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Beitragsalarm: Wir melden uns, wenn Ihre Krankenkasse teurer wird

Ob Ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht, erfahren Sie oft spät: Seit Juli 2026 müssen die Kassen ihre Mitglieder nicht mehr anschreiben. Der Beitragsalarm springt ein. Sie wählen Ihre Kasse, wir schicken Ihnen eine E-Mail, sobald sie einen neuen Zusatzbeitrag ankündigt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Kostenlos. Sie geben nur Ihre Krankenkasse und Ihre E-Mail-Adresse an.
  • Eine E-Mail, wenn Ihre Kasse einen neuen Zusatzbeitrag ankündigt: mit Mehrkosten und Frist.
  • Bei einer Erhöhung dürfen Sie mit Sonderkündigungsrecht wechseln, auch vor Ablauf von zwölf Monaten.
  • Abmeldung jederzeit über den Link in jeder E-Mail.

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Beitragsalarm

Erhöht Ihre Kasse den Beitrag? Wir sagen Ihnen Bescheid.

Sobald Ihre Krankenkasse einen neuen Zusatzbeitrag ankündigt, bekommen Sie eine kurze E-Mail: mit Mehrkosten im Jahr, Frist für das Sonderkündigungsrecht und günstigeren Kassen. Kostenlos, jederzeit abbestellbar.

Mit der Anmeldung willigen Sie ein, dass wir Ihnen E-Mails zu Beitragsänderungen Ihrer Krankenkasse senden. Sie erhalten zuerst eine Bestätigungs-E-Mail (Double-Opt-in). Versand über Brevo, Abmeldung jederzeit über den Link in jeder E-Mail. Mehr in der Datenschutzerklärung.

So funktioniert es

In drei Schritten zum Beitragsalarm

  1. Kasse wählen Wählen Sie Ihre Krankenkasse aus der Liste und tragen Sie Ihre E-Mail-Adresse ein.
  2. Anmeldung bestätigen Sie erhalten eine Bestätigungs-E-Mail. Erst wenn Sie den Link darin anklicken, ist der Alarm aktiv.
  3. Wir beobachten Ihre Kasse Wir prüfen die veröffentlichten Zusatzbeiträge täglich. Kündigt Ihre Kasse einen neuen Satz an, bekommen Sie eine E-Mail.
Die Alarm-E-Mail

Das steht in der E-Mail

Betreff, zum Beispiel: „Musterkasse: Zusatzbeitrag steigt ab 1. Januar 2027“

  • Bisheriger und neuer Zusatzbeitrag, und ab wann er gilt
  • Mehrkosten im Jahr, gerechnet an einem Beispieleinkommen (Arbeitnehmeranteil)
  • Das konkrete Datum, bis zu dem Sie das Sonderkündigungsrecht nutzen können
  • Günstigere Krankenkassen und ein Link zum Vergleich
  • Ein Abmeldelink

Sie erhalten nur E-Mails zum Beitrag Ihrer Krankenkasse. Ihre Adresse geben wir nicht an Krankenkassen oder Vergleichspartner weiter.

Stand November 2026

Brief von der Kasse: Was gerade gilt

Bis Juli 2026 mussten Krankenkassen jedes Mitglied vor einer Beitragserhöhung per Brief informieren und auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz hat diese Pflicht zum 30. Juli 2026 gestrichen. Das Sonderkündigungsrecht selbst bleibt.

Der Bundestag hat am 15. Oktober 2026 mit der Notfallreform beschlossen, die Hinweispflicht wieder einzuführen: per Brief oder als Dokument im Online-Postfach der Kasse, spätestens bis zum Ende des Monats vor der Erhöhung. Der Bundesrat berät voraussichtlich am 20. November 2026. Gelten wird die Pflicht erst, wenn das Gesetz verkündet ist ( Bundestag, Drucksache 21/8629).

Unser Tipp: Die meisten Kassen legen ihren Zusatzbeitrag für das neue Jahr zwischen Ende November und Mitte Dezember fest. Wer die Erhöhung nicht bemerkt, verpasst leicht die Frist für den Wechsel. Der Beitragsalarm meldet sich, sobald der neue Satz Ihrer Kasse bekannt ist, auch wenn kein Brief kommt.

Sonderkündigungsrecht

Welche Frist gilt bei einer Erhöhung?

Führt Ihre Kasse einen Zusatzbeitrag ein oder erhöht sie ihn, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht (§ 175 Abs. 4 SGB V). Die Bindungsfrist von zwölf Monaten gilt dann nicht.

Bis wann?
Bis zum Ende des Monats, in dem der höhere Beitrag erstmals erhoben wird.
Ab wann gilt die neue Kasse?
Die Kündigungsfrist beträgt zwei volle Kalendermonate. Bis dahin zahlen Sie den höheren Beitrag.
Beispiel zum Jahreswechsel
Ihre Kasse erhöht zum 1. Januar 2027. Beantragen Sie die neue Mitgliedschaft bis 31. Januar 2027, sind Sie ab 1. April 2027 bei der neuen Kasse.
Wer kündigt?
Sie nicht. Sie beantragen die Mitgliedschaft bei der neuen Kasse, sie erledigt die Abmeldung bei der bisherigen Kasse.

Alles zur Sonderkündigung bei Beitragserhöhung →

FAQ

Häufige Fragen zum Beitragsalarm

Kostet der Beitragsalarm etwas?

Nein. Der Beitragsalarm ist kostenlos und verpflichtet Sie zu nichts.

Wie oft bekomme ich eine E-Mail?

Nur wenn Ihre Krankenkasse einen neuen Zusatzbeitrag ankündigt. Die meisten Kassen legen ihn zum Jahreswechsel fest, einzelne ändern ihn auch im laufenden Jahr.

Was passiert mit meinen Daten?

Wir speichern nur Ihre E-Mail-Adresse und die gewählte Krankenkasse. Den Versand übernimmt Brevo (Berlin) in unserem Auftrag. An Krankenkassen oder Vergleichspartner geben wir Ihre Adresse nicht weiter.

Wie melde ich mich wieder ab?

Über den Abmeldelink in jeder E-Mail oder mit einer kurzen Nachricht an info@123tarifvergleich.de.

Ich habe keine Bestätigungs-E-Mail bekommen. Was tun?

Sehen Sie bitte im Spam- oder Werbeordner nach. Erst nach Ihrer Bestätigung ist der Beitragsalarm aktiv. Kommt nichts an, melden Sie sich einfach noch einmal an.

Muss ich wechseln, wenn meine Kasse erhöht?

Nein. Die E-Mail informiert Sie nur. Ob sich ein Wechsel lohnt, hängt neben dem Beitrag auch von Leistungen und Service ab. Mit dem Sonderkündigungsrecht haben Sie aber die Wahl.

Ihr Beitrag ist schon jetzt zu hoch?

Der Wechselcheck zeigt, ob Sie wechseln können und welche Kassen günstiger sind. Die Zusatzbeiträge aller Kassen finden Sie in unserer Übersicht.

Für eine zusätzliche Einschätzung können Sie sich auch bei einer Verbraucherberatung informieren, zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale.