Krankenkasse · Jahreswechsel 2027

Zusatzbeitrag 2027: Was Ihre Krankenkasse ab Januar verlangt

Im Herbst entscheidet sich, was die gesetzliche Krankenversicherung 2027 kostet. Hier sehen Sie, wann welche Zahl kommt, welche Kassen sich schon festgelegt haben und was eine Erhöhung für Sie bedeutet. Wir aktualisieren die Seite, sobald neue Werte bekannt sind.

  • Durchschnitt 2026: 2,9 %, Ziel der Bundesregierung für 2027: ebenfalls 2,9 %
  • Durchschnitt 2027 wird bis 1. November bekannt gegeben
  • Erhöht Ihre Kasse zum 1. Januar, können Sie bis 31. Januar 2027 wechseln

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Zeitplan

Zusatzbeitrag 2027: Die Termine bis zum Jahreswechsel

◆ Schätzung

Mitte Oktober 2026

Der Schätzerkreis beim Bundesamt für Soziale Sicherung schätzt Einnahmen und Ausgaben der Krankenkassen für 2027. Stand 11.10.: Ergebnis steht noch aus.

◆ Durchschnitt

Bis 1. November 2026

Das Bundesgesundheitsministerium gibt den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz 2027 im Bundesanzeiger bekannt.

● Ihre Kasse

November und Dezember 2026

Die Verwaltungsräte der Kassen beschließen ihren eigenen Zusatzbeitrag. Viele veröffentlichen ihn erst kurz vor Weihnachten.

▲ Stichtag

1. Januar 2027

Die neuen Zusatzbeiträge gelten. Erhöht Ihre Kasse, beginnt die Frist für die Sonderkündigung.

▲ Frist

31. Januar 2027

Letzter Tag, um bei einer Erhöhung zum 1. Januar eine neue Kasse zu wählen. Sie wechseln dann zum 1. April 2027.

● Wechsel

1. April 2027

Neue Mitgliedschaft beginnt. Bis dahin zahlen Sie den höheren Beitrag der alten Kasse.

Quellen: krankenkasseninfo.de, Oktober 2026, § 175 SGB V. Die Frist zur Bekanntgabe ergibt sich aus § 242a SGB V.

Übersicht

Zusatzbeitrag 2026 und 2027 aller Krankenkassen

69 gesetzliche Krankenkassen, sortiert nach dem Zusatzbeitrag 2026. Die Spalte 2027 zeigt, was die Kassen bisher selbst angekündigt haben. Ein Klick auf den Namen führt zum Kassenporträt mit Leistungen und Verfügbarkeit nach Bundesland.

Zusatzbeitrag 2026 und 2027 nach Krankenkasse
Krankenkasse Zusatzbeitrag 2026 2027 (Stand 11.10.2026)
BKK firmus 2,18 % höchstens 2,18 % – bleibt mindestens gleich( BKK firmus, 18.08.2026)
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland 2,47 % noch nicht bekannt
BKK Faber-Castell & Partner 2,48 % noch nicht bekannt
BKK Public 2,50 % noch nicht bekannt
TUI BKK 2,50 % noch nicht bekannt
hkk 2,59 % noch nicht bekannt
Audi BKK 2,60 % noch nicht bekannt
AOK Bayern 2,69 % noch nicht bekannt
Techniker Krankenkasse (TK) 2,69 % noch nicht bekannt
BKK PFAFF 2,78 % noch nicht bekannt
BKK SBH 2,79 % noch nicht bekannt
WMF Betriebskrankenkasse 2,85 % noch nicht bekannt
AOK Sachsen-Anhalt 2,89 % 2,89 % – bleibt gleich( AOK Sachsen-Anhalt, 08.10.2026)
HEK 2,89 % noch nicht bekannt
AOK Hessen 2,98 % noch nicht bekannt
AOK Niedersachsen 2,98 % noch nicht bekannt
SKD BKK 2,98 % noch nicht bekannt
AOK Baden-Württemberg 2,99 % noch nicht bekannt
AOK NordWest 2,99 % noch nicht bekannt
BKK Freudenberg 2,99 % noch nicht bekannt
BKK Linde 2,99 % noch nicht bekannt
AOK PLUS 3,10 % noch nicht bekannt
Bosch BKK 3,18 % noch nicht bekannt
BKK VDN 3,19 % noch nicht bekannt
Bertelsmann BKK 3,20 % noch nicht bekannt
DAK-Gesundheit 3,20 % noch nicht bekannt
Debeka BKK 3,25 % noch nicht bekannt
AOK Bremen/Bremerhaven 3,29 % noch nicht bekannt
AOK Rheinland/Hamburg 3,29 % noch nicht bekannt
BARMER 3,29 % noch nicht bekannt
Salus BKK 3,29 % noch nicht bekannt
Continentale BKK 3,33 % noch nicht bekannt
BKK EUREGIO 3,39 % noch nicht bekannt
IKK gesund plus 3,39 % 3,39 % – bleibt gleich( IKK gesund plus, 02.10.2026)
BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER 3,40 % noch nicht bekannt
ZF BKK 3,40 % noch nicht bekannt
BKK Herkules 3,48 % noch nicht bekannt
BKK Technoform 3,49 % noch nicht bekannt
R+V Betriebskrankenkasse 3,49 % noch nicht bekannt
AOK Nordost 3,50 % noch nicht bekannt
mkk – meine krankenkasse 3,50 % noch nicht bekannt
novitas bkk 3,60 % noch nicht bekannt
BAHN-BKK 3,65 % noch nicht bekannt
BIG direkt gesund 3,69 % noch nicht bekannt
pronova BKK 3,70 % noch nicht bekannt
KKH 3,78 % noch nicht bekannt
BERGISCHE KRANKENKASSE 3,79 % noch nicht bekannt
BKK ProVita 3,79 % noch nicht bekannt
vivida bkk 3,79 % noch nicht bekannt
BKK Diakonie 3,80 % noch nicht bekannt
SBK 3,80 % noch nicht bekannt
IKK classic 3,85 % noch nicht bekannt
mhplus 3,86 % noch nicht bekannt
IKK Südwest 3,87 % noch nicht bekannt
BKK DürkoppAdler 3,88 % noch nicht bekannt
BKK VerbundPlus 3,89 % noch nicht bekannt
Mobil Krankenkasse 3,89 % noch nicht bekannt
bkk melitta hmr 3,90 % noch nicht bekannt
BKK Pfalz 3,90 % noch nicht bekannt
Heimat Krankenkasse 3,90 % noch nicht bekannt
SECURVITA Krankenkasse 3,90 % noch nicht bekannt
energie-Betriebskrankenkasse 3,98 % noch nicht bekannt
BKK Scheufelen 3,99 % noch nicht bekannt
BKK WIRTSCHAFT & FINANZEN 3,99 % noch nicht bekannt
VIACTIV 4,19 % noch nicht bekannt
IKK – Die Innovationskasse 4,30 % noch nicht bekannt
KNAPPSCHAFT 4,30 % noch nicht bekannt
BKK Werra-Meissner 4,35 % noch nicht bekannt
BKK24 4,39 % Senkung geplant, Höhe im Dezember( BKK24, Pressemitteilung)

Werte 2026 aus den Satzungen, Beitragsübersichten und Pressemitteilungen der Kassen (recherchiert am 10.10.2026, Belege im jeweiligen Porträt). Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2026: 2,9 % ( Bekanntmachung BMG, BAnz AT 10.11.2025 B7).

123-Rechner

Was kostet Sie eine Erhöhung?

Wählen Sie Ihre Kasse und tragen Sie den neuen Zusatzbeitrag ein, sobald Ihre Kasse ihn veröffentlicht. Der Rechner zeigt Ihren Anteil an der Veränderung. Er rechnet nur mit Ihren Angaben und speichert nichts.

Ihre Kasse
Ihr Einkommen

Wählen Sie Ihre Kasse und tragen Sie Ihr Einkommen ein.

Ihr Anteil bei einer Erhöhung
Brutto pro Monat +0,3 Punkte +0,5 Punkte +1,0 Punkte
2.500 € 3,75 € 6,25 € 12,50 €
3.500 € 5,25 € 8,75 € 17,50 €
5.000 € 7,50 € 12,50 € 25,00 €
6.375 € 9,56 € 15,94 € 31,88 €

Monatlicher Mehrbetrag für Arbeitnehmer (Hälfte des Zusatzbeitrags), berechnet bis zur Beitragsbemessungsgrenze 2027. Wer den Zusatzbeitrag allein trägt, zahlt das Doppelte.

Für diesen Vergleich nutzen wir den Krankenkassenrechner von VGK24. Ihre Eingaben im Rechner verarbeitet VGK24 nach den eigenen Datenschutzhinweisen. Mehr über unser Vergleichsprinzip →

Ranking & Vergleichsgrundlage
Reihenfolge bestimmt
VGK24. 123tarifvergleich legt die Reihenfolge der Ergebnisse nicht fest und verändert sie nicht.
Vergleichsgrundlage
Verglichen werden laut VGK24 die Zusatzbeiträge und Leistungen der teilnehmenden gesetzlichen Krankenkassen.
Bezahlte Platzierungen
Keine.

Krankenkassen nach Zusatzbeitrag vergleichen

Rechner: VGK24

Im Vergleich sind laut VGK24 59 Krankenkassen enthalten – Liste der teilnehmenden Kassen. Welche Kassen für Sie wählbar sind, hängt unter anderem vom Bundesland ab.

Ausblick

Wie stark steigt der Zusatzbeitrag 2027?

Fest steht der Wert erst mit der Bekanntgabe bis 1. November. Die Eckpunkte bis dahin:

Ziel der Bundesregierung
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag soll 2027 bei 2,9 % bleiben. Dafür hat der Bundestag am 10. Juli 2026 das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen.
Ohne Reform
Das Bundesgesundheitsministerium rechnete mit 3,8 %, die FinanzKommission Gesundheit mit 3,7 %.
Tatsächlich erhoben
Ende Juni 2026 lag der Zusatzbeitrag der Kassen im Schnitt bei 3,13 % – also schon über dem offiziellen Durchschnitt von 2,9 %.

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag ist nur ein Richtwert. Jede Kasse legt ihren eigenen Satz fest – er kann darunter oder deutlich darüber liegen. Was die Reform sonst ändert, etwa höhere Zuzahlungen: GKV-Reform 2027.

Quellen: krankenkasseninfo.de, 07.09.2026, FinanzKommission Gesundheit, Bericht 30.03.2026.

Ihr Recht

Kasse erhöht: So nutzen Sie die Sonderkündigung

  • Frist: Sie können bis zum Ende des Monats wechseln, ab dem der höhere Beitrag gilt – bei einer Erhöhung zum 1. Januar also bis 31. Januar 2027.
  • Keine Bindung: Die übliche Mindestmitgliedschaft von 12 Monaten gilt bei einer Erhöhung nicht.
  • Kein Brief mehr: Seit Juli 2026 müssen Kassen ihre Mitglieder nicht mehr per Brief über eine Erhöhung informieren. Prüfen Sie den Satz Ihrer Kasse selbst.
  • Einfacher Ablauf: Sie beantragen die Mitgliedschaft bei der neuen Kasse, sie kümmert sich um die Abmeldung. Der Wechsel wirkt zum Ende des übernächsten Monats.

Quellen: § 175 SGB V; Verbraucherzentrale (Link unten).

Auch neu

Höhere Beitragsbemessungsgrenze 2027

Unabhängig vom Zusatzbeitrag zahlen Gutverdiener 2027 mehr: Die Beitragsbemessungsgrenze steigt von 5.812,50 € auf 6.375,00 € im Monat, die Versicherungspflichtgrenze von 77.400 € auf 84.150 € im Jahr (Kabinettsbeschluss vom 7. Oktober 2026, Bundesrat ausstehend).

Quelle: Bundesregierung, Kabinettsbeschluss 07.10.2026.

FAQ

Häufige Fragen zum Zusatzbeitrag 2027

Wie hoch ist der Zusatzbeitrag 2027?

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2027 wird bis 1. November 2026 bekannt gegeben (Stand 11.10.2026: noch offen). Die Bundesregierung will ihn bei 2,9 % halten. Den Satz Ihrer Kasse beschließt deren Verwaltungsrat meist im November oder Dezember.

Welche Krankenkassen erhöhen 2027?

Das steht bei den meisten Kassen noch nicht fest. Bisher haben die AOK Sachsen-Anhalt (2,89 %), die IKK gesund plus (3,39 %) und die BKK firmus (höchstens 2,18 %) stabile Beiträge angekündigt; die BKK24 plant eine Senkung.

Bis wann kann ich bei einer Erhöhung kündigen?

Bis zum Ende des Monats, ab dem der höhere Zusatzbeitrag gilt. Erhöht Ihre Kasse zum 1. Januar 2027, müssen Sie bis 31. Januar 2027 eine neue Kasse wählen. Die neue Mitgliedschaft beginnt dann am 1. April 2027.

Muss mich meine Krankenkasse über eine Erhöhung informieren?

Nein, nicht mehr per Brief. Diese Pflicht ist im Juli 2026 entfallen. Das Sonderkündigungsrecht besteht weiter.

Was kostet mich eine Erhöhung um 0,5 Punkte?

Als Arbeitnehmer zahlen Sie die Hälfte. Bei 3.500 € brutto sind das 8,75 € mehr im Monat, also 105 € im Jahr.

Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze 2027?

Laut Kabinettsbeschluss vom 7. Oktober 2026 6.375,00 € im Monat (76.500 € im Jahr). Der Bundesrat muss noch zustimmen.

Zusatzbeiträge jetzt vergleichen

Wer früh vergleicht, weiß im Januar sofort, ob sich ein Wechsel lohnt.

Für eine zusätzliche Einschätzung können Sie sich auch bei einer Verbraucherberatung informieren, zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale.