Kfz-Zulassung

eVB-Nummer: So bekommen Sie die Versicherungsbestätigung für die Zulassung

Ohne eVB-Nummer kein Kennzeichen: Die elektronische Versicherungsbestätigung zeigt der Zulassungsstelle, dass für Ihr Auto eine Kfz-Haftpflicht besteht. Sie bekommen sie kostenlos beim Versicherer, meist in wenigen Minuten.

  • 7 Zeichen, seit 2008 Pflicht
  • Kostenlos beim Versicherer
  • Meist 3–6 Monate gültig
  • Nur einmal verwendbar

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Was die eVB-Nummer ist

eVB steht für elektronische Versicherungsbestätigung. Die siebenstellige Nummer ersetzt seit 2008 die frühere Doppelkarte; die ersten zwei Zeichen stehen für den Versicherer ( GDV). Die Zulassungsstelle ruft damit die Daten Ihrer Kfz-Haftpflicht ab.

Die eVB ist kostenlos – auch wenn Sie das Auto am Ende gar nicht zulassen ( ADAC).

Wann Sie eine eVB-Nummer brauchen

  • Neu- oder Wiederzulassung eines Fahrzeugs.
  • Halterwechsel, etwa nach dem Kauf eines Gebrauchtwagens.
  • Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk mit neuem Kennzeichen.
  • Kurzzeitkennzeichen für Überführungs- oder Probefahrten.

Beim reinen Wechsel der Versicherung für ein bereits zugelassenes Auto brauchen Sie keine eVB – das regelt der neue Versicherer mit der Zulassungsstelle ( GDV).

Gültigkeit und vorläufiger Versicherungsschutz

Wie lange die eVB gilt, legt der Versicherer fest – üblich sind drei bis sechs Monate. Sie ist nur einmal verwendbar und verfällt nach der Zulassung ( ADAC).

Mit der Zulassung beginnt vorläufiger Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflicht, meist auch im Schutzbrief. Kasko, Unfall- und Fahrerschutz gelten vorläufig nur, wenn der Versicherer das ausdrücklich zusagt ( AKB B.2).

Erstbeitrag

Wichtig

Zahlen Sie den ersten Beitrag rechtzeitig. Wird er schuldhaft nicht spätestens 14 Tage nach Fälligkeit bezahlt, entfällt der vorläufige Schutz rückwirkend ( AKB B.2.4).

erst vergleichen

Tipp

Vergleichen Sie vor der Zulassung, statt die eVB beim erstbesten Versicherer zu holen. Der Vertrag läuft sonst mindestens bis zum Jahresende.

Für diesen Vergleich nutzen wir den Kfz-Rechner von CHECK24, eingebunden über das Tarifcheck-Partnerprogramm. Halten Sie Fahrzeugschein und letzte Beitragsrechnung bereit. Beim Laden des Rechners werden technische Daten wie Ihre IP-Adresse an CHECK24 übertragen. Der Vergleich bildet nicht den gesamten Markt ab. Mehr über unser Vergleichsprinzip →

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Unsere Rolle
Wir wählen den Rechner je Produktbereich aus. Für Sie ist der Vergleich kostenlos; bei einem Abschluss erhalten wir eine Vergütung. Sie bestimmt nicht unsere redaktionellen Inhalte.

Kfz-Versicherung vergleichen

Rechner: CHECK24 über Tarifcheck

Den Abschluss wickelt CHECK24 mit dem gewählten Versicherer ab. Kündigungsstichtag für Verträge mit Versicherungsjahr = Kalenderjahr: 30. November (Zugang beim Versicherer).

So bekommen Sie Ihre eVB-Nummer

Tarif vergleichen

Im Rechner Fahrzeugdaten eingeben und einen Tarif auswählen.

Abschließen oder anfordern

Viele Versicherer schicken die eVB direkt nach dem Abschluss oder auf Anforderung per E-Mail oder SMS.

Zulassung erledigen

Die eVB zusammen mit Ausweis, Fahrzeugpapieren und SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer bei der Zulassungsstelle oder online vorlegen.

FAQ

Häufige Fragen zur eVB-Nummer

Was kostet eine eVB-Nummer?

Nichts. Die eVB ist kostenlos, auch wenn das Fahrzeug am Ende nicht zugelassen wird.

Wie lange ist die eVB-Nummer gültig?

Das bestimmt der Versicherer, üblich sind drei bis sechs Monate. Nach der Zulassung ist sie verbraucht.

Brauche ich eine eVB, wenn ich nur die Versicherung wechsle?

Nein. Beim Versicherungswechsel für ein zugelassenes Auto informiert der neue Versicherer die Zulassungsstelle.

Bin ich mit der eVB schon versichert?

Mit der Zulassung beginnt vorläufiger Schutz in der Kfz-Haftpflicht. Kasko gilt vorläufig nur, wenn der Versicherer das zusagt.

Kann ich mehrere eVB-Nummern anfordern?

Ja. Eine nicht genutzte eVB verfällt einfach, ohne Kosten.

Erst vergleichen, dann zulassen

Holen Sie die eVB beim Versicherer, der für Ihr Auto am besten passt.

Unabhängige Informationen zur Kfz-Versicherung finden Sie auch bei der Verbraucherzentrale.