Betriebshaftpflicht für Dachdecker: Brand, Werkzeug, Gerüst – was versichert sein sollte
Nach dem Verkleben von Schweißbahnen brennt abends der Dachstuhl, ein Werkzeug fällt vom Dach auf ein Auto: Auf dem Dach wird aus einem kleinen Fehler schnell ein Schaden bei Dritten. Hier lesen Sie, welche Bausteine wichtig sind und worauf Gerichte bei Heißarbeiten achten.
- Gesetzlich keine Pflicht – Vergaben können sie fordern
- Brand nach Heißarbeiten: Anscheinsbeweis droht
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Typische Schäden bei Dachdeckern
Brand nach Abdichtung
Nach Abdichtungsarbeiten mit einem Flüssiggasbrenner an Bitumenbahnen brannte es. Das OLG München nahm einen Anscheinsbeweis gegen die Handwerker an (04.02.2025, 9 U 2443/24 Bau e).
Dachstuhlbrand
Dachdecker verklebten Schweißbahnen mit dem Schweißbrenner, abends brannte der Dachstuhl. Der Gebäudeversicherer forderte knapp 70.000 Euro; das LG Koblenz wies die Klage ab, weil ein Verschulden nicht nachgewiesen war (Urteil vom 02.08.2021, 1 O 234/17).
Werkzeug fällt vom Dach
Ein Werkzeug fällt herunter und beschädigt ein Auto – ein Sachschaden. Verpasst der Fahrer deshalb seinen Flug, nennt die Fachpresse das verfallene Ticket als Vermögensschaden, der im Normalfall nicht eingeschlossen ist.
Gerüst umgebaut
Für einen Dachrinnentausch ließ ein Handwerksmeister ein fremdes Gerüst eigenmächtig umbauen, ein Mitarbeiter stürzte. Wer fremde Gerüste eigenmächtig um- oder abbaut, haftet nach OLG Stuttgart (6 U 56/08) für die Schäden daraus – im Fall zum großen Teil.
Beispiele nach OLG München, 9 U 2443/24 Bau e (gesetze-bayern.de), Handwerksblatt zu LG Koblenz, 1 O 234/17, Deutsche Handwerks Zeitung: Betriebshaftpflicht und Handwerksblatt: Unfall mit Gerüst.
Diese Bausteine sollten im Vertrag stehen
- Tätigkeitsschäden
- Schäden an fremden Sachen, an oder mit denen Sie arbeiten, samt Folgekosten. Viele Policen sehen dafür deutlich geringere Summen vor – nicht zu niedrig absichern.
- Vermögensschäden
- Reine Vermögensschäden ohne vorherigen Personen- oder Sachschaden sind ein eigener Baustein.
- Allmählichkeitsschäden
- Schäden, die schleichend statt sofort entstehen. Bis Vertragsstand 2002 waren sie grundsätzlich ausgeschlossen, seit 2008 sind sie grundsätzlich versichert, wenn sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen werden – Altverträge prüfen.
- Umwelt- und Umweltschadensbaustein
- Umweltschäden sind in der normalen Police meist nicht gedeckt. Sanierungspflichten nach dem Umweltschadensgesetz sind im Grundbaustein ausgeschlossen und brauchen einen eigenen Baustein.
- Subunternehmer
- Mitversichert ist Ihre Haftung aus der Vergabe an Subunternehmer – nicht deren eigene Haftpflicht.
- Schlüsselverlust
- Gehen fremde Gebäudeschlüssel verloren, geht es um die Kosten für das Auswechseln oder Umprogrammieren von Schlössern und Schließanlagen.
Quellen: GDV-Musterbedingungen AVB BHV, Deutsche Handwerks Zeitung: Betriebshaftpflicht, Handwerksblatt: Schutz vor teuren Missgeschicken. Maßgeblich sind Ihr Versicherungsschein und die Versicherungsbedingungen. Die GDV-Musterbedingungen sind unverbindlich, Versicherer können abweichen. Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung.
Das sollten Sie vor dem Vergleich klären
- Alle Tätigkeiten beschreiben: Deckungssumme und Schutz hängen von der Art der Tätigkeit, der Gefährdungslage und den Werten ab.
- Feuerarbeiten dokumentieren: Abdeckung, Brandwache und Kontrolle nach Arbeitsende festhalten.
- Gerüste: Verantwortung klären und fremde Gerüste nicht eigenmächtig umbauen.
- Ausschreibungen und Subunternehmer: Geforderte Versicherungshöhe aus den Vergabeunterlagen notieren; von Subunternehmern eine aktuelle Versicherungsbestätigung anfordern.
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Prüfen Sie im Angebot vor allem die Bausteine, die für Ihre Tätigkeit wichtig sind (siehe oben), und die Höhe der Deckungssumme.
Ist die Betriebshaftpflicht für Dachdecker Pflicht?
Eine gesetzliche Pflicht für Dachdecker haben wir nicht gefunden: Die Gründerplattform nennt sie nur für Wach- und Sicherheitsdienste. Ein Unternehmensberater der Handwerkskammer Düsseldorf nannte die Police 2010 dennoch „für jeden Handwerksbetrieb unbedingt notwendig“. Wichtig wird sie in der Praxis an zwei Stellen:
Öffentliche Bauaufträge
Für Bauaufträge gelten nach § 2 VgV nur Teile der Vergabeverordnung, im Übrigen die Regeln der VOB/A. Welche Nachweise ein öffentlicher Auftraggeber verlangt, etwa zur Versicherung, steht in den Vergabeunterlagen.
VOB/B-Vertrag
Drittschäden tragen Sie im Verhältnis zum Auftraggeber allein, soweit Sie sie versichert haben oder zu üblichen Prämien hätten versichern können (§ 10 Abs. 2 Nr. 2 VOB/B).
Eine gesetzliche Mindestsumme gibt es nicht. Ein Unternehmensberater der Handwerkskammer Düsseldorf hielt 2010 drei Millionen Euro für Personen- und Sachschäden für viele Betriebe ausreichend – einen pauschalen Wert gebe es aber nicht.
Quellen: Gründerplattform: Pflichtversicherungen, Handwerksblatt: Schutz vor teuren Missgeschicken, § 2 VgV, § 10 VOB/B (Fassung 2016).
Heißarbeiten auf dem Dach: Was Gerichte erwarten
Wer mit Flüssiggas- oder Schweißbrenner abdichtet, trägt ein besonderes Brandrisiko. Zwei Urteile zeigen, worauf es ankommt.
OLG München, 9 U 2443/24 Bau e
Werden feuergefährliche Arbeiten ausgeführt und besteht ein räumlicher und zeitlicher Zusammenhang mit dem Brand, spricht der Anscheinsbeweis gegen die Handwerker. Das Gericht stellte fest, dass die Beklagten als Gesamtschuldner haften (Endurteil vom 04.02.2025; Revision nicht zugelassen, beim BGH ist ein Verfahren unter VI ZR 56/25 verzeichnet).
LG Koblenz, 1 O 234/17
Es ging u. a. um feuerfeste Abdeckung und Brandwache. Eine Mindestdauer der Brandwache sah das Gericht in den Vorschriften nicht. Die Klage des Gebäudeversicherers wurde abgewiesen; der Fall betraf Schwarzarbeit (Urteil vom 02.08.2021).
Was Sie festhalten sollten
- Welche brennbaren Teile Sie abgedeckt haben
- Wer die Brandwache hatte und wie lange
- Wann und von wem nach Arbeitsende kontrolliert wurde
Quellen: OLG München, 9 U 2443/24 Bau e (gesetze-bayern.de)(Rn. 27), Handwerksblatt zu LG Koblenz, 1 O 234/17.
Was die Betriebshaftpflicht nicht zahlt
- Mängel an der eigenen Leistung: Nacherfüllung, Selbstvornahme, Minderung oder Rücktritt sind Gewährleistung, kein Haftpflichtfall. Nach BGB verjähren Mängelansprüche bei Bauwerken in fünf Jahren (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB); im VOB/B-Vertrag kann eine kürzere Frist gelten.
- Arbeitsunfälle Ihrer Beschäftigten: Dafür ist die gesetzliche Unfallversicherung zuständig. Den Betrieb melden Sie binnen einer Woche beim Unfallversicherungsträger an.
- Eigene Maschinen, Werkzeuge, Material und Einrichtung: Dafür gibt es die Inhaltsversicherung.
- Fahrten mit Firmenwagen oder Transporter: Schäden durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs gehören in die Kfz-Versicherung.
- Asbest: Schäden, die auf Asbest oder asbesthaltige Substanzen zurückgehen, sind ausgeschlossen – wichtig bei der Altbausanierung.
Quellen: GDV-Musterbedingungen AVB BHV(Ziff. A1-3.2, A1-7.6, A1-7.7, A1-7.14, A1-7.25), Deutsche Handwerks Zeitung: Betriebshaftpflicht, § 634a BGB, § 192 SGB VII, § 104 SGB VII, GründerNavi der Handwerkskammer Potsdam. Maßgeblich sind Ihr Versicherungsschein und die Versicherungsbedingungen. Die GDV-Musterbedingungen sind unverbindlich, Versicherer können abweichen. Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung.
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Häufige Fragen zur Betriebshaftpflicht für Dachdecker
Ist die Betriebshaftpflicht für Dachdecker Pflicht?
Eine gesetzliche Pflicht haben wir nicht gefunden. Öffentliche Auftraggeber können in den Vergabeunterlagen einen Nachweis verlangen; für Bauaufträge gelten dabei überwiegend die Regeln der VOB/A (§ 2 VgV). Im VOB/B-Vertrag tragen Sie versicherbare Drittschäden im Innenverhältnis allein (§ 10 Abs. 2 Nr. 2 VOB/B).
Wer muss bei einem Brand nach Heißarbeiten beweisen, was passiert ist?
Werden feuergefährliche Arbeiten ausgeführt und besteht ein räumlicher und zeitlicher Zusammenhang mit dem Brand, spricht der Anscheinsbeweis gegen den Betrieb (OLG München, 9 U 2443/24 Bau e; nicht rechtskräftig geklärt, BGH-Az. VI ZR 56/25). Der Gebäudeversicherer kann den Betrieb dann in Regress nehmen.
Ist ein Folgeschaden wie ein verpasster Flug versichert?
Das hängt vom Einzelfall ab. Mitversichert sind Vermögensschäden, die sich aus einem Personen- oder Sachschaden des Geschädigten ergeben. Die Deutsche Handwerks Zeitung nennt den verpassten Flug aber als Beispiel für einen Vermögensschaden, der im Normalfall nicht eingeschlossen ist – fragen Sie gezielt nach dem Vermögensschaden-Baustein.
Welche Deckungssumme ist sinnvoll?
Eine gesetzliche Mindestsumme gibt es nicht. Ein Unternehmensberater der Handwerkskammer Düsseldorf hielt 2010 drei Millionen Euro für Personen- und Sachschäden für viele Betriebe ausreichend, einen pauschalen Wert gebe es aber nicht; entscheidend sind Tätigkeit, Gefährdungslage und Werte. Fordert eine Ausschreibung eine bestimmte Höhe, richten Sie sich danach.
Zahlt die Versicherung, wenn meine Arbeit mangelhaft ist?
Den Mangel selbst nicht – Nacherfüllung oder Minderung sind Gewährleistung. Nach BGB verjähren Mängelansprüche bei Bauwerken in fünf Jahren, im VOB/B-Vertrag kann eine kürzere Frist gelten. Versichert sind Folgeschäden an anderen Sachen oder Personen, etwa ein Wasserschaden am Parkett.
Sind Arbeitsunfälle meiner Mitarbeiter über die Betriebshaftpflicht versichert?
Nein. Beschäftigte sind gesetzlich unfallversichert, und Sie haften ihnen gegenüber grundsätzlich nur bei Vorsatz (§ 104 SGB VII). Sich selbst können Unternehmer oft freiwillig versichern.
Ist Ihr Dachdeckerbetrieb richtig abgesichert?
Vergleichen Sie Angebote mit allen Tätigkeiten Ihres Betriebs – einschließlich der Arbeiten mit Brenner.
Unabhängige Gegenprobe: Welche Versicherungen ein Handwerksbetrieb braucht, erklärt auch das GründerNavi der Handwerkskammer Potsdam.