Rechtsschutz

Strafrechtsschutz: Wann zahlt die Rechtsschutzversicherung?

Der Straf-Rechtsschutz bezahlt die Verteidigung, wenn Ihnen eine Straftat vorgeworfen wird – aber nur bei bestimmten Vorwürfen. Entscheidend sind die Unterscheidung zwischen Vergehen und Verbrechen und die Frage, ob Fahrlässigkeit oder Vorsatz im Raum steht.

  • Versichert: fahrlässige Vergehen
  • Kein Schutz bei Verbrechen
  • Vorsatz: Kosten erst nach Freispruch
  • Ohne Wartezeit ab Vertragsbeginn

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Musterbedingungen

Was der Straf-Rechtsschutz abdeckt

In den Musterbedingungen des Versicherungsverbands GDV (ARB 2021) ist der Straf-Rechtsschutz eine eigene Leistungsart. Sie zahlt die Verteidigung, wenn Ihnen ein Vergehen vorgeworfen wird. Vergehen sind nach § 12 Strafgesetzbuch Taten, die im Mindestmaß mit weniger als einem Jahr Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bedroht sind.

● versichert

Fahrlässiges Vergehen

Das Vergehen ist fahrlässig und vorsätzlich strafbar, Ihnen wird Fahrlässigkeit vorgeworfen – zum Beispiel fahrlässige Körperverletzung. Der Versicherer übernimmt die Verteidigung.

◆ rückwirkend

Vorwurf Vorsatz

Zunächst kein Schutz. Werden Sie nicht wegen Vorsatz verurteilt, erstattet der Versicherer die Kosten rückwirkend. Ändert sich der Vorwurf auf Fahrlässigkeit, gilt der Schutz ab diesem Zeitpunkt.

▲ nicht versichert

Verbrechen oder reines Vorsatzdelikt

Kein Schutz – egal, ob der Vorwurf berechtigt ist und wie das Verfahren ausgeht. Beispiele aus den Musterbedingungen: Beleidigung, Diebstahl, Betrug.

Im Verkehr gilt eine eigene Regel

Bei verkehrsrechtlichen Vergehen (zum Beispiel Unfallflucht-Vorwurf oder Trunkenheitsfahrt) sehen die Musterbedingungen Schutz auch bei Vorsatzvorwurf vor. Stellt ein Gericht rechtskräftig Vorsatz fest, müssen Sie die Kosten zurückzahlen. Details auf unserer Seite Verkehrsrechtsschutz.

In welchem Baustein steckt der Strafrechtsschutz?

Einen eigenen Tarif „Strafrechtsschutz“ für Privatleute gibt es in den Musterbedingungen nicht. Die Leistungsart ist in den Lebensbereichen enthalten, die Sie versichern:

Straf-Rechtsschutz nach Lebensbereich
Lebensbereich Was gilt
Privat Vorwürfe aus Ihrem privaten Bereich, etwa fahrlässige Körperverletzung beim Sport.
Verkehr Vorwürfe als Fahrer, Halter oder Verkehrsteilnehmer, inklusive verkehrsrechtlicher Vergehen.
Beruf Im reinen Berufs-Baustein ist der Straf-Rechtsschutz nach Musterbedingungen nicht aufgeführt – prüfen Sie den Tarif, ob er über Privat mitversichert ist.
Selbstständige Über den Firmen-Baustein; für Unternehmen gibt es zusätzlich spezielle Straf-Rechtsschutz-Policen.

Einige Tarife ergänzen optional Schutz bei Vorsatzvorwürfen im Internet (etwa Beleidigung in sozialen Netzwerken), meist mit einer jährlichen Höchstgrenze. Ob Ihr Tarif das enthält, steht in den Bedingungen.

So gehen Sie bei einem Ermittlungsverfahren vor

Keine Aussage ohne Anwalt

Sie müssen sich als Beschuldigter nicht zur Sache äußern. Bitten Sie zuerst einen Strafverteidiger um Akteneinsicht.

Versicherer früh informieren

Melden Sie den Fall und lassen Sie sich die Deckungszusage geben, bevor hohe Kosten entstehen.

Einstellung gegen Auflage

Viele Verfahren enden nach § 153a StPO gegen eine Geldauflage. Die Auflage selbst zahlt die Rechtsschutzversicherung nicht, nur die Anwaltskosten.

Wartezeit spielt keine Rolle

Für den Straf-Rechtsschutz gilt nach Musterbedingungen keine Wartezeit. Die Tat muss aber nach Vertragsbeginn liegen.

Geldstrafen, Bußgelder und Auflagen sind nie versichert – die Versicherung trägt Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten.

Quellen

Stand der Recherche: 4. November 2026. Die GDV-Musterbedingungen sind unverbindlich; jeder Versicherer formuliert eigene Bedingungen. Maßgeblich ist Ihr Vertrag. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.

FAQ

Häufige Fragen zum Strafrechtsschutz

Zahlt die Rechtsschutzversicherung bei einer Anzeige wegen Beleidigung?

Nach den GDV-Musterbedingungen nicht, weil Beleidigung nur vorsätzlich begangen werden kann. Manche Tarife bieten optional Schutz bei Vorwürfen im Internet, oft mit Höchstbetrag.

Was passiert bei einem Freispruch?

Wurde Ihnen Vorsatz vorgeworfen und werden Sie nicht wegen vorsätzlichen Verhaltens verurteilt, erstattet der Versicherer die Verteidigungskosten rückwirkend.

Ist ein Verbrechensvorwurf versichert?

Nein. Verbrechen – Taten mit einer Mindeststrafe von einem Jahr – sind nach Musterbedingungen ausgeschlossen – egal, wie das Verfahren ausgeht.

Gibt es eine Wartezeit?

Für den Straf-Rechtsschutz sehen die Musterbedingungen keine Wartezeit vor. Die vorgeworfene Tat muss aber nach Versicherungsbeginn liegen.

Zahlt die Versicherung eine Geldstrafe?

Nein. Geldstrafen, Geldauflagen und Bußgelder tragen Sie selbst. Versichert sind die Kosten der Verteidigung.

Strafrechtsschutz im Tarif prüfen

Im Vergleich sehen Sie, welche Tarife Privat und Verkehr kombinieren. Prüfen Sie in den Bedingungen, wie Vorsatzvorwürfe geregelt sind.

Für eine zusätzliche Einschätzung können Sie sich auch bei einer Verbraucherberatung informieren, zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale.