Kfz-Versicherung · Kündigen

Kfz-Versicherung kündigen: Fristen, Sonderkündigung und Musterschreiben

Die meisten Kfz-Verträge enden am 31. Dezember. Wer wechseln will, muss rechtzeitig kündigen – sonst läuft der alte Vertrag ein weiteres Jahr. Hier finden Sie alle Fristen und ein Kündigungsschreiben, das Sie direkt kopieren können.

  • Stichtag: 30. November(2026 ein Montag)
  • Eingang beim Versicherer zählt
  • E-Mail genügt in der Regel

123tarifvergleich.de – unabhängiges Vergleichsportal seit 2008

Fristen

Wann Sie Ihre Kfz-Versicherung kündigen können

Kündigungsfristen der Kfz-Versicherung
Anlass Frist Gut zu wissen
Regulär, Vertrag endet am 31.12. Eingang beim Versicherer bis 30. November Verpasst? Dann verlängert sich der Vertrag um ein Jahr.
Regulär, Vertrag endet unterjährig Einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres Das Ablaufdatum steht in Ihrem Versicherungsschein.
Beitragserhöhung Innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung Nicht bei Rückstufung nach Unfall, mehr Kilometern oder Umzug in eine teurere Region.
Nach einem Schaden Innerhalb eines Monats nach Abschluss der Regulierung Dieses Recht hat auch der Versicherer.
Fahrzeug verkauft Keine Kündigungsfrist Der Vertrag geht zunächst auf den Käufer über. Verkauf sofort melden.

Quellen: Stiftung Warentest (Stand 04.11.2025), § 40 VVG, § 95 VVG. Maßgeblich sind Ihr Versicherungsschein und Ihre Versicherungsbedingungen (AKB). Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung.

Kündigungsschreiben

Kündigungsschreiben erstellen und kopieren

Wählen Sie den Anlass und tragen Sie Ihre Vertragsdaten ein. Das Schreiben passt sich automatisch an und zeigt Ihnen die Frist. Senden Sie es per E-Mail oder Brief an Ihren Versicherer und bitten Sie um eine Bestätigung.

Ihre Eingaben bleiben in Ihrem Browser. Wir speichern und übertragen nichts – das Schreiben entsteht direkt auf Ihrem Gerät.

Wechseln

Richtig wechseln: erst vergleichen, dann kündigen

1. Beitrag prüfen

Schauen Sie in die Beitragsrechnung für das nächste Jahr. Vergleichbar sind Beiträge nur bei gleicher Schadenfreiheitsklasse.

2. Leistungen festlegen

Haftpflicht ist Pflicht. Dazu Teil- oder Vollkasko – achten Sie etwa auf Wildunfälle und Marderbiss.

3. Vergleichen

Mit dem Rechner unten sehen Sie Ihren Beitrag bei anderen Versicherern.

4. Neu abschließen

Kfz-Haftpflicht muss jeder Versicherer annehmen, Kasko-Versicherer dürfen ablehnen. Deshalb den neuen Vertrag zuerst sichern.

5. Kündigen

Mit dem Schreiben oben – rechtzeitig vor dem Stichtag. Manche neuen Versicherer kündigen auch für Sie.

Den Kfz-Vergleich liefert CHECK24, eingebunden über das Partnerprogramm von Tarifcheck. Beim Laden des Rechners werden technische Daten wie Ihre IP-Adresse an den Anbieter übertragen – mehr in unserer Datenschutzerklärung. Mehr über unser Vergleichsprinzip →

Ranking & Vergleichsgrundlage
Reihenfolge bestimmt
CHECK24. 123tarifvergleich legt die Reihenfolge der Tarife nicht fest und verkauft keine Platzierungen.
Vergleichsgrundlage
Typ- und Regionalklasse fließen automatisch in die Beiträge ein. Der Vergleich bildet nicht den gesamten Markt ab.
Bezahlte Platzierungen
Keine durch 123tarifvergleich.

Vor der Kündigung: Was kostet Ihr Auto bei anderen Versicherern?

Rechner: CHECK24 über Tarifcheck

Nicht jeder Versicherer ist in jedem Vergleichsportal vertreten, HUK24 zum Beispiel ist im CHECK24-Vergleich nicht enthalten. So machen Sie die Gegenprobe.

Sonderkündigung

Wann ein Sonderkündigungsrecht besteht

● möglich

Beitragserhöhung

Erhöht der Versicherer den Beitrag ohne mehr Leistung, dürfen Sie innerhalb eines Monats nach der Mitteilung kündigen. Das gilt zum Beispiel, wenn er seinen Tarif anhebt oder Ihr Auto in eine höhere Typklasse kommt.

▲ nicht möglich

Keine Erhöhung im Sinne der Regel

Steigt der Beitrag nur, weil Sie nach einem Unfall zurückgestuft wurden, mehr fahren als vereinbart oder in eine teurere Regionalklasse umgezogen sind, gibt es kein Sonderkündigungsrecht.

◆ beidseitig

Schadenfall

Nach einem regulierten Schaden können Sie innerhalb eines Monats kündigen – der Versicherer allerdings auch. Kleine Schäden selbst zahlen kann den Rabatt retten.

● ohne Frist

Verkauf

Mit dem Verkauf geht der Vertrag auf den Käufer über, der ihn kündigen kann. Melden Sie den Verkauf sofort, damit Sie nicht weiter zahlen.

Darauf achten

Typische Fehler beim Kündigen

  • Zu spät abgeschickt: Es zählt der Eingang beim Versicherer, nicht das Absendedatum.
  • Ohne neuen Vertrag gekündigt: Ohne Haftpflicht darf das Auto nicht fahren – und Kasko-Versicherer können ablehnen.
  • Keine Bestätigung angefordert: Bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung mit Vertragsende.
  • Beiträge nur ungefähr verglichen: Vergleichen Sie mit gleicher Schadenfreiheitsklasse, Fahrleistung und gleichem Fahrerkreis.

Maßgeblich sind Ihr Versicherungsschein und Ihre Versicherungsbedingungen (AKB). Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung.

FAQ

Häufige Fragen zur Kündigung der Kfz-Versicherung

Bis wann muss ich meine Kfz-Versicherung kündigen?

Endet Ihr Vertrag am 31. Dezember, muss die Kündigung spätestens am 30. November beim Versicherer eingehen. 2026 fällt der 30. November auf einen Montag. Bei unterjährigen Verträgen gilt ein Monat vor dem Ablaufdatum im Versicherungsschein.

Reicht eine Kündigung per E-Mail?

In der Regel ja. Wichtig ist, dass sie rechtzeitig eingeht und Vertragsnummer, Kennzeichen und Vertragsende enthält. Bitten Sie um eine Bestätigung.

Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?

Dann verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr. Ein Wechsel ist danach nur mit Sonderkündigungsrecht möglich, etwa nach einer Beitragserhöhung.

Darf ich kündigen, wenn mein Beitrag steigt?

Ja, innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung – außer der Beitrag steigt nur wegen einer Rückstufung nach einem Unfall, mehr gefahrener Kilometer oder eines Umzugs in eine teurere Region.

Kann ich nach einem Unfall kündigen?

Ja. Nach einem regulierten Schaden haben Sie und der Versicherer ein Sonderkündigungsrecht, in der Regel innerhalb eines Monats nach Abschluss der Regulierung.

Soll ich erst kündigen oder erst neu abschließen?

Erst neu abschließen. Kfz-Haftpflicht muss jeder Versicherer annehmen, für Teil- und Vollkasko gilt das nicht. So stehen Sie nie ohne Schutz da.

Was gilt beim Verkauf des Autos?

Es gilt keine Kündigungsfrist. Der Vertrag geht zunächst auf den Käufer über, der ihn kündigen kann. Melden Sie den Verkauf sofort Ihrem Versicherer.

Lohnt sich der Wechsel?

Vergleichen Sie vor der Kündigung – dann wissen Sie, was Sie sparen, und haben den neuen Vertrag sicher.

Für eine zusätzliche Einschätzung können Sie sich auch bei einer Verbraucherberatung informieren, zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale.