Entlastungsbetrag: 131 € im Monat – so verfällt nichts
Jede pflegebedürftige Person ab Pflegegrad 1 hat Anspruch auf 131 € im Monat für Alltagshilfen. Viele nutzen das Geld nicht oder zu spät – der Rechner zeigt Ihren Stand.
- 131 € pro Monat
- 1.572 € pro Jahr
- Ab Pflegegrad 1
- Reste bis 30. Juni
123tarifvergleich.de – unabhängiges Vergleichsportal seit 2008
Wie viel Entlastungsbetrag haben Sie angespart?
Der Entlastungsbetrag von 131 € sammelt sich jeden Monat an. Was Sie nicht nutzen, können Sie bis zum 30. Juni des Folgejahres einsetzen.
Keine persönlichen Daten, nichts wird gespeichert.
Vorjahresreste verfallen am 30. Juni.
Werte 2026: Pflegewegweiser NRW (Verbraucherzentrale NRW), Stand: Oktober 2026.
Wofür Sie den Entlastungsbetrag nutzen können
- Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung durch nach Landesrecht anerkannte Angebote.
- Tages- oder Nachtpflege und Kurzzeitpflege – auch für Unterkunft und Verpflegung.
- Ambulanter Pflegedienst: bei Pflegegrad 1 auch für Körperpflege, ab Pflegegrad 2 nur für Betreuung und Hauswirtschaft.
- Keine Barauszahlung: Die Kasse erstattet nur gegen Rechnung.
- Nicht für private Helfer ohne Anerkennung, je nach Bundesland.
Den Vergleich liefert die TARIFCHECK24 GmbH. Beim Laden des Rechners werden technische Daten wie Ihre IP-Adresse an den Anbieter übertragen – mehr in unserer Datenschutzerklärung. Mehr über unser Vergleichsprinzip →
Ranking & Vergleichsgrundlage
- Reihenfolge bestimmt
- Tarifcheck. 123tarifvergleich hat keinen Einfluss auf die Reihenfolge der Ergebnisse oder auf Hervorhebungen im Rechner.
- Unsere Rolle
- Wir erklären zuerst Ihren Bedarf und die gesetzlichen Leistungen. Eine Vergütung bestimmt weder diese Auswahl noch unsere Inhalte.
- Vergleichsgrundlage
- Der Rechner vergleicht Pflegezusatzversicherungen der teilnehmenden Gesellschaften. Er bildet nicht den gesamten Markt ab.
Pflegezusatzversicherung vergleichen
Rechner: TarifcheckDer Rechner vergleicht private Pflegezusatzversicherungen. Sie geben Alter und gewünschte Leistung ein – Gesundheitsfragen beantworten Sie erst im Antrag beim Versicherer.
So bekommen Sie das Geld
Anbieter wählen
Anerkannte Anbieter finden Sie über die Pflegekasse oder den Pflegestützpunkt.
Abtretung oder Erstattung
Viele Anbieter rechnen direkt mit der Kasse ab, sonst reichen Sie die Rechnung ein.
Reste im Blick
Vorjahresreste zuerst nutzen – sie verfallen am 30. Juni.
Sozialraumbudget statt Entlastungsbetrag
Laut Kabinettsentwurf vom 30. September 2026 soll der Entlastungsbetrag ab 2027 durch ein Sozialraumbudget ersetzt werden – erst ab Pflegegrad 2. Für Pflegegrad 1 würde er dann entfallen. Die genaue Ausgestaltung beschließen Bundestag und Bundesrat.
Häufige Fragen zum Entlastungsbetrag
Wie hoch ist der Entlastungsbetrag 2026?
131 € im Monat, also 1.572 € im Jahr.
Kann ich mir den Entlastungsbetrag auszahlen lassen?
Nein. Er wird nur gegen Rechnung für anerkannte Leistungen erstattet.
Was passiert mit nicht genutztem Geld?
Es kann bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden, danach verfällt es.
Gilt der Entlastungsbetrag auch bei Pflegegrad 1?
Ja, 2026 schon. Laut Kabinettsentwurf soll er für Pflegegrad 1 ab 2027 entfallen.
Darf ich Nachbarn damit bezahlen?
Nur wenn sie als Angebot zur Unterstützung im Alltag anerkannt sind. Die Regeln dafür legen die Bundesländer fest.
Entlasten und vorsorgen
Für den eigenen Pflegefall schließt ein Pflegetagegeld Lücken, die der Entlastungsbetrag nicht abdeckt.
Unabhängige Gegenprobe: Kostenlose, neutrale Informationen zur Pflege bieten Verbraucherzentrale: Entlastungsleistungen und Pflegewegweiser NRW (Verbraucherzentrale NRW) sowie die Pflegestützpunkte und die Pflegeberatung Ihrer Pflegekasse.