Wechseln wegen Beitragserhöhung

Krankenkasse erhöht den Beitrag: So nutzen Sie die Sonderkündigung

Erhöht Ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag, dürfen Sie wechseln – auch wenn Sie noch keine zwölf Monate Mitglied sind. Seit dem 30. Juli 2026 müssen Kassen Sie darüber nicht mehr anschreiben. Hier sehen Sie, welche Frist gilt und wie viel ein Wechsel bringt.

  • Sie kündigen nicht selbst: die neue Kasse übernimmt die Formalitäten
  • Lückenlos versichert: die neue Mitgliedschaft schließt nahtlos an
  • Keine Gesundheitsfragen: wählbare Kassen müssen Sie aufnehmen

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Sonderkündigungsrecht

Welche Frist gilt bei einer Erhöhung?

Führt Ihre Kasse einen Zusatzbeitrag ein oder erhöht sie ihn, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Die Bindungsfrist von zwölf Monaten gilt dann nicht.

Bis wann?
Bis zum Ende des Monats, in dem der höhere Beitrag erstmals erhoben wird.
Ab wann gilt die neue Kasse?
Die Kündigungsfrist beträgt zwei volle Kalendermonate. Bis dahin zahlen Sie den höheren Beitrag.
Beispiel zum Jahreswechsel
Ihre Kasse erhöht zum 1. Januar 2027. Beantragen Sie die neue Mitgliedschaft bis 31. Januar 2027, sind Sie ab 1. April 2027 bei der neuen Kasse.
Wer kündigt?
Sie nicht. Sie beantragen die Mitgliedschaft bei der neuen Kasse, sie erledigt die Abmeldung elektronisch.

Für diesen Vergleich nutzen wir den Krankenkassenrechner von VGK24. Ihre Eingaben im Rechner verarbeitet VGK24 nach den eigenen Datenschutzhinweisen. Mehr über unser Vergleichsprinzip →

Ranking & Vergleichsgrundlage
Reihenfolge bestimmt
VGK24. 123tarifvergleich legt die Reihenfolge der Ergebnisse nicht fest und verändert sie nicht.
Vergleichsgrundlage
Verglichen werden laut VGK24 die Zusatzbeiträge und Leistungen der teilnehmenden gesetzlichen Krankenkassen.
Bezahlte Platzierungen
Keine.

Krankenkassen vergleichen

Rechner: VGK24

Im Vergleich sind laut VGK24 59 Krankenkassen enthalten – Liste der teilnehmenden Kassen. Welche Kassen für Sie wählbar sind, hängt unter anderem vom Bundesland ab.

Neu seit 30.07.2026

Ihre Kasse muss Sie nicht mehr anschreiben

Bis Juli 2026 mussten Kassen jedes Mitglied vor einer Erhöhung per Brief informieren und auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz hat diese Pflicht gestrichen. Das Sonderkündigungsrecht selbst bleibt.

  • Prüfen Sie den Satz Ihrer Kasse für 2027, sobald er feststeht – meist Ende November bis Mitte Dezember.
  • Alle Sätze im Vergleich: Zusatzbeitrag der Krankenkassen.
  • Oder in 60 Sekunden: Der GKV-Wechselcheck zeigt, ob Ihre Kasse erhöht hat.
Rechenbeispiel

Was ein Wechsel bringt

Der Zusatzbeitrag der bundesweit wählbaren Kassen in unserem Vergleich liegt 2026 zwischen 2,59 % und 4,39 %, der durchschnittliche Zusatzbeitrag bei 2,9 %. Als Arbeitnehmer tragen Sie die Hälfte.

Ersparnis Arbeitnehmeranteil nach Beitragsunterschied
Einkommen 0,3 Punkte weniger 0,5 Punkte weniger 1 Punkt weniger
2.500 € brutto 45 € im Jahr 75 € im Jahr 150 € im Jahr
3.500 € brutto 63 € im Jahr 105 € im Jahr 210 € im Jahr
5.000 € brutto 90 € im Jahr 150 € im Jahr 300 € im Jahr

Arbeitnehmeranteil, Einkommen höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze 2026 (5.812,50 € im Monat). Selbstständige und freiwillig Versicherte ohne Arbeitgeberzuschuss sparen das Doppelte.

Gut zu wissen

Wann die Sonderkündigung nicht greift

◆ regulär

Beitrag gesenkt oder gleich

Kein Sonderkündigungsrecht. Nach zwölf Monaten Mitgliedschaft können Sie trotzdem jederzeit wechseln.

▲ prüfen

Krankengeld-Wahltarif

Für Krankengeld-Wahltarife gilt das Sonderkündigungsrecht nach dem Gesetzeswortlaut nicht. Fragen Sie vor dem Wechsel bei Ihrer Kasse nach.

◆ prüfen

Andere Wahltarife

Wahltarife binden je nach Art ein oder drei Jahre. Klären Sie vor dem Antrag, ob Ihr Tarif einen Wechsel zulässt.

FAQ

Häufige Fragen zur Sonderkündigung

Wie lange habe ich nach einer Erhöhung Zeit?

Bis zum Ende des Monats, in dem Ihre Kasse den höheren Zusatzbeitrag erstmals erhebt. Bei einer Erhöhung zum 1. Januar also bis zum 31. Januar.

Muss ich meine Kasse selbst kündigen?

Nein. Sie beantragen die Mitgliedschaft bei der neuen Kasse. Sie meldet Sie bei der alten Kasse ab und informiert Ihren Arbeitgeber.

Gilt die Sonderkündigung auch vor Ablauf von 12 Monaten?

Ja. Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags können Sie unabhängig von der Bindungsfrist wechseln.

Schreibt mich meine Kasse bei einer Erhöhung an?

Nicht mehr verpflichtend. Seit dem 30. Juli 2026 entfällt die Briefpflicht. Prüfen Sie den Satz Ihrer Kasse daher selbst.

Ab wann bin ich bei der neuen Kasse?

Nach zwei vollen Kalendermonaten. Wer im Januar wechselt, ist ab 1. April bei der neuen Kasse versichert.

Hat Ihre Kasse erhöht?

Der Wechselcheck zeigt in 60 Sekunden, ob Sie wechseln können und welche Kassen günstiger sind.

Für eine zusätzliche Einschätzung können Sie sich auch bei einer Verbraucherberatung informieren, zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale.