Betriebshaftpflicht für Food Trucks: Speisen, Stand und Fahrzeug absichern
Ein Gast verträgt das Essen nicht, ein Kunde stolpert über das Kabel zum Stand, die Fritteuse setzt den Nachbarstand in Brand: Im Food Truck treffen Gastronomie, Verkaufsstand und Fahrzeug zusammen. Entsprechend brauchen Sie mehrere Verträge – Betriebshaftpflicht mit Produkthaftpflicht, Kfz-Haftpflicht und eine Sachversicherung.
- Kfz-Haftpflicht für den Truck ist Pflicht
- Speisen: Produkthaftpflicht einschließen
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Typische Schäden beim Food Truck
Gast wird nach dem Essen krank
Beispiel: Ein Gast bekommt eine Lebensmittelvergiftung. Speisen sind Produkte im Sinne des Produkthaftungsgesetzes – der Hersteller haftet ohne Verschulden.
Gast stürzt am Stand
Ein Kunde stolpert über ein Kabel. Es gilt die Verkehrssicherungspflicht. Bei erkennbaren Unebenheiten hat das OLG Frankfurt die Haftung einer Gaststätte aber verneint (Beschluss vom 18.07.2023 – 11 U 33/23).
Brand greift auf Nachbarstand über
Beispiel: Die Fritteuse fängt Feuer, der Stand nebenan wird beschädigt. Ein Sachschaden Dritter ist ein Fall für die Betriebshaftpflicht.
Unfall im Straßenverkehr
Schäden durch den Gebrauch des Fahrzeugs zahlt die Kfz-Haftpflicht. Die Betriebshaftpflicht schließt sie aus.
Quellen: § 1 ProdHaftG, § 2 ProdHaftG, BGH, 02.10.2012 – VI ZR 311/11, OLG Frankfurt, 18.07.2023 – 11 U 33/23, § 823 BGB, IHK Ostwürttemberg (Stand 01/2024), § 1 PflVG, GDV-Musterbedingungen AVB BHV (unverbindlich) Ziff. A1-7.14.
Diese Bausteine sollten im Vertrag stehen
- Produkthaftpflicht
- Schäden durch verkaufte Speisen sind im Grundbaustein ausgeschlossen und über das Produkthaftpflichtrisiko (Abschnitt A3) zu versichern. Der Umfang hängt vom Vertrag ab.
- Kfz-Haftpflicht und Kasko
- Die Kfz-Haftpflicht ist gesetzlich vorgeschrieben, Kasko ist freiwillig. Mehr zur Kfz-Versicherung fürs Gewerbe.
- Inhaltsversicherung
- Für Küchentechnik, Ware und Inventar, gebündelt gegen Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser und Sturm.
- Betriebsunterbrechung
- Zahlt nach einem Sachschaden weiterlaufende Kosten wie Löhne und Mieten.
- Elektronikversicherung
- Für eigene Geräte wie Kassensystem und Kühltechnik.
- Umweltschäden
- Im Grundbaustein der Betriebshaftpflicht ausgeschlossen und gesondert geregelt.
Quellen: GDV-Musterbedingungen AVB BHV (unverbindlich) Ziff. A1-7.25, A1-7.26; § 1 PflVG; IHK Ostwürttemberg (Stand 01/2024). Die GDV-Musterbedingungen sind unverbindlich, Versicherer können abweichen. Maßgeblich sind Ihr Versicherungsschein und die Versicherungsbedingungen. Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung.
Das sollten Sie vor dem Vergleich klären
- Belehrung durch das Gesundheitsamt: Pflicht für Tätigkeiten nach § 42 Abs. 1 IfSG, etwa in der Küche Ihres Imbisses. Die Bescheinigung darf beim Start höchstens drei Monate alt sein.
- Reisegewerbekarte: kann nötig sein, wenn Sie ohne vorherige Bestellung außerhalb Ihrer Niederlassung verkaufen. Klären Sie das beim Gewerbeamt.
- Angaben fürs Angebot: Speisenangebot, Umsatz und Mitarbeitende.
- Werte ermitteln: Küchentechnik, Ware und Inventar für die Inhaltsversicherung.
Den Angebotsvergleich führt Finanzchef24 durch, ein Vergleichsportal für Gewerbeversicherungen. Über den Button wechseln Sie auf die Website von Finanzchef24; dort geben Sie die Angaben zu Ihrem Betrieb ein. Der Vergleich bildet nicht den gesamten Markt ab. Mehr über unser Vergleichsprinzip →
Ranking & Vergleichsgrundlage
- Angebote und Reihenfolge
- bestimmt Finanzchef24. 123tarifvergleich hat keinen Einfluss darauf, welche Angebote in welcher Reihenfolge erscheinen.
- Unsere Rolle
- Wir erklären, worauf es in Ihrem Beruf oder Ihrer Branche ankommt, und verlinken für den Angebotsvergleich auf Finanzchef24.
- Marktabdeckung
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Betriebshaftpflicht für Ihren Food Truck vergleichen
Rechner: Finanzchef24Wählen Sie bei Finanzchef24 den Bereich Gastronomie und beschreiben Sie Ihren Imbiss genau. Achten Sie darauf, dass die Produkthaftpflicht für Speisen enthalten ist.
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- Beschreiben Sie Ihre Tätigkeit so genau wie möglich – versichert ist die angegebene Betriebsart.
- Angebote in Ruhe prüfen, online abschließen oder Rückfragen stellen.
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Prüfen Sie im Angebot vor allem die Bausteine, die für Ihre Tätigkeit wichtig sind (siehe oben), und die Höhe der Deckungssumme.
Produkthaftung: Was für Speisen gilt
Produkt im Sinne des Produkthaftungsgesetzes ist jede bewegliche Sache – also auch Speisen. Der Hersteller haftet ohne Verschulden für Tod, Körper- oder Gesundheitsverletzungen und für Schäden an anderen, privat genutzten Sachen durch fehlerhafte Produkte. Bei Sachschäden trägt der Geschädigte nach geltendem Recht bis 500 Euro selbst.
Neue EU-Produkthaftungsrichtlinie
Die Richtlinie (EU) 2024/2853 gilt für Produkte, die nach dem 9. Dezember 2026 in Verkehr gebracht werden. Die Angaben oben beziehen sich auf das derzeit geltende Produkthaftungsgesetz.
Quellen: § 1 ProdHaftG Abs. 1, § 2 ProdHaftG, § 11 ProdHaftG, Richtlinie (EU) 2024/2853 Art. 2 Abs. 1. Mehr zur Produkthaftpflicht.
Welche Versicherung zahlt was?
Betriebshaftpflicht
Personen- und Sachschäden Dritter am Stand. Mit Produkthaftpflicht auch Schäden durch Speisen.
Kfz-Haftpflicht
Schäden durch den Gebrauch des Fahrzeugs im Verkehr. Gesetzlich Pflicht.
Inhaltsversicherung
Eigene Ware und Technik bei Feuer, Einbruch, Leitungswasser oder Sturm. Die Haftpflicht zahlt dafür nicht.
Betriebsunterbrechung
Weiterlaufende Kosten, wenn der Truck nach einem Sachschaden ausfällt.
Quellen: GDV-Musterbedingungen AVB BHV (unverbindlich) Ziff. A1-7.14, A1-7.26; § 1 PflVG; IHK Ostwürttemberg (Stand 01/2024).
Was die Betriebshaftpflicht nicht zahlt
- Fahrzeug im Verkehr: Schäden durch den Gebrauch des Trucks zahlt die Kfz-Haftpflicht.
- Eigene Ware und Truck: Brand, Sturm oder Einbruch sichern Sach- und Inhaltsversicherung ab.
- Die verkaufte Ware selbst: Schäden an selbst hergestellten oder gelieferten Sachen sind ausgeschlossen.
- Produktschäden ohne Baustein: ohne vereinbartes Produkthaftpflichtrisiko nicht versichert.
- Krankheitsübertragung: ausgeschlossen, sofern nicht nachgewiesen wird, dass weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt wurde.
Quellen: GDV-Musterbedingungen AVB BHV (unverbindlich) Ziff. A1-7.6, A1-7.11, A1-7.14, A1-7.26; IHK Ostwürttemberg (Stand 01/2024). Die GDV-Musterbedingungen sind unverbindlich, Versicherer können abweichen. Maßgeblich sind Ihr Versicherungsschein und die Versicherungsbedingungen. Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen zur Betriebshaftpflicht für Food Trucks
Ist eine Betriebshaftpflicht für Food Trucks Pflicht?
Gesetzlich nicht, für Kleingewerbe besteht in der Regel keine Pflicht. Pflicht ist die Kfz-Haftpflicht für das Fahrzeug.
Zahlt die Versicherung bei Lebensmittelvergiftung?
Nur wenn das Produkthaftpflichtrisiko vereinbart ist. Im Grundbaustein der Musterbedingungen sind Schäden durch gelieferte Erzeugnisse ausgeschlossen.
Haftet ein Imbiss auch ohne Verschulden?
Nach dem Produkthaftungsgesetz haftet der Hersteller eines fehlerhaften Produkts ohne Verschulden für Personenschäden und Schäden an anderen, privat genutzten Sachen; Speisen sind bewegliche Sachen. Bei Sachschäden trägt der Geschädigte derzeit bis 500 Euro selbst.
Ändert sich die Produkthaftung?
Die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie gilt für Produkte, die nach dem 9. Dezember 2026 in Verkehr gebracht werden.
Deckt die Kfz-Versicherung auch Schäden am Verkaufsstand?
Die Kfz-Haftpflicht zahlt Schäden durch den Gebrauch des Fahrzeugs. Schäden aus dem Verkaufsbetrieb deckt die Betriebshaftpflicht, Schäden am eigenen Truck Kasko- und Inhaltsversicherung.
Welche Unterlagen brauche ich zum Start?
Unter anderem die Belehrung durch das Gesundheitsamt. Eine Reisegewerbekarte kann nötig sein, wenn Sie ohne vorherige Bestellung außerhalb Ihrer Niederlassung verkaufen – klären Sie das beim Gewerbeamt.
Ist Ihr Food Truck richtig abgesichert?
Vergleichen Sie die Betriebshaftpflicht mit Produkthaftpflicht – und denken Sie an Fahrzeug und Ausstattung.
Unabhängige Gegenprobe: Welche Versicherungen Selbstständige brauchen, erklärt auch die IHK Ostwürttemberg.