Gewerbe · Tischler & Schreiner

Betriebshaftpflicht für Tischler und Schreiner: Werkstatt, Montage und Produkthaftung

Ein Kunde stolpert in der Werkstatt über ein Kabel, bei der Montage leidet der Fußboden, ein Möbelstück erweist sich als fehlerhaft: Tischlereien haften für ihre Arbeit und für ihre Produkte. Zum 9. Dezember 2026 soll zudem ein neues Produkthaftungsgesetz in Kraft treten.

  • Gesetzlich keine Pflicht – Vergaben können sie fordern
  • Neues Produkthaftungsgesetz: 9.12.2026 geplant

123tarifvergleich.de – Vergleichsportal seit 2008

Typische Schäden

Typische Schäden bei Tischlern

Kunde stürzt in der Werkstatt

Ein Kunde stolpert beim Besuch in der Tischlerwerkstatt über ein lose liegendes Kabel und verletzt sich.

Boden bei der Montage beschädigt

Bei Arbeiten in der Wohnung des Kunden beschädigt ein Mitarbeiter den Fußboden.

Fehlerhaftes Möbelstück

Ein gefertigtes Möbel ist fehlerhaft und verletzt jemanden oder beschädigt fremde Sachen. Das ist Produkthaftung – in den Musterbedingungen ein eigener Abschnitt.

Kundenstück in der Werkstatt

Ein zur Reparatur gebrachtes Möbel wird in der Werkstatt beschädigt. Nach den Musterbedingungen ist das ausgeschlossen.

Beispiele nach Handwerksblatt: Schutz vor teuren Missgeschicken und Handwerksblatt: Betriebs-Haftpflicht; GDV-Musterbedingungen AVB BHV, Abschnitt A3 und Ziff. A1-6.7.4.

Darauf achten

Diese Bausteine sollten im Vertrag stehen

Produkthaftpflicht mit Aus- und Einbaukosten
Das Produkthaftpflichtrisiko ist ein eigener Abschnitt (A3). Aus- und Einbaukosten gehören zu den erweiterten Produkthaftpflichtbedingungen (A3-7.3).
Tätigkeitsschäden
Schäden an fremden Sachen, an oder mit denen Sie arbeiten, samt Folgekosten. Viele Policen sehen dafür deutlich geringere Summen vor – nicht zu niedrig absichern.
Fremdmaterial beim Einbau
Schäden an Material, das der Kunde stellt, beim Ein-, Auf- oder Zusammenbau sind in den Musterbedingungen gesondert geregelt.
Mietsachschäden
Schäden an gemieteten Werkstatt- oder Betriebsräumen sind nur in festgelegtem Umfang versichert; Abnutzung und Verschleiß bleiben ausgeschlossen.
Schlüsselverlust
Gehen fremde Gebäudeschlüssel verloren, geht es um die Kosten für das Auswechseln oder Umprogrammieren von Schlössern und Schließanlagen.
Subunternehmer
Mitversichert ist Ihre Haftung aus der Vergabe an Subunternehmer – nicht deren eigene Haftpflicht.

Quellen: GDV-Musterbedingungen AVB BHV, Deutsche Handwerks Zeitung: Betriebshaftpflicht, Handwerksblatt: Schutz vor teuren Missgeschicken. Maßgeblich sind Ihr Versicherungsschein und die Versicherungsbedingungen. Die GDV-Musterbedingungen sind unverbindlich, Versicherer können abweichen. Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung.

Vor dem Vergleich

Das sollten Sie vor dem Vergleich klären

  • Produkte und Vertriebswege angeben: Einzelanfertigung, Serie, Verkauf auch online – die Produkthaftung ist ein eigener Abschnitt.
  • Gemietete Werkstatt angeben: Schäden an Mieträumen sind nur in festgelegtem Umfang versichert.
  • Alle Tätigkeiten beschreiben: Deckungssumme und Schutz hängen von der Art der Tätigkeit, der Gefährdungslage und den Werten ab.
  • Ausschreibungen und Subunternehmer: Geforderte Versicherungshöhe aus den Vergabeunterlagen notieren; von Subunternehmern eine aktuelle Versicherungsbestätigung anfordern.

Den Angebotsvergleich führt Finanzchef24 durch, ein Vergleichsportal für Gewerbeversicherungen. Über den Button wechseln Sie auf die Website von Finanzchef24; dort geben Sie die Angaben zu Ihrem Betrieb ein. Der Vergleich bildet nicht den gesamten Markt ab. Mehr über unser Vergleichsprinzip →

Ranking & Vergleichsgrundlage
Angebote und Reihenfolge
bestimmt Finanzchef24. 123tarifvergleich hat keinen Einfluss darauf, welche Angebote in welcher Reihenfolge erscheinen.
Unsere Rolle
Wir erklären, worauf es in Ihrem Beruf oder Ihrer Branche ankommt, und verlinken für den Angebotsvergleich auf Finanzchef24.
Marktabdeckung
Finanzchef24 vergleicht nach eigenen Angaben Angebote von knapp 50 Versicherern.

Betriebshaftpflicht für Ihre Tischlerei vergleichen

Rechner: Finanzchef24

Geben Sie bei Finanzchef24 Tischler bzw. Schreiner als Gewerk sowie Montage, Fertigung und Verkauf an. Achten Sie im Angebot auf Produkthaftpflicht mit Aus- und Einbaukosten und auf Tätigkeitsschäden.

  • Finanzchef24 vergleicht nach eigenen Angaben Angebote von knapp 50 Versicherern.
  • Beschreiben Sie Ihre Tätigkeit so genau wie möglich – versichert ist die angegebene Betriebsart.
  • Angebote in Ruhe prüfen, online abschließen oder Rückfragen stellen.

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Prüfen Sie im Angebot vor allem die Bausteine, die für Ihre Tätigkeit wichtig sind (siehe oben), und die Höhe der Deckungssumme.

Pflicht?

Ist die Betriebshaftpflicht für Tischler und Schreiner Pflicht?

Eine gesetzliche Pflicht für Tischler und Schreiner haben wir nicht gefunden: Die Gründerplattform nennt sie nur für Wach- und Sicherheitsdienste. Ein Unternehmensberater der Handwerkskammer Düsseldorf nannte die Police 2010 dennoch „für jeden Handwerksbetrieb unbedingt notwendig“. Wichtig wird sie in der Praxis an zwei Stellen:

Öffentliche Aufträge

Bei EU-weiten Vergaben von Liefer- und Dienstleistungen dürfen Auftraggeber eine Betriebshaftpflicht „in bestimmter geeigneter Höhe“ verlangen (§ 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 VgV). Für Bauaufträge gelten nach § 2 VgV überwiegend die Regeln der VOB/A.

VOB/B-Vertrag

Drittschäden tragen Sie im Verhältnis zum Auftraggeber allein, soweit Sie sie versichert haben oder zu üblichen Prämien hätten versichern können (§ 10 Abs. 2 Nr. 2 VOB/B).

Eine gesetzliche Mindestsumme gibt es nicht. Ein Unternehmensberater der Handwerkskammer Düsseldorf hielt 2010 drei Millionen Euro für Personen- und Sachschäden für viele Betriebe ausreichend – einen pauschalen Wert gebe es aber nicht.

Quellen: Gründerplattform: Pflichtversicherungen, Handwerksblatt: Schutz vor teuren Missgeschicken, § 45 VgV, § 2 VgV, § 10 VOB/B (Fassung 2016).

Ab 9.12.2026

Neues Produkthaftungsgesetz: Was sich für Tischlereien ändert

Das neue Produkthaftungsgesetz setzt die EU-Richtlinie 2024/2853 um und soll am 9. Dezember 2026 in Kraft treten. Der Bundestag hat es beschlossen; das weitere Verfahren bleibt vorbehalten.

  • Die bisherige Selbstbeteiligung von 500 Euro bei Sachschäden soll entfallen.
  • Die Höchstgrenze von 85 Millionen Euro bei Personenschäden soll entfallen.
  • Wer ein bereits in Verkehr gebrachtes Produkt ohne Zustimmung des Herstellers wesentlich verändert, kann künftig selbst als Hersteller haften.
  • Für Produkte, die bis einschließlich 8. Dezember 2026 in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wurden, gilt das bisherige Recht.

In der Betriebshaftpflicht ist das Produkthaftpflichtrisiko ein eigener Abschnitt der Musterbedingungen (A3). Fragen Sie gezielt nach den erweiterten Bedingungen mit Aus- und Einbaukosten. Mehr: Produkthaftpflicht.

Quellen: IHK Frankfurt am Main: Neue Regelungen zur Produkthaftung, GDV-Musterbedingungen AVB BHV(Ziff. A1-7.26, Abschnitt A3).

Werkstatt

Kundenmöbel und gemietete Räume: Wo der Schutz endet

Kundenstücke in der Werkstatt

Sachen, die sich zur Bearbeitung oder Reparatur bei Ihnen befinden, sind nach den Musterbedingungen ausgeschlossen (Ziff. A1-6.7.4 b). Ob Ihr Versicherer das erweitert, hängt vom Vertrag ab.

Gemietete Werkstatt

Mietsachschäden sind nur in festgelegtem Umfang versichert (Ziff. A1-6.6.1); Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung bleiben ausgeschlossen. Schäden an Heizungs-, Maschinen- und Kesselanlagen sowie Elektro- und Gasgeräten sind ausgenommen – außer bei Brand, Explosion, Leitungswasser oder Abwasser.

Quelle: GDV-Musterbedingungen AVB BHV. Maßgeblich sind Ihr Versicherungsschein und die Versicherungsbedingungen. Die GDV-Musterbedingungen sind unverbindlich, Versicherer können abweichen. Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung.

Grenzen

Was die Betriebshaftpflicht nicht zahlt

  • Mängel an der eigenen Leistung: Nacherfüllung, Selbstvornahme, Minderung oder Rücktritt sind Gewährleistung, kein Haftpflichtfall. Nach BGB verjähren Mängelansprüche bei Bauwerken in fünf Jahren (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB); im VOB/B-Vertrag kann eine kürzere Frist gelten.
  • Ihre eigenen Produkte: Schäden an Sachen, die Sie selbst hergestellt oder geliefert haben, sind ausgeschlossen, wenn die Ursache in Herstellung, Lieferung oder Leistung liegt (Ziff. A1-7.6).
  • Arbeitsunfälle Ihrer Beschäftigten: Dafür ist die gesetzliche Unfallversicherung zuständig. Den Betrieb melden Sie binnen einer Woche beim Unfallversicherungsträger an.
  • Eigene Maschinen, Werkzeuge, Material und Einrichtung: Dafür gibt es die Inhaltsversicherung.

Quellen: GDV-Musterbedingungen AVB BHV(Ziff. A1-3.2, A1-7.6, A1-7.7, A1-7.14, A1-7.25), Deutsche Handwerks Zeitung: Betriebshaftpflicht, § 634a BGB, § 192 SGB VII, § 104 SGB VII, GründerNavi der Handwerkskammer Potsdam. Maßgeblich sind Ihr Versicherungsschein und die Versicherungsbedingungen. Die GDV-Musterbedingungen sind unverbindlich, Versicherer können abweichen. Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung.

FAQ

Häufige Fragen zur Betriebshaftpflicht für Tischler

Ist die Betriebshaftpflicht für Tischler Pflicht?

Eine gesetzliche Pflicht haben wir nicht gefunden. Bei EU-weiten Vergaben von Liefer- und Dienstleistungen können Auftraggeber einen Nachweis in bestimmter Höhe verlangen (§ 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 VgV), für Bauaufträge gilt überwiegend die VOB/A. Im VOB/B-Vertrag tragen Sie versicherbare Drittschäden im Innenverhältnis allein (§ 10 Abs. 2 Nr. 2 VOB/B).

Was ändert sich mit dem neuen Produkthaftungsgesetz?

Es soll am 9. Dezember 2026 in Kraft treten. Die Selbstbeteiligung von 500 Euro bei Sachschäden und die Höchstgrenze bei Personenschäden sollen entfallen; wer ein Produkt ohne Zustimmung des Herstellers wesentlich verändert, kann als Hersteller haften. Für Produkte bis 8. Dezember 2026 gilt altes Recht.

Sind Kundenmöbel in meiner Werkstatt versichert?

Nach den Musterbedingungen nicht: Sachen, die sich zur Bearbeitung oder Reparatur bei Ihnen befinden, sind ausgeschlossen. Ob Ihr Versicherer das erweitert, hängt vom Vertrag ab.

Zahlt die Versicherung, wenn ein Möbel mangelhaft ist?

Den Mangel am Möbel selbst nicht – das ist Gewährleistung, und Schäden an selbst hergestellten Sachen sind ausgeschlossen. Versichert sind Schäden, die das Möbel an Personen oder anderen Sachen verursacht.

Welche Deckungssumme ist sinnvoll?

Eine gesetzliche Mindestsumme gibt es nicht. Ein Unternehmensberater der Handwerkskammer Düsseldorf hielt 2010 drei Millionen Euro für Personen- und Sachschäden für viele Betriebe ausreichend, einen pauschalen Wert gebe es aber nicht; entscheidend sind Tätigkeit, Gefährdungslage und Werte. Fordert eine Ausschreibung eine bestimmte Höhe, richten Sie sich danach.

Sind Arbeitsunfälle meiner Mitarbeiter über die Betriebshaftpflicht versichert?

Nein. Beschäftigte sind gesetzlich unfallversichert, und Sie haften ihnen gegenüber grundsätzlich nur bei Vorsatz (§ 104 SGB VII). Sich selbst können Unternehmer oft freiwillig versichern.

Ist Ihre Tischlerei richtig abgesichert?

Vergleichen Sie Angebote mit allen Tätigkeiten Ihres Betriebs – von der Fertigung bis zur Montage beim Kunden.

Unabhängige Gegenprobe: Was sich bei der Produkthaftung ändert, erklärt auch die IHK Frankfurt am Main.