Haftpflicht für Personal Trainer: Wenn sich ein Kunde beim Training verletzt
Ein kurzer Moment der Ablenkung, eine falsch ausgeführte Übung, eine Hantel auf dem Parkett des Kunden: Als Personal Trainer haften Sie für Verletzungen und Schäden. Die private Haftpflicht hilft dabei nach üblichen Bedingungen nicht weiter, wenn Sie professionell unterrichten.
- Gesetzlich nicht vorgeschrieben
- Haftung für Verletzungen unbegrenzt(§ 823 BGB)
123tarifvergleich.de – Vergleichsportal seit 2008
Typische Schäden im Personal Training
Sturz durch kurze Ablenkung
Beispiel: Sie schauen kurz weg, eine Kundin stürzt beim Schlingentraining und verletzt sich an der Schulter. Wer fahrlässig die Gesundheit eines anderen verletzt, muss den Schaden ersetzen.
Training im Park
Draußen kommen Rutsch- und Stolpergefahren oder frei laufende Hunde hinzu. Diese Unterrichtsform sollte ausdrücklich mitversichert sein.
Hantel fällt aufs Parkett
Beispiel: Beim Hometraining fällt eine Kurzhantel auf den Boden des Kunden. Das ist ein Tätigkeitsschaden an einer fremden Sache.
Unfall an einem Sportgerät
Bei einem Trampolinunfall verlangte der BGH von Betreibern Schutz vor Gefahren, die über das übliche Risiko hinausgehen (03.06.2008 – VI ZR 223/07). Der Verletzte bekam im weiteren Verfahren 70 % seines Schadens ersetzt.
Quellen: § 823 BGB, Existenzgründungsportal (BMWK-Infopool, 08/2019)(Antwort zu Yoga-Kursen), GDV-Musterbedingungen AVB BHV (unverbindlich) Ziff. A1-6.7, BGH, 03.06.2008 – VI ZR 223/07.
Diese Bausteine sollten im Vertrag stehen
- Berufs- oder Betriebshaftpflicht
- Für Personen- und Sachschäden Ihrer Kunden. Der Versicherer prüft Vorwürfe und wehrt unberechtigte ab.
- Tätigkeitsschäden
- Für Training beim Kunden zu Hause oder im Firmenbüro.
- Mietsachschäden
- Für angemietete Kursräume und Studioflächen. Abnutzung bleibt ausgeschlossen.
- Outdoor und Risikogruppen
- Ausdrücklich mitversichern, wenn Sie draußen oder mit Senioren, Schwangeren oder Kindern trainieren.
- Vermögensschäden bei Beratung
- Reine Vermögensschäden sind nicht automatisch gedeckt. Beratende Tätigkeit ist im Muster-Baustein ausgeschlossen, das hängt vom Vertrag ab.
- Firmenrechtsschutz
- Die IHK empfiehlt ihn als Ergänzung zur Haftpflicht. Mehr dazu beim Gewerberechtsschutz.
Quellen: IHK Ostwürttemberg (Stand 01/2024), GDV-Musterbedingungen AVB BHV (unverbindlich) Ziff. A1-4.1, A1-6.6.1, A1-6.7, A1-6.12.1 b); Existenzgründungsportal (BMWK-Infopool, 08/2019); Gründerplattform. Die GDV-Musterbedingungen sind unverbindlich, Versicherer können abweichen. Maßgeblich sind Ihr Versicherungsschein und die Versicherungsbedingungen. Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung.
Das sollten Sie vor dem Vergleich klären
- Alle Tätigkeiten angeben: Personal Training, Gruppenkurse, Outdoor, Online, Ernährungsberatung.
- Umsatz und Team: Umsatz und Zahl der Mitarbeitenden oder freien Trainer sind Beitragsfaktoren.
- Zielgruppen nennen: Arbeiten Sie mit Senioren, Schwangeren, Kindern oder Erkrankten, sagen Sie das dem Versicherer.
- Mit dem Studio regeln: Halten Sie schriftlich fest, wer bei Schäden zahlt.
Den Angebotsvergleich führt Finanzchef24 durch, ein Vergleichsportal für Gewerbeversicherungen. Über den Button wechseln Sie auf die Website von Finanzchef24; dort geben Sie die Angaben zu Ihrem Betrieb ein. Der Vergleich bildet nicht den gesamten Markt ab. Mehr über unser Vergleichsprinzip →
Ranking & Vergleichsgrundlage
- Angebote und Reihenfolge
- bestimmt Finanzchef24. 123tarifvergleich hat keinen Einfluss darauf, welche Angebote in welcher Reihenfolge erscheinen.
- Unsere Rolle
- Wir erklären, worauf es in Ihrem Beruf oder Ihrer Branche ankommt, und verlinken für den Angebotsvergleich auf Finanzchef24.
- Marktabdeckung
- Finanzchef24 vergleicht nach eigenen Angaben Angebote von knapp 50 Versicherern.
Haftpflicht für Personal Trainer vergleichen
Rechner: Finanzchef24Wählen Sie bei Finanzchef24 Ihre Trainertätigkeit und geben Sie Trainingsorte wie Park, Studio oder Kundenwohnung an. Achten Sie im Angebot auf Tätigkeits- und Mietsachschäden.
- Finanzchef24 vergleicht nach eigenen Angaben Angebote von knapp 50 Versicherern.
- Beschreiben Sie Ihre Tätigkeit so genau wie möglich – versichert ist die angegebene Betriebsart.
- Angebote in Ruhe prüfen, online abschließen oder Rückfragen stellen.
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Prüfen Sie im Angebot vor allem die Bausteine, die für Ihre Tätigkeit wichtig sind (siehe oben), und die Höhe der Deckungssumme.
Haftungsverzicht per Unterschrift: Warum das kaum hilft
Ein Haftungsausschluss in AGB für fahrlässig verursachte Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit ist unwirksam. Ein vollständiger Ausschluss ist bei Unterrichtsangeboten im Normalfall nicht möglich.
Für die Haftung macht es zudem keinen Unterschied, ob Sie entgeltlich oder unentgeltlich unterrichten. Und die private Haftpflicht deckt nach üblichen Bedingungen keine Schäden aus professionellem Unterricht.
Quellen: § 309 BGB Nr. 7 a), Existenzgründungsportal (BMWK-Infopool, 08/2019)(Antwort zu Yoga-Kursen, nicht mehr aktualisiert).
Was die Haftpflicht nicht zahlt
- Geliehene oder geleaste Geräte: Schäden daran sind ausgeschlossen.
- Eigene Geräte: Diebstahl oder Defekt sichern Sach- oder Elektronikversicherung ab.
- Beratungsfehler: Reine Vermögensschäden aus beratender Tätigkeit sind im Muster-Baustein ausgeschlossen. Gesundheitsschäden zählen dagegen als Personenschäden.
- Krankheitsübertragung: ausgeschlossen, sofern nicht nachgewiesen wird, dass weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt wurde.
- Auto: Unfälle auf dem Weg zum Kunden zahlt die Kfz-Haftpflicht.
Quellen: GDV-Musterbedingungen AVB BHV (unverbindlich) Ziff. A1-6.12.1 b), A1-7.5, A1-7.11, A1-7.14; IHK Ostwürttemberg (Stand 01/2024). Die GDV-Musterbedingungen sind unverbindlich, Versicherer können abweichen. Maßgeblich sind Ihr Versicherungsschein und die Versicherungsbedingungen. Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen zur Haftpflicht für Personal Trainer
Brauche ich als Personal Trainer eine Haftpflicht?
Gesetzlich nicht. Ihre Haftung für Verletzungen von Kunden ist aber der Höhe nach nicht begrenzt (§ 823 BGB).
Reicht meine private Haftpflicht?
Nein. Schäden aus professionellem Unterricht deckt die private Haftpflicht nach üblichen Bedingungen nicht ab. Für Ihre Haftung selbst ist es egal, ob die Stunde bezahlt wird.
Kann ich die Haftung per Vertrag ausschließen?
Für fahrlässig verursachte Körperschäden ist ein AGB-Ausschluss unwirksam. Ein vollständiger Ausschluss ist bei Unterricht im Normalfall nicht möglich.
Ist Training im Park mitversichert?
Das hängt vom Vertrag ab. Outdoor-Training birgt zusätzliche Risiken und sollte ausdrücklich eingeschlossen sein.
Was ist, wenn ich beim Kunden zu Hause etwas beschädige?
Das ist ein Tätigkeitsschaden an einer fremden Sache. Er ist versichert, wenn der Baustein im Vertrag steht.
Wovon hängt der Beitrag ab?
Unter anderem von Tätigkeit, Umsatz, Mitarbeitenden, Deckungssumme und Selbstbeteiligung.
Ist Ihr Training richtig abgesichert?
Vergleichen Sie Angebote mit allen Trainingsorten und Zielgruppen – dann passt der Schutz zu Ihrem Alltag.
Unabhängige Gegenprobe: Wovon Schutz und Beitrag einer Betriebshaftpflicht abhängen, erklärt die Gründerplattform.