Balkonkraftwerk und Stromtarif: Was sich ändert
Ein Balkonkraftwerk senkt Ihre Stromrechnung, weil Sie weniger Strom aus dem Netz beziehen. Ihren Stromvertrag behalten Sie. Hier lesen Sie, was Sie anmelden müssen, was mit dem Zähler passiert und warum es für eingespeisten Strom kein Geld gibt.
- Bis 800 VA Wechselrichter, bis 2.000 W Module
- Nur im Marktstammdatenregister anmelden
- Kein Spezialtarif nötig
- Keine Einspeisevergütung
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Was Sie beim Anschluss tun müssen
Im Marktstammdatenregister registrieren
Das ist die einzige Pflicht. Zusätzliche Meldungen beim Netzbetreiber dürfen nicht verlangt werden ( § 8 Abs. 5a EEG).
Zähler weiter nutzen
Ihr vorhandener Zähler darf bis zum Tausch weiterlaufen – auch ein alter Ferraris-Zähler, der rückwärts läuft. Den Tausch übernimmt der Messstellenbetreiber ohne gesonderten Auftrag ( § 10a EEG).
Grenzen einhalten
Bis 800 VA Wechselrichterleistung und bis 2.000 Watt Modulleistung ( EEG).
Zur Registrierung: Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.
Was das Balkonkraftwerk für Ihren Stromtarif bedeutet
Ihr Liefervertrag bleibt bestehen, ein Spezialtarif ist nicht nötig. Den Nutzen haben Sie über den Eigenverbrauch: Was die Module liefern und Sie gleichzeitig verbrauchen, müssen Sie nicht aus dem Netz kaufen. Überschüssiger Strom fließt ohne Vergütung ins Netz ( § 21 EEG).
Arbeitspreis zählt weiter
Für den Strom, den Sie weiterhin beziehen, zahlen Sie Ihren Arbeitspreis. Ein günstiger Tarif lohnt sich also weiterhin.
Grundpreis bleibt
Der Grundpreis fällt unabhängig vom Verbrauch an. Sinkt Ihr Netzbezug stark, macht er einen größeren Anteil Ihrer Kosten aus – achten Sie beim Vergleich auch darauf.
Ihr Abschlag beruht noch auf dem alten Verbrauch. Sinkt der Netzbezug spürbar, können Sie eine Anpassung beim Lieferanten anfragen.
Rechte als Mieter und Wohnungseigentümer
Seit dem 17. Oktober 2024 können Mieter vom Vermieter die Erlaubnis für ein Steckersolargerät verlangen, sofern es ihm nicht unzumutbar ist ( § 554 BGB). Wohnungseigentümer können eine angemessene bauliche Veränderung verlangen. Wie und wo das Gerät angebracht wird, beschließt die Gemeinschaft ( § 20 WEG).
Schuko-Stecker oder Spezialstecker?
Seit Dezember 2025 gibt es eine eigene Produktnorm für Steckersolargeräte (DIN VDE V 0126-95). Mit Schuko-Stecker sind danach bis 960 Watt Modulleistung vorgesehen, mit einem speziellen Energiesteckverbinder bis 2.000 Watt. Die Einspeiseleistung bleibt bei höchstens 800 VA ( Solarserver).
Die Norm ist eine Vornorm. Fragen Sie beim Kauf nach, welche Ausführung Ihr Gerät hat.
Wie Sie das Balkonkraftwerk gegen Diebstahl und Schäden absichern, lesen Sie unter Balkonkraftwerk versichern.
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Häufige Fragen zu Balkonkraftwerk und Stromtarif
Muss ich mein Balkonkraftwerk beim Netzbetreiber anmelden?
Nein. Die Registrierung im Marktstammdatenregister reicht. Weitere Meldungen beim Netzbetreiber dürfen nicht verlangt werden.
Bekomme ich Geld für eingespeisten Strom?
Nein. Überschüssiger Strom eines Balkonkraftwerks wird ohne Vergütung ins Netz abgenommen. Der Vorteil entsteht durch Ihren Eigenverbrauch.
Brauche ich einen neuen Stromtarif?
Nein. Ihr Liefervertrag bleibt bestehen. Für den weiter bezogenen Strom lohnt sich aber ein günstiger Arbeitspreis.
Darf mein alter Zähler rückwärts laufen?
Bis zum Tausch darf der vorhandene Zähler weiterlaufen, auch ein rückwärts laufender Ferraris-Zähler. Den Tausch übernimmt der Messstellenbetreiber.
Darf mein Vermieter das Balkonkraftwerk verbieten?
Seit Oktober 2024 können Mieter die Erlaubnis verlangen. Ablehnen darf der Vermieter nur, wenn es ihm unter Abwägung der Interessen nicht zumutbar ist.
Den Reststrom günstig beziehen
Auch mit Balkonkraftwerk kommt der meiste Strom aus dem Netz – vergleichen lohnt sich.
Für eine zusätzliche Einschätzung können Sie sich auch bei einer Verbraucherberatung informieren, zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale.