Haftpflicht für Yogalehrer: Kurse, Studio und Unterricht im Freien absichern
Eine Teilnehmerin verletzt sich nach einer Korrektur, jemand stolpert über einen liegen gelassenen Block, beim Kurs im Park rutscht ein Teilnehmer aus: Als Yogalehrerin oder Yogalehrer haften Sie für solche Schäden. Studios und Schulen verlangen deshalb häufig einen Haftpflichtnachweis.
- Gesetzlich nicht vorgeschrieben
- Studios verlangen häufig einen Nachweis
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Typische Schäden im Yoga-Unterricht
Verletzung nach einer Korrektur
Beispiel: Eine Teilnehmerin verletzt sich bei einer Umkehrhaltung nach Ihrer Hilfestellung. Ob der Kurs etwas kostet, spielt für die Haftung keine Rolle.
Stolpern über Requisiten
Beispiel: Ein Teilnehmer stürzt über einen liegen gelassenen Block oder Gurt. Verkehrssicherungspflichtig ist auch, wer eine Gefahrenlage andauern lässt.
Yoga im Park
Im Freien kommen Rutsch- und Stolpergefahren oder frei laufende Hunde hinzu. Der Unterricht draußen sollte ausdrücklich versichert sein.
Studioschlüssel verloren
Beispiel: Sie verlieren den überlassenen Schlüssel des Studios, die Schließanlage muss getauscht werden. Dafür gibt es den Baustein Schlüsselverlust.
Quellen: § 823 BGB, Existenzgründungsportal (BMWK-Infopool, 08/2019), BGH, 02.10.2012 – VI ZR 311/11, GDV-Musterbedingungen AVB BHV (unverbindlich) Ziff. A1-6.4.1.
Diese Bausteine sollten im Vertrag stehen
- Berufshaftpflicht für Kursleitende
- Für selbstständige Lehrende, die in fremden Studios oder Räumen unterrichten.
- Betriebshaftpflicht mit Berufshaftpflicht
- Für Inhaber eines eigenen Studios. Unterrichten dort weitere Lehrende, sollte auch die Haftung aus dem Studiobetrieb versichert sein.
- Mietsachschäden
- Bei Unterricht in angemieteten Räumen. Abnutzung bleibt ausgeschlossen.
- Outdoor und Risikogruppen
- Unterricht im Freien und Kurse mit Schwangeren, Kindern oder Erkrankten ausdrücklich einschließen lassen.
- Schlüsselverlust
- Wenn Sie Studio- oder Raumschlüssel erhalten.
- Inhaltsversicherung
- Für Matten, Inventar und Technik im eigenen Studio, etwa gegen Feuer, Einbruchdiebstahl und Leitungswasser. Mehr zur Inhaltsversicherung.
Quellen: Existenzgründungsportal (BMWK-Infopool, 08/2019), Existenzgründungsportal (BMWK-Infopool, 03/2014), GDV-Musterbedingungen AVB BHV (unverbindlich) Ziff. A1-6.4.1, A1-6.6.1; IHK Ostwürttemberg (Stand 01/2024). Die GDV-Musterbedingungen sind unverbindlich, Versicherer können abweichen. Maßgeblich sind Ihr Versicherungsschein und die Versicherungsbedingungen. Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung.
Das sollten Sie vor dem Vergleich klären
- Unterrichtsorte angeben: eigenes Studio, fremde Studios, Firmen, Park, online.
- Mit dem Studio klären: Wer haftet bei Schäden, und schließt dessen Versicherung Sie ein? Schriftlich festhalten.
- Zielgruppen nennen: Schwangere, Kinder, Erkrankte.
- Eckdaten bereithalten: Umsatz und Zahl angestellter oder freier Lehrender.
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Ranking & Vergleichsgrundlage
- Angebote und Reihenfolge
- bestimmt Finanzchef24. 123tarifvergleich hat keinen Einfluss darauf, welche Angebote in welcher Reihenfolge erscheinen.
- Unsere Rolle
- Wir erklären, worauf es in Ihrem Beruf oder Ihrer Branche ankommt, und verlinken für den Angebotsvergleich auf Finanzchef24.
- Marktabdeckung
- Finanzchef24 vergleicht nach eigenen Angaben Angebote von knapp 50 Versicherern.
Haftpflicht für Yogalehrer vergleichen
Rechner: Finanzchef24Finanzchef24 führt Yogalehrer auf der Seite für Trainer. Geben Sie dort alle Unterrichtsorte an und achten Sie auf Mietsachschäden und Unterricht im Freien.
- Finanzchef24 vergleicht nach eigenen Angaben Angebote von knapp 50 Versicherern.
- Beschreiben Sie Ihre Tätigkeit so genau wie möglich – versichert ist die angegebene Betriebsart.
- Angebote in Ruhe prüfen, online abschließen oder Rückfragen stellen.
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Prüfen Sie im Angebot vor allem die Bausteine, die für Ihre Tätigkeit wichtig sind (siehe oben), und die Höhe der Deckungssumme.
Kostenloser Kurs, Haftungsverzicht, fremdes Studio
Kostenloser Unterricht
Für die Haftung macht es keinen Unterschied, ob Sie entgeltlich oder unentgeltlich unterrichten. Auch ein kostenloser Kurs sollte versichert sein.
Haftungsverzicht der Teilnehmenden
Ein vollständiger Ausschluss ist bei Unterricht im Normalfall nicht möglich. Für fahrlässig verursachte Körperschäden ist ein Ausschluss in AGB unwirksam.
Unterricht im fremden Studio
Sie sind nicht automatisch über das Studio versichert. Treffen Sie mit dem Inhaber eine Vereinbarung über den Umgang mit Schadensfällen.
Quellen: Existenzgründungsportal (BMWK-Infopool, 08/2019)(Infopool wird nicht mehr aktualisiert), § 309 BGB Nr. 7 a).
Was die Haftpflicht nicht zahlt
- Unterricht über die Privathaftpflicht: Nach üblichen Bedingungen sind Schäden aus professionellem Unterricht dort nicht gedeckt.
- Abnutzung: Verschleiß gemieteter Räume ist ausgeschlossen.
- Geliehene Sachen: geliehene Matten, Hilfsmittel oder Musikanlage.
- Beratung: Reine Vermögensschäden aus beratender Tätigkeit sind im Muster-Baustein ausgeschlossen. Gesundheitsschäden zählen als Personenschäden.
- Vorsatz: Absichtlich verursachte Schäden sind nie versichert.
Quellen: Existenzgründungsportal (BMWK-Infopool, 08/2019), GDV-Musterbedingungen AVB BHV (unverbindlich) Ziff. A1-6.6.1, A1-6.12.1 b), A1-7.1, A1-7.5. Die GDV-Musterbedingungen sind unverbindlich, Versicherer können abweichen. Maßgeblich sind Ihr Versicherungsschein und die Versicherungsbedingungen. Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen zur Haftpflicht für Yogalehrer
Brauche ich als Yogalehrer eine Haftpflicht?
Gesetzlich nicht. Studios und Schulen verlangen sie aber häufig, und Ihre Haftung für Verletzungen ist der Höhe nach nicht begrenzt.
Reicht meine private Haftpflicht?
Nach den üblichen Bedingungen nicht. Schäden aus professionellem Unterricht sind dort nicht gedeckt.
Ich unterrichte kostenlos – brauche ich trotzdem eine Versicherung?
Ja. Für die Haftung macht es keinen Unterschied, ob der Unterricht entgeltlich oder unentgeltlich ist.
Hilft eine Haftungsverzichtserklärung der Teilnehmenden?
Nur begrenzt. Ein vollständiger Ausschluss ist bei Unterricht im Normalfall nicht möglich, für fahrlässige Körperschäden ist ein AGB-Ausschluss unwirksam.
Bin ich über das Studio versichert, in dem ich unterrichte?
Nicht automatisch. Klären Sie mit dem Inhaber, ob seine Haftpflicht Ihre Kurse einschließt, und treffen Sie eine schriftliche Vereinbarung.
Ist Yoga im Freien versichert?
Das hängt vom Vertrag ab. Wegen der zusätzlichen Risiken sollte Unterricht im Freien ausdrücklich eingeschlossen sein.
Sind Ihre Kurse richtig abgesichert?
Vergleichen Sie Angebote mit allen Unterrichtsorten – vom eigenen Studio bis zum Park.
Unabhängige Gegenprobe: Was Yoga-Lehrende bei der Versicherung beachten sollten, beantwortet auch das Existenzgründungsportal.