heraus.
Der Gedanke dahinter: Weil in Deutschland eine Pflicht zur Krankenversicherung gilt, darf der Versicherer Ihre Krankheitskostenvollversicherung nicht kündigen ( § 206 VVG). Stattdessen ruht Ihr bisheriger Vertrag, und Sie sind für die Zeit der Schulden nur noch für Notfälle versichert.
So kommen Sie in den Notlagentarif
Erste Mahnung
Sind zwei Monatsbeiträge offen, mahnt der Versicherer. Ab dann fällt ein Säumniszuschlag von 1 Prozent des Rückstands je angefangenem Monat an.
Zweite Mahnung
Ist der Rückstand zwei Monate nach Zugang der ersten Mahnung noch höher als ein Monatsbeitrag, folgt die zweite Mahnung mit dem Hinweis auf das Ruhen des Vertrags.
Umstellung
Ist einen Monat nach der zweiten Mahnung noch mehr als ein Monatsbeitrag offen, ruht der Vertrag ab dem Ersten des Folgemonats. Ab dann gilt der Notlagentarif.
Rechtsgrundlage: § 193 Abs. 6 VVG. Die Fristen laufen ab Zugang der jeweiligen Mahnung. Mitversicherte Personen, etwa Kinder, sind ebenfalls betroffen.
Was der Notlagentarif leistet – und was nicht
| Bereich | Notlagentarif |
|---|---|
| Akute Erkrankungen und Schmerzzustände | werden behandelt |
| Schwangerschaft und Mutterschaft | werden übernommen |
| Kinder und Jugendliche | zusätzlich Vorsorgeuntersuchungen und von der STIKO empfohlene Impfungen |
| Behandlung chronischer Erkrankungen ohne akuten Anlass | nicht versichert |
| Zahnersatz, Brillen, Komfortleistungen | nicht versichert |
| Selbstbehalt, Risikozuschläge, Leistungsausschlüsse | entfallen |
Leistungsumfang: § 153 Abs. 1 VAG; Wegfall von Selbstbehalt und Zuschlägen: § 193 Abs. 7 VVG.
Wichtig im Alltag: Ob eine Behandlung „akut“ ist, entscheidet sich im Einzelfall. Klären Sie geplante Behandlungen vorher mit dem Versicherer, damit Sie nicht auf Rechnungen sitzen bleiben.
Was der Notlagentarif kostet
Der Beitrag ist bei jedem Versicherer für alle Versicherten im Notlagentarif gleich und darf nur so hoch sein, wie es die eingeschränkten Leistungen erfordern ( § 153 Abs. 2 VAG). Bis zu 25 Prozent des Monatsbeitrags werden aus Ihrer Alterungsrückstellung bezahlt.
Nach Angaben des PKV-Verbands lag der Beitrag zuletzt im Schnitt bei rund 155 Euro im Monat ( PKV-Broschüre). Der genaue Betrag steht in Ihrem Schreiben zur Umstellung.
Was weiterläuft
Der Rückstand bleibt bestehen und wächst durch den Säumniszuschlag von 1 Prozent je angefangenem Monat. Der Beitrag für den Notlagentarif kommt dazu.
Was Sie verlieren
Die Alterungsrückstellung, die in dieser Zeit für den Beitrag verbraucht wird, wird nach der Rückkehr nicht ausgeglichen. Langes Verbleiben macht Ihren Tarif im Alter teurer.
So kommen Sie aus dem Notlagentarif heraus
- Rückstand vollständig bezahlen: Sind alle Beiträge, Säumniszuschläge und Kosten beglichen, gilt ab dem Ersten des übernächsten Monats automatisch wieder Ihr alter Tarif.
- Keine Gesundheitsprüfung: Sie kehren zu den alten Bedingungen zurück, ohne neue Gesundheitsfragen.
- Ratenzahlung vereinbaren: Viele Versicherer lassen über Raten mit sich reden. Fragen Sie früh, am besten schon nach der ersten Mahnung.
Rückkehr: § 193 Abs. 9 VVG.
Bei Hilfebedürftigkeit: Basistarif statt Notlagentarif
Sind Sie hilfebedürftig im Sinne des Bürgergelds (SGB II) oder der Sozialhilfe (SGB XII), tritt das Ruhen nicht ein oder endet ( § 193 Abs. 6 VVG). Statt des Notlagentarifs kommt dann der Basistarif in Frage. Dort halbiert sich der Beitrag bei Hilfebedürftigkeit, 2026 also auf höchstens 508,59 Euro im Monat ( § 152 VAG, PKV-Verband).
Das Jobcenter zahlt einen Zuschuss bis zur Höhe dieses halbierten Basistarif-Beitrags ( § 26 SGB II). Lassen Sie sich die Hilfebedürftigkeit bescheinigen und legen Sie den Bescheid dem Versicherer vor.
Beitrag dauerhaft senken: die Alternativen
| Weg | Für wen | Was Sie wissen sollten |
|---|---|---|
| Tarifwechsel beim eigenen Versicherer | alle Privatversicherten | Anspruch auf Wechsel in einen gleichartigen Tarif mit voller Anrechnung der Alterungsrückstellung; Gesundheitsprüfung nur für Mehrleistungen ( § 204 VVG) |
| Selbstbehalt erhöhen | alle Privatversicherten | senkt den Beitrag; ihn später wieder zu senken gilt als Mehrleistung und erfordert meist eine Gesundheitsprüfung |
| Standardtarif | Verträge vor 2009, mindestens 10 Jahre privat versichert, ab 65 oder ab 55 mit Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze | Höchstbeitrag 2026: 848,62 Euro im Monat |
| Basistarif | u. a. freiwillig gesetzlich Versicherte, ab 55 oder bei Hilfebedürftigkeit | Leistungen wie in der GKV; Höchstbeitrag 2026: 1.017,18 Euro im Monat, bei Hilfebedürftigkeit halbiert ( § 152 VAG) |
Höchstbeiträge 2026: PKV-Verband. Der Beitragsentlastungstarif senkt den Beitrag erst im Alter und kostet bis dahin Mehrbeitrag; die Verbraucherzentrale Hamburg hält einen Tarifwechsel meist für die günstigere Lösung.
Mehr zu Tarifen, Kosten und dem Weg zurück in die gesetzliche Krankenversicherung finden Sie auf unserer Seite Private Krankenversicherung und unter Zurück in die GKV.
Beitragsschulden in der PKV: Was Sie jetzt tun sollten
- Nicht abwarten: Melden Sie sich beim Versicherer, sobald Sie wissen, dass Sie nicht zahlen können.
- Raten und Stundung anfragen: Schriftlich, mit Ihrem Vorschlag für eine Monatsrate.
- Tarif prüfen: Ein Wechsel nach § 204 VVG oder ein höherer Selbstbehalt kann den Beitrag dauerhaft senken.
- Ansprüche prüfen: Bei geringem Einkommen Bürgergeld oder Sozialhilfe beantragen – dann gilt der halbierte Basistarif.
- Hilfe holen: Schuldnerberatung und Verbraucherzentralen beraten kostenlos oder günstig.
Quellen
- § 153 VAG – Notlagentarif
- § 152 VAG – Basistarif
- § 193 VVG – Versicherte Person, Versicherungspflicht, Prämienrückstand
- § 204 VVG – Tarifwechsel
- § 206 VVG – Kündigung des Versicherers
- § 26 SGB II – Zuschüsse zu Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung
- PKV-Verband: Brancheneinheitliche Tarife (Höchstbeiträge 2026)
- PKV-Verband: Broschüre „Alternativen in jeder Lebenslage“
- Verbraucherzentrale: Was tun bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung?
- Verbraucherzentrale Hamburg: Beitragsentlastungstarif
Stand der Recherche: 19. Oktober 2026. Diese Seite ersetzt keine Rechts- oder Schuldnerberatung.
Häufige Fragen zum Notlagentarif
Wann komme ich in den Notlagentarif?
Wenn nach zwei Mahnungen noch mehr als ein Monatsbeitrag offen ist. Der Vertrag ruht dann ab dem Ersten des Folgemonats, und es gilt der Notlagentarif.
Was zahlt die Versicherung im Notlagentarif?
Nur die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sowie Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft. Für Kinder kommen Vorsorgeuntersuchungen und empfohlene Impfungen hinzu.
Wie teuer ist der Notlagentarif?
Der Beitrag ist je Versicherer einheitlich und an den geringen Leistungen ausgerichtet. Nach Angaben des PKV-Verbands lag er zuletzt im Schnitt bei rund 155 Euro im Monat. Bis zu 25 Prozent werden aus der Alterungsrückstellung bezahlt.
Wie komme ich wieder aus dem Notlagentarif heraus?
Indem Sie alle Rückstände einschließlich Säumniszuschlägen bezahlen. Ab dem Ersten des übernächsten Monats gilt dann automatisch wieder Ihr alter Tarif, ohne Gesundheitsprüfung.
Kann mir die PKV wegen Beitragsschulden kündigen?
Nein. Wegen der Versicherungspflicht darf der Versicherer eine Krankheitskostenvollversicherung nicht wegen Zahlungsverzugs kündigen. Stattdessen ruht der Vertrag im Notlagentarif.
Was passiert, wenn ich Bürgergeld bekomme?
Bei Hilfebedürftigkeit tritt das Ruhen nicht ein oder endet. Dann kommt der Basistarif mit halbiertem Beitrag in Frage, und das Jobcenter zahlt einen Zuschuss bis zu dieser Höhe.
Beitrag senken statt Schulden machen
Prüfen Sie Ihren PKV-Tarif und die Alternativen, bevor Rückstände entstehen.
Kostenlose Hilfe bei Beitragsschulden bieten die Verbraucherzentralen und die Schuldnerberatungsstellen der Kommunen und Wohlfahrtsverbände.