Gewerbe · Yoga

Haftpflicht für Yogalehrer: Kurse, Studio und Unterricht im Freien absichern

Eine Teilnehmerin verletzt sich nach einer Korrektur, jemand stolpert über einen liegen gelassenen Block, beim Kurs im Park rutscht ein Teilnehmer aus: Als Yogalehrerin oder Yogalehrer haften Sie für solche Schäden. Studios und Schulen verlangen deshalb häufig einen Haftpflichtnachweis.

  • Gesetzlich nicht vorgeschrieben
  • Studios verlangen häufig einen Nachweis

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Typische Schäden

Typische Schäden im Yoga-Unterricht

Verletzung nach einer Korrektur

Beispiel: Eine Teilnehmerin verletzt sich bei einer Umkehrhaltung nach Ihrer Hilfestellung. Ob der Kurs etwas kostet, spielt für die Haftung keine Rolle.

Stolpern über Requisiten

Beispiel: Ein Teilnehmer stürzt über einen liegen gelassenen Block oder Gurt. Verkehrssicherungspflichtig ist auch, wer eine Gefahrenlage andauern lässt.

Yoga im Park

Im Freien kommen Rutsch- und Stolpergefahren oder frei laufende Hunde hinzu. Der Unterricht draußen sollte ausdrücklich versichert sein.

Studioschlüssel verloren

Beispiel: Sie verlieren den überlassenen Schlüssel des Studios, die Schließanlage muss getauscht werden. Dafür gibt es den Baustein Schlüsselverlust.

Quellen: § 823 BGB, Existenzgründungsportal (BMWK-Infopool, 08/2019), BGH, 02.10.2012 – VI ZR 311/11, GDV-Musterbedingungen AVB BHV (unverbindlich) Ziff. A1-6.4.1.

Darauf achten

Diese Bausteine sollten im Vertrag stehen

Berufshaftpflicht für Kursleitende
Für selbstständige Lehrende, die in fremden Studios oder Räumen unterrichten.
Betriebshaftpflicht mit Berufshaftpflicht
Für Inhaber eines eigenen Studios. Unterrichten dort weitere Lehrende, sollte auch die Haftung aus dem Studiobetrieb versichert sein.
Mietsachschäden
Bei Unterricht in angemieteten Räumen. Abnutzung bleibt ausgeschlossen.
Outdoor und Risikogruppen
Unterricht im Freien und Kurse mit Schwangeren, Kindern oder Erkrankten ausdrücklich einschließen lassen.
Schlüsselverlust
Wenn Sie Studio- oder Raumschlüssel erhalten.
Inhaltsversicherung
Für Matten, Inventar und Technik im eigenen Studio, etwa gegen Feuer, Einbruchdiebstahl und Leitungswasser. Mehr zur Inhaltsversicherung.

Quellen: Existenzgründungsportal (BMWK-Infopool, 08/2019), Existenzgründungsportal (BMWK-Infopool, 03/2014), GDV-Musterbedingungen AVB BHV (unverbindlich) Ziff. A1-6.4.1, A1-6.6.1; IHK Ostwürttemberg (Stand 01/2024). Die GDV-Musterbedingungen sind unverbindlich, Versicherer können abweichen. Maßgeblich sind Ihr Versicherungsschein und die Versicherungsbedingungen. Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung.

Vor dem Vergleich

Das sollten Sie vor dem Vergleich klären

  • Unterrichtsorte angeben: eigenes Studio, fremde Studios, Firmen, Park, online.
  • Mit dem Studio klären: Wer haftet bei Schäden, und schließt dessen Versicherung Sie ein? Schriftlich festhalten.
  • Zielgruppen nennen: Schwangere, Kinder, Erkrankte.
  • Eckdaten bereithalten: Umsatz und Zahl angestellter oder freier Lehrender.

Den Angebotsvergleich führt Finanzchef24 durch, ein Vergleichsportal für Gewerbeversicherungen. Über den Button wechseln Sie auf die Website von Finanzchef24; dort geben Sie die Angaben zu Ihrem Betrieb ein. Der Vergleich bildet nicht den gesamten Markt ab. Mehr über unser Vergleichsprinzip →

Ranking & Vergleichsgrundlage
Angebote und Reihenfolge
bestimmt Finanzchef24. 123tarifvergleich hat keinen Einfluss darauf, welche Angebote in welcher Reihenfolge erscheinen.
Unsere Rolle
Wir erklären, worauf es in Ihrem Beruf oder Ihrer Branche ankommt, und verlinken für den Angebotsvergleich auf Finanzchef24.
Marktabdeckung
Finanzchef24 vergleicht nach eigenen Angaben Angebote von knapp 50 Versicherern.

Haftpflicht für Yogalehrer vergleichen

Rechner: Finanzchef24

Finanzchef24 führt Yogalehrer auf der Seite für Trainer. Geben Sie dort alle Unterrichtsorte an und achten Sie auf Mietsachschäden und Unterricht im Freien.

  • Finanzchef24 vergleicht nach eigenen Angaben Angebote von knapp 50 Versicherern.
  • Beschreiben Sie Ihre Tätigkeit so genau wie möglich – versichert ist die angegebene Betriebsart.
  • Angebote in Ruhe prüfen, online abschließen oder Rückfragen stellen.

Partnerlink: Der Button öffnet die Website von Finanzchef24 in einem neuen Tab. Kommt dort ein Vertrag zustande, erhalten wir eine Vergütung. Für Sie entstehen dadurch keine Mehrkosten.

Prüfen Sie im Angebot vor allem die Bausteine, die für Ihre Tätigkeit wichtig sind (siehe oben), und die Höhe der Deckungssumme.

Praxisfragen

Kostenloser Kurs, Haftungsverzicht, fremdes Studio

Kostenloser Unterricht

Für die Haftung macht es keinen Unterschied, ob Sie entgeltlich oder unentgeltlich unterrichten. Auch ein kostenloser Kurs sollte versichert sein.

Haftungsverzicht der Teilnehmenden

Ein vollständiger Ausschluss ist bei Unterricht im Normalfall nicht möglich. Für fahrlässig verursachte Körperschäden ist ein Ausschluss in AGB unwirksam.

Unterricht im fremden Studio

Sie sind nicht automatisch über das Studio versichert. Treffen Sie mit dem Inhaber eine Vereinbarung über den Umgang mit Schadensfällen.

Quellen: Existenzgründungsportal (BMWK-Infopool, 08/2019)(Infopool wird nicht mehr aktualisiert), § 309 BGB Nr. 7 a).

Grenzen

Was die Haftpflicht nicht zahlt

  • Unterricht über die Privathaftpflicht: Nach üblichen Bedingungen sind Schäden aus professionellem Unterricht dort nicht gedeckt.
  • Abnutzung: Verschleiß gemieteter Räume ist ausgeschlossen.
  • Geliehene Sachen: geliehene Matten, Hilfsmittel oder Musikanlage.
  • Beratung: Reine Vermögensschäden aus beratender Tätigkeit sind im Muster-Baustein ausgeschlossen. Gesundheitsschäden zählen als Personenschäden.
  • Vorsatz: Absichtlich verursachte Schäden sind nie versichert.

Quellen: Existenzgründungsportal (BMWK-Infopool, 08/2019), GDV-Musterbedingungen AVB BHV (unverbindlich) Ziff. A1-6.6.1, A1-6.12.1 b), A1-7.1, A1-7.5. Die GDV-Musterbedingungen sind unverbindlich, Versicherer können abweichen. Maßgeblich sind Ihr Versicherungsschein und die Versicherungsbedingungen. Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung.

FAQ

Häufige Fragen zur Haftpflicht für Yogalehrer

Brauche ich als Yogalehrer eine Haftpflicht?

Gesetzlich nicht. Studios und Schulen verlangen sie aber häufig, und Ihre Haftung für Verletzungen ist der Höhe nach nicht begrenzt.

Reicht meine private Haftpflicht?

Nach den üblichen Bedingungen nicht. Schäden aus professionellem Unterricht sind dort nicht gedeckt.

Ich unterrichte kostenlos – brauche ich trotzdem eine Versicherung?

Ja. Für die Haftung macht es keinen Unterschied, ob der Unterricht entgeltlich oder unentgeltlich ist.

Hilft eine Haftungsverzichtserklärung der Teilnehmenden?

Nur begrenzt. Ein vollständiger Ausschluss ist bei Unterricht im Normalfall nicht möglich, für fahrlässige Körperschäden ist ein AGB-Ausschluss unwirksam.

Bin ich über das Studio versichert, in dem ich unterrichte?

Nicht automatisch. Klären Sie mit dem Inhaber, ob seine Haftpflicht Ihre Kurse einschließt, und treffen Sie eine schriftliche Vereinbarung.

Ist Yoga im Freien versichert?

Das hängt vom Vertrag ab. Wegen der zusätzlichen Risiken sollte Unterricht im Freien ausdrücklich eingeschlossen sein.

Sind Ihre Kurse richtig abgesichert?

Vergleichen Sie Angebote mit allen Unterrichtsorten – vom eigenen Studio bis zum Park.

Unabhängige Gegenprobe: Was Yoga-Lehrende bei der Versicherung beachten sollten, beantwortet auch das Existenzgründungsportal.