Stromabschlag und Nachzahlung: Ihre Rechte und Fristen
Der monatliche Abschlag richtet sich nach Ihrem bisherigen Verbrauch. Verbrauchen Sie deutlich weniger, muss der Anbieter das berücksichtigen. Kommt eine hohe Nachzahlung, lohnt der Blick auf den Tarif.
- Abschlag nach Vorjahresverbrauch
- Weniger Verbrauch: Anpassung verlangen
- Rechnung spätestens 6 Wochen nach Abrechnungszeitraum
- Guthaben binnen 2 Wochen
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Wie der Abschlag berechnet wird
Der Abschlag richtet sich nach dem Verbrauch im letzten Abrechnungszeitraum oder dem Durchschnitt vergleichbarer Kunden. Machen Sie glaubhaft, dass Sie erheblich weniger verbrauchen – etwa nach Auszug eines Mitbewohners oder mit neuem Balkonkraftwerk –, muss der Anbieter das angemessen berücksichtigen ( § 41b Abs. 3 EnWG, in der Grundversorgung § 13 StromGVV).
Abschlag zu niedrig?
Erhöhen Sie ihn freiwillig, wenn Sie mehr verbrauchen als früher. So vermeiden Sie eine hohe Nachzahlung.
Abschlag zu hoch?
Fragen Sie eine Anpassung an und begründen Sie den geringeren Verbrauch, zum Beispiel mit aktuellen Zählerständen.
Eine einseitige Abschlagserhöhung ohne wirksame Preiserhöhung ist laut Verbraucherzentrale unzulässig. Ein Widerspruch gegen eine Abschlagserhöhung ist keine Kündigung.
Für diesen Vergleich nutzen wir den Rechner von Verivox. Für den Vergleich genügen Postleitzahl und Jahresverbrauch. Der Vergleich bildet nicht den gesamten Markt ab. Ihre Eingaben im Rechner verarbeitet Verivox nach den eigenen Datenschutzhinweisen. Mehr über unser Vergleichsprinzip →
Ranking & Vergleichsgrundlage
- Reihenfolge
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- Unsere Rolle
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Stromtarife vergleichen – ohne Angabe persönlicher Daten
Rechner: VerivoxDen Wechsel wickelt Verivox mit dem gewählten Anbieter ab. Alle Angaben ohne Gewähr; Konditionen legt der jeweilige Anbieter fest.
Fristen für Rechnung, Zahlung und Guthaben
| Was | Frist |
|---|---|
| Abrechnungszeitraum | höchstens ein Jahr |
| Jahresrechnung | spätestens 6 Wochen nach Ende des Abrechnungszeitraums |
| Schlussrechnung nach Lieferende | spätestens 6 Wochen, bei monatlicher Abrechnung 3 Wochen |
| Fälligkeit von Rechnung und Abschlag | frühestens 2 Wochen nach Zugang |
| Auszahlung eines Guthabens | mit dem nächsten Abschlag verrechnen oder binnen 2 Wochen auszahlen |
Rechtsgrundlagen: § 40b EnWG und § 40c EnWG. Ihr Lieferant muss Ihnen außerdem eine monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Abrechnung anbieten.
Hohe Nachzahlung: So prüfen Sie die Rechnung
- Zählerstände: Stimmen Anfangs- und Endstand mit Ihren Notizen überein? Steht „geschätzt“ dabei?
- Zählernummer: Ist es wirklich Ihr Zähler?
- Zeitraum: Umfasst die Rechnung mehr als zwölf Monate?
- Preise: Wurden Preiserhöhungen korrekt angekündigt?
- Abschläge: Sind alle gezahlten Abschläge abgezogen?
In der Grundversorgung berechtigen Einwände nur ausnahmsweise zum Zahlungsaufschub, etwa wenn ein offensichtlicher Fehler möglich ist oder der Verbrauch ohne ersichtlichen Grund mehr als doppelt so hoch ist wie im Vorjahr ( § 17 StromGVV).
Zahlungsschwierigkeiten?
Eine Stromsperre ist erst nach Mahnung und Androhung möglich, frühestens vier Wochen danach, und muss acht Werktage vorher per Brief angekündigt werden ( § 41f EnWG). In der Grundversorgung haben Sie Anspruch auf das Angebot einer Ratenzahlung ( § 41g EnWG). Sprechen Sie Ihren Anbieter früh an.
Weitere Anlässe
Häufige Fragen zu Abschlag und Nachzahlung
Kann ich meinen Stromabschlag senken?
Ja, wenn Sie glaubhaft machen, dass Sie erheblich weniger verbrauchen. Der Anbieter muss das angemessen berücksichtigen. Ein freies Recht, die Höhe selbst zu bestimmen, gibt es nicht.
Darf mein Anbieter den Abschlag einfach erhöhen?
Nach einer wirksamen Preiserhöhung ja. Ohne Preiserhöhung ist eine einseitige Erhöhung laut Verbraucherzentrale unzulässig.
Wann muss die Stromrechnung kommen?
Spätestens sechs Wochen nach Ende des Abrechnungszeitraums. Die Schlussrechnung nach einem Wechsel oder Umzug spätestens sechs Wochen nach Lieferende.
Wann bekomme ich mein Guthaben?
Der Anbieter verrechnet es mit dem nächsten Abschlag oder zahlt es binnen zwei Wochen aus. Ein Guthaben aus der Schlussrechnung muss er binnen zwei Wochen auszahlen.
Was tun bei einer hohen Nachzahlung?
Rechnung auf Zählerstände, Zeitraum und Preise prüfen. Liegt es am Preis, lohnt ein Tarifvergleich. Bei Zahlungsschwierigkeiten früh den Anbieter ansprechen.
Hohe Nachzahlung? Tarif prüfen
Oft ist nicht der Verbrauch das Problem, sondern der Preis.
Für eine zusätzliche Einschätzung können Sie sich auch bei einer Verbraucherberatung informieren, zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale.