GKV-Reform 2027: Was sich für Versicherte ändert
Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sollen die Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen stabil bleiben. Für Versicherte heißt das vor allem: höhere Zuzahlungen, weniger Zuschuss für Zahnersatz und ab 2028 ein Zuschlag für mitversicherte Ehepartner. Hier finden Sie alle Änderungen mit Terminen – und was Sie jetzt tun können.
- Beschlossen: Bundestag und Bundesrat am 10. Juli 2026, in Kraft seit 30. Juli 2026
- Die meisten Änderungen: ab 1. Januar 2027
- Ehepartner-Zuschlag und Teil-Krankschreibung: ab 1. Januar 2028
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Alle Änderungen auf einen Blick
Das Gesetz trat am 30. Juli 2026 in Kraft. Die meisten Änderungen für Versicherte gelten ab dem 1. Januar 2027, einige erst ab 2028.
- Seit 30. Juli 2026
- Getrocknete Cannabisblüten werden nicht mehr erstattet
- Homöopathische und anthroposophische Arzneimittel für Kinder unter 12 nicht mehr auf Kassenrezept
- Ab 1. Januar 2027
- Zuzahlungen steigen um 50 %
- Festzuschuss für Zahnersatz sinkt um 10 Prozentpunkte
- Homöopathie und Anthroposophie fallen als Kassenleistung weg
- Neue Regeln beim Krankengeld
- Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenze steigen um zusätzlich 300 € im Monat
- Bis Ende 2027
- Der Gemeinsame Bundesausschuss prüft das Hautkrebs-Screening, bis dahin gilt der bisherige Anspruch
- Ab 1. Januar 2028
- Zuschlag von 2,5 % für beitragsfrei mitversicherte Ehe- und Lebenspartner
- Teil-Arbeitsunfähigkeit mit 25, 50 oder 75 %
- Pflicht-Zweitmeinung vor Hüftgelenkersatz und Wirbelsäulen-OPs
Für diesen Vergleich nutzen wir den Krankenkassenrechner von VGK24. Ihre Eingaben im Rechner verarbeitet VGK24 nach den eigenen Datenschutzhinweisen. Mehr über unser Vergleichsprinzip →
Ranking & Vergleichsgrundlage
- Reihenfolge bestimmt
- VGK24. 123tarifvergleich legt die Reihenfolge der Ergebnisse nicht fest und verändert sie nicht.
- Vergleichsgrundlage
- Verglichen werden laut VGK24 die Zusatzbeiträge und Leistungen der teilnehmenden gesetzlichen Krankenkassen.
- Bezahlte Platzierungen
- Keine.
Krankenkassen vergleichen
Rechner: VGK24Im Vergleich sind laut VGK24 59 Krankenkassen enthalten – Liste der teilnehmenden Kassen. Welche Kassen für Sie wählbar sind, hängt unter anderem vom Bundesland ab.
Zuzahlungen steigen um 50 Prozent
Die gesetzlichen Zuzahlungen steigen einmalig um die Hälfte. Der Grundsatz bleibt: 10 Prozent der Kosten, aber mit höheren Mindest- und Höchstbeträgen.
| Leistung | Bisher | Ab 1.1.2027 |
|---|---|---|
| Arzneimittel | 5 bis 10 € | 7,50 bis 15 € |
| Krankenhaus | 10 € je Tag | 15 € je Tag |
| Reha, Mutter-/Vater-Kind-Kur | 10 € je Tag | 15 € je Tag |
| Heilmittel (z. B. Physiotherapie) | 10 % + 10 € je Verordnung | 10 % + 15 € je Verordnung |
| Häusliche Krankenpflege | 10 % + 10 € je Verordnung | 10 % + 15 € je Verordnung |
| Hilfsmittel | 5 bis 10 € | 7,50 bis 15 € |
| Fahrkosten | 5 bis 10 € | 7,50 bis 15 € |
| Haushaltshilfe | 5 bis 10 € je Tag | 7,50 bis 15 € je Tag |
Die Belastungsgrenze bleibt
Mehr als 2 Prozent Ihres Haushaltsbruttoeinkommens im Jahr müssen Sie nicht zuzahlen, chronisch Kranke 1 Prozent. Die Kasse befreit Sie nur auf Antrag – heben Sie Ihre Quittungen auf. Kinder und Jugendliche unter 18 sind weiter befreit.
Ein Teil der Mehrkosten lässt sich über das Bonusprogramm Ihrer Kasse ausgleichen: Bonusprogramme im Vergleich.
Weniger Zuschuss für Zahnersatz
Der Festzuschuss der Kasse zur Regelversorgung sinkt um 10 Prozentpunkte. Ihr Eigenanteil bei Kronen, Brücken und Prothesen steigt entsprechend.
| Bonusheft | Bisher | Ab 1.1.2027 |
|---|---|---|
| Ohne Bonus | 60 % | 50 % |
| 5 Jahre lückenlos | 70 % | 60 % |
| 10 Jahre lückenlos | 75 % | 65 % |
- Übergang: Wurde der Festzuschuss vor dem 1. Januar 2027 bewilligt, gilt noch die bisherige Regelung. Reichen Sie einen anstehenden Heil- und Kostenplan möglichst noch 2026 ein.
- Härtefall: Bei geringem Einkommen übernimmt die Kasse die Regelversorgung weiter vollständig.
- Bonusheft: Die jährliche Vorsorge beim Zahnarzt lohnt sich weiter – sie erhöht den Zuschuss um 10 bzw. 15 Prozentpunkte.
Die Lücke schließt eine Zahnzusatzversicherung. Die professionelle Zahnreinigung bleibt freiwillige Kassenleistung: Zuschüsse zur Zahnreinigung im Vergleich.
Homöopathie, Cannabis, Zweitmeinung
Homöopathie und Anthroposophie
Seit 30. Juli 2026 nicht mehr für Kinder unter 12 auf Kassenrezept. Ab 1. Januar 2027 dürfen Kassen homöopathische und anthroposophische Leistungen auch nicht mehr als Zusatzleistung bezahlen.
Medizinisches Cannabis
Getrocknete Blüten werden seit 30. Juli 2026 nicht mehr erstattet. Standardisierte Extrakte, Fertigarzneimittel sowie Dronabinol und Nabilon bleiben erstattungsfähig.
Zweitmeinung vor Operationen
Vor bestimmten planbaren Eingriffen wird eine unabhängige Zweitmeinung Pflicht. Ab 2028 gilt das für Hüftgelenkersatz und Wirbelsäulen-OPs, weitere Eingriffe folgen.
Osteopathie bleibt eine freiwillige Leistung, die viele Kassen bezuschussen: Welche Kasse zahlt Osteopathie?
Krankengeld und Teil-Krankschreibung
- Selbstständige (ab 2027)
- Mit Krankengeld-Anspruch gilt eine Wartezeit von drei Monaten, gezahlt wird ab der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit. Ausnahmen gibt es für erstmals freiwillig Versicherte und für Beschäftigte, die sich selbstständig machen und den Anspruch binnen 14 Tagen beantragen.
- Teilrentner (ab 2027)
- Wer mehr als zwei Drittel der vollen Altersrente bezieht, erhält kein Krankengeld mehr.
- Nach Ende der Beschäftigung (ab 2027)
- Das Krankengeld entspricht dann der Höhe des Arbeitslosengeldes.
- Teil-Arbeitsunfähigkeit (ab 2028)
- Bei voraussichtlich mehr als vier Wochen Krankheit kann der Arzt eine Arbeitsunfähigkeit von 25, 50 oder 75 Prozent bescheinigen. Beschäftigte und Arbeitgeber müssen zustimmen. Sie erhalten Lohn für die geleistete Arbeit und anteiliges Krankengeld für den Rest.
Als Selbstständiger schließen Sie die längere Wartezeit mit einer Krankentagegeldversicherung.
Zuschlag für mitversicherte Ehepartner
Kinder bleiben beitragsfrei mitversichert. Für beitragsfrei mitversicherte Ehe- und Lebenspartner zahlt das Mitglied ab 2028 einen Zuschlag von 2,5 Prozent seiner beitragspflichtigen Einnahmen. Bei 3.000 € brutto im Monat sind das 75 €. Bei Beschäftigten zieht der Arbeitgeber den Zuschlag vom Lohn ab.
Weiter ohne Zuschlag, wenn der Partner …
- mit einem Kind unter 12 Jahren oder einem Kind mit Behinderung zusammenlebt
- einen Angehörigen pflegt oder selbst Pflegegrad 3 bis 5 hat
- die Regelaltersgrenze erreicht hat
- dauerhaft voll erwerbsgemindert ist oder Grundsicherung bezieht
Mehr zu Voraussetzungen und Einkommensgrenzen: Familienversicherung in der GKV.
Höhere Beiträge für Gutverdiener
Der Beitragssatz von 14,6 Prozent bleibt. Dafür steigen Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenze 2027 zusätzlich zur üblichen Anpassung um je 300 € im Monat.
| Grenze | 2026 | 2027 (Entwurf) |
|---|---|---|
| Beitragsbemessungsgrenze | 5.812,50 € im Monat | 6.375 € im Monat |
| Versicherungspflichtgrenze | 6.450 € im Monat | 7.012,50 € im Monat |
Werte 2027 laut Entwurf der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung, Stand September 2026. Wer am 31.12.2026 wegen hohen Einkommens privat versichert war, für den gilt eine eigene Grenze von 80.550 € im Jahr.
Für Beschäftigte über der Grenze steigt der Arbeitnehmeranteil damit um bis zu rund 49 € im Monat (bei einem Zusatzbeitrag von 2,9 %). Wer über einen Wechsel nachdenkt: private Krankenversicherung oder zurück in die GKV.
Zusatzbeitrag 2027: Was die Reform bringt
Das Gesetz soll die Beiträge stabilisieren: Der Bund zahlt mehr für die Gesundheitskosten von Grundsicherungsempfängern, Pharmahersteller geben einen höheren Rabatt, und Vergütungen im Gesundheitswesen dürfen 2027 bis 2029 langsamer steigen. Eine Garantie für gleichbleibende Zusatzbeiträge ist das nicht.
- Wann stehen die Werte fest?
- Der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2027 wird bis Anfang November bekanntgegeben. Die einzelnen Kassen legen ihren Satz meist Ende November bis Mitte Dezember fest.
- Erhöht Ihre Kasse?
- Dann haben Sie ein Sonderkündigungsrecht und können bis zum Ende des Monats wechseln, in dem der höhere Beitrag erstmals gilt.
- Ohne Erhöhung
- Nach 12 Monaten Mitgliedschaft können Sie jederzeit wechseln. Die Reform selbst ist kein Kündigungsgrund.
Sie kündigen nicht selbst
Die neue Kasse meldet Sie bei der alten ab und informiert Ihren Arbeitgeber.
Lückenlos versichert
Die neue Mitgliedschaft schließt nahtlos an die alte an.
Keine Gesundheitsfragen
Wählbare Kassen müssen Sie aufnehmen – unabhängig von Alter oder Vorerkrankungen.
Was sich nicht ändert
- Allgemeiner Beitragssatz von 14,6 Prozent
- Belastungsgrenze für Zuzahlungen: 2 Prozent, chronisch Kranke 1 Prozent
- Beitragsfreie Familienversicherung für Kinder
- Begonnene Psychotherapien werden bis zum Abschluss bezahlt
- Hautkrebs-Screening ab 35 alle zwei Jahre, bis der Gemeinsame Bundesausschuss neu entscheidet
- Freiwillige Kassenleistungen wie Osteopathie, Zahnreinigung und Bonusprogramme
Quellen
- Bundesgesundheitsministerium: Bundestag beschließt GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (10.07.2026)
- Techniker Krankenkasse: Gesundheitsreform 2026/2027 – Zusammenfassung
- IKK classic: GKV-Reform beschlossen – das ändert sich für Arbeitgeber
- pronova BKK: Krankenkassen-Reform 2027
- krankenkassen.de: Rechengrößen 2027 (Entwurf)
Stand 10.10.2026. Zusammenfassung ohne Gewähr, maßgeblich ist der im Bundesgesetzblatt verkündete Gesetzestext (BGBl. 2026 I Nr. 228).
Häufige Fragen zur GKV-Reform 2027
Wann tritt die GKV-Reform in Kraft?
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz gilt seit dem 30. Juli 2026. Die meisten Änderungen für Versicherte greifen ab dem 1. Januar 2027, der Zuschlag für mitversicherte Ehepartner und die Teil-Arbeitsunfähigkeit ab dem 1. Januar 2028.
Wie hoch sind die Zuzahlungen ab 2027?
Für Arzneimittel zahlen Sie 10 Prozent des Preises, mindestens 7,50 € und höchstens 15 €. Im Krankenhaus sind es 15 € je Tag, bei Heilmitteln 10 Prozent plus 15 € je Verordnung.
Was kostet der Zuschlag für Ehepartner?
Ab 2028 zahlt das Mitglied 2,5 Prozent seiner beitragspflichtigen Einnahmen, bei 3.000 € brutto also 75 € im Monat. Ausgenommen sind unter anderem Paare mit Kindern unter 12 Jahren, pflegende Partner und Partner im Rentenalter.
Zahlt meine Krankenkasse noch Homöopathie?
Nein. Ab dem 1. Januar 2027 dürfen gesetzliche Kassen homöopathische und anthroposophische Leistungen nicht mehr bezahlen, auch nicht als freiwillige Zusatzleistung.
Steigt mein Zusatzbeitrag 2027?
Das steht noch nicht fest. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag wird bis Anfang November bekanntgegeben, die Kassen legen ihren eigenen Satz meist bis Mitte Dezember fest. Erhöht Ihre Kasse, können Sie mit Sonderkündigungsrecht wechseln.
Kann ich wegen der Reform die Krankenkasse wechseln?
Die Reform selbst gibt kein Sonderkündigungsrecht. Erhöht Ihre Kasse aber den Zusatzbeitrag, dürfen Sie wechseln. Nach 12 Monaten Mitgliedschaft ist ein Wechsel ohnehin jederzeit möglich.
Reform hin oder her: Zahlen Sie zu viel?
Der Wechselcheck zeigt in 60 Sekunden, ob Sie wechseln können und welche Kassen in Ihrem Bundesland günstiger sind.
Für eine zusätzliche Einschätzung können Sie sich auch bei einer Verbraucherberatung informieren, zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale.