Rechtsschutz

Privatrechtsschutz: Was der Privat-Baustein abdeckt

Der Privat-Rechtsschutz ist der Grundbaustein vieler Rechtsschutzverträge. Er hilft bei Streit mit Händlern, Handwerkern oder Behörden im privaten Bereich – Arbeit, Auto und Wohnung sind aber eigene Bausteine.

  • Streit um Kauf, Reparatur, Reise
  • Schadenersatz gegen andere
  • Arbeit, Verkehr, Wohnen separat
  • Familie und Erbe nur Erstrat

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Tipp: Wählen Sie im Rechner zuerst den Privat-Baustein und ergänzen Sie Beruf, Verkehr oder Wohnen nur, wenn Sie den Bereich brauchen.

Musterbedingungen

Welche Leistungsarten zum Privat-Baustein gehören

Die GDV-Musterbedingungen (ARB 2021) ordnen dem Privat-Rechtsschutz diese Leistungsarten zu. Welche davon Ihr Tarif enthält, steht im Versicherungsschein.

Schadenersatz-Rechtsschutz
Sie fordern Schadenersatz, etwa weil jemand Ihr Eigentum beschädigt hat.
Vertrags- und Sachenrecht
Streit um Kaufverträge, Reparaturen, Reisen oder Online-Bestellungen.
Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
Erst ab dem Verfahren vor dem Finanz- oder Verwaltungsgericht.
Sozialgerichts-Rechtsschutz
Erst ab der Klage vor dem Sozialgericht, nicht für den Widerspruch.
Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Verteidigung bei bestimmten Vorwürfen, siehe Strafrechtsschutz.
Erstrat im Familien- und Erbrecht
Nur ein Rat oder eine Auskunft vom Anwalt, kein weiteres Tätigwerden.
Opfer-Rechtsschutz
Beistand als Nebenkläger nach bestimmten Gewalttaten.

Was der Privat-Baustein nicht abdeckt

◆ Zusatzbaustein

Eigene Bausteine nötig

▲ ausgeschlossen

Typische Ausschlüsse

  • Bauen, Umbauen und Grundstückskauf zum Bauen
  • Familien- und Erbrecht über den Erstrat hinaus
  • Darlehen, Spiel- und Wettverträge
  • Abwehr von Schadenersatz (das ist Sache der Privathaftpflicht)

Die Liste folgt den unverbindlichen Musterbedingungen. Einzelne Tarife erweitern oder beschränken den Umfang.

Welche Kombination für wen passt

Typische Baustein-Kombinationen
Lebenslage Sinnvolle Bausteine Hinweis
Angestellte Privat + Beruf Nur der Berufs-Baustein deckt Streit mit dem Arbeitgeber.
Mit Auto oder Motorrad Privat + Verkehr Verkehr gibt es auch einzeln.
Mieter Privat + Wohnen Für Streit um Kaution, Nebenkosten, Mieterhöhung.
Rentner Privat (+ Verkehr, Wohnen) Beruf meist entbehrlich, siehe Rechtsschutz für Rentner.
Familien Privat für die Familie Kinder sind mitversichert, siehe Familienrechtsschutz.

Kleinere Streitwerte selbst tragen?

Bei Beträgen von wenigen hundert Euro lohnt sich der Rechtsstreit wegen der Selbstbeteiligung oft nicht. Für Menschen mit geringem Einkommen gibt es zudem staatliche Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe.

Quellen

Stand der Recherche: 4. November 2026. Die GDV-Musterbedingungen sind unverbindlich; jeder Versicherer formuliert eigene Bedingungen. Maßgeblich ist Ihr Vertrag. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.

FAQ

Häufige Fragen zum Privatrechtsschutz

Ist Arbeitsrecht im Privatrechtsschutz enthalten?

Nein. Streit mit dem Arbeitgeber ist über den Berufs-Rechtsschutz versichert. Ohne diesen Baustein besteht kein Schutz im Arbeitsrecht.

Bin ich als Mieter über Privat versichert?

Nein. Streit aus dem Mietverhältnis fällt unter den Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz, einen eigenen Baustein.

Zahlt Privatrechtsschutz bei einer Scheidung?

Nur einen Erstrat beim Anwalt, wenn der Tarif das vorsieht. Das Scheidungsverfahren selbst ist ausgeschlossen. Mehr dazu unter Rechtsschutz bei Scheidung.

Gibt es eine Wartezeit?

Nach Musterbedingungen drei Monate, zum Beispiel für Vertragsstreit. Schadenersatz, Straf- und Bußgeldverfahren sind sofort versichert.

Sind Rentner im Privatrechtsschutz versichert?

Ja. Einkünfte aus Rente gelten nicht als selbstständige Tätigkeit, der private Bereich ist also voll versichert.

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Für eine zusätzliche Einschätzung können Sie sich auch bei einer Verbraucherberatung informieren, zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale.