Zahnersatz

Zahnersatz-Festzuschuss: Was die Krankenkasse zahlt – und was sich ändert

Für Kronen, Brücken, Prothesen und Implantate zahlt die gesetzliche Krankenkasse keinen Prozentsatz Ihrer Rechnung, sondern einen festen Zuschuss für die sogenannte Regelversorgung. Ab dem 1. Januar 2027 sinkt dieser Zuschuss um 10 Prozentpunkte. Wer jetzt plant, kann sich die bisherigen Sätze noch sichern.

  • Bis Ende 2026: 60 / 70 / 75 %
  • Ab 2027: 50 / 60 / 65 %
  • Stichtag: Bewilligung vor 1.1.2027
  • Härtefall bleibt bei bis 100 %

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Festzuschuss: Diese Sätze gelten bis Ende 2026 und ab 2027

Festzuschuss der Kasse in Prozent der Regelversorgung
Bonusheft bis 31.12.2026 ab 1.1.2027
ohne Bonus 60 % 50 %
5 Jahre lückenlos 70 % 60 %
10 Jahre lückenlos 75 % 65 %
Härtefall bis 100 % bis 100 %

Rechtsgrundlage der Kürzung: GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom 24.07.2026, BGBl. 2026 I Nr. 228 ( Gesetzestext); Beschluss im Bundestag am 10. Juli 2026 ( zm-online). Bisherige Sätze: § 55 SGB V.

Stichtag ist die Bewilligung

Für alle Festzuschüsse, die die Kasse vor dem 1. Januar 2027 bewilligt, gelten die bisherigen Sätze ( § 55 Abs. 6 SGB V neu). Ein genehmigter Heil- und Kostenplan ist sechs Monate gültig ( TK). Wer Zahnersatz ohnehin braucht, sollte den Plan deshalb jetzt einreichen.

So funktioniert der Festzuschuss

Der Festzuschuss richtet sich nach dem Befund, nicht nach der gewählten Versorgung. Was zur Regelversorgung gehört, legt der Gemeinsame Bundesausschuss fest ( § 56 SGB V). Für einen Seitenzahn ist das etwa eine unverblendete Metallkrone; im sichtbaren Bereich (Oberkiefer bis Zahn 5, Unterkiefer bis Zahn 4) wird eine zahnfarbene Verblendung bezuschusst.

Krone bleibt Krone

Gleichartige Versorgung

Regelversorgung plus Extras, etwa eine Keramikverblendung im Seitenzahnbereich. Der Festzuschuss bleibt, nur die Mehrkosten zahlen Sie selbst ( Verbraucherzentrale).

z. B. Implantat

Andersartige Versorgung

Eine grundlegend andere Lösung, etwa ein Implantat statt einer Brücke. Die Kasse erstattet den Festzuschuss, die ganze Behandlung wird privat abgerechnet.

Bonusheft und Härtefall

Den höheren Zuschuss gibt es, wenn Sie in den letzten 5 bzw. 10 Jahren lückenlos zur Vorsorge waren – ab 18 einmal pro Kalenderjahr, darunter jedes Halbjahr. Eine einmalige Lücke kann in begründeten Ausnahmefällen toleriert werden ( § 55 SGB V).

Härtefall-Einkommensgrenzen 2026 (monatliche Bruttoeinnahmen)
Haushalt Grenze
allein 1.582,00 €
mit 1 Angehörigen 2.175,25 €
mit 2 Angehörigen 2.570,75 €
jeder weitere Angehörige + 395,50 €

Quelle: KZV Land Brandenburg, Härtefallregelung 2026. Einnahmen aller Angehörigen im Haushalt zählen mit. Wer Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung oder BAföG bekommt, gilt automatisch als Härtefall ( Verbraucherzentrale). Im Härtefall zahlt die Kasse die Regelversorgung weiterhin vollständig: bis Ende 2026 mit 60 + 40 %, ab 2027 mit 50 + 50 %.

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Wichtig: Bereits angeratene oder laufende Behandlungen sind in der Regel nicht versichert. Schließen Sie eine Zahnzusatzversicherung ab, solange Ihre Zähne in Ordnung sind.

Was die Kürzung in Euro bedeutet

Kassenzuschuss mit 10 Jahren Bonusheft
Versorgung Kosten Kasse bis 2026 Kasse ab 2027
Metallkrone (Seitenzahn) 398 € 299 € 259 €
Metallbrücke (Einzelzahnlücke) 922 € 691 € 599 €
Implantat mit Krone 4.900 € 691 € 599 €

Beispiele: Finanztip, Kosten der Regelversorgung laut Verbraucherzentrale. Ohne Bonusheft sinkt der Zuschuss zum Beispiel für eine Krone mit 400 € Regelversorgung von 240 € auf 200 €.

Finanztip rät, wegen der Kürzung nicht überstürzt eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen, sondern auf gute Leistungen ohne lange Wartezeit zu achten ( Finanztip). Bereits angeratene Behandlungen sind ohnehin nicht mehr versicherbar.

FAQ

Häufige Fragen zum Festzuschuss

Wie viel zahlt die Krankenkasse beim Zahnersatz?

Einen Festzuschuss von 60 % der Regelversorgung, mit Bonusheft 70 oder 75 %. Für Zuschüsse, die ab 2027 bewilligt werden, sind es 50, 60 oder 65 %.

Ab wann gilt der niedrigere Festzuschuss?

Für alle Festzuschüsse, die ab dem 1. Januar 2027 bewilligt werden. Maßgeblich ist das Datum der Bewilligung des Heil- und Kostenplans, nicht der Behandlungstermin.

Wie lange ist ein genehmigter Heil- und Kostenplan gültig?

Sechs Monate. Verzögert sich die Behandlung, kann die Praxis eine Verlängerung beantragen.

Was ist die Härtefallregelung?

Bei geringem Einkommen zahlt die Kasse die Regelversorgung vollständig. 2026 liegt die Grenze für Alleinstehende bei 1.582 € brutto im Monat.

Lohnt sich jetzt eine Zahnzusatzversicherung?

Für künftige Behandlungen oft ja. Bereits angeratene oder laufende Behandlungen sind aber nicht versichert, und viele Tarife begrenzen die Leistung in den ersten Jahren.

Zuschuss sichern, Lücke schließen

Heil- und Kostenplan vor dem 1.1.2027 genehmigen lassen – und künftige Kosten mit einer Zahnzusatzversicherung absichern.

Unabhängige Informationen zu Zahnersatz und Zahnzusatzversicherungen bietet die Verbraucherzentrale.