Ladenversicherung: Einrichtung und Ware richtig absichern
Ein Einbruch in der Nacht, ein Rohrbruch über dem Verkaufsraum, eine zerbrochene Schaufensterscheibe: Die Ladenversicherung ist eine Inhaltsversicherung für Einrichtung und Ware. Entscheidend sind die richtigen Gefahren – und eine Versicherungssumme, die zum tatsächlichen Wert passt.
- Gesetzlich nicht vorgeschrieben
- Summe zu niedrig: anteilige Kürzung
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Typische Schäden im Laden
Einbruch über das Fenster
Täter steigen nachts durch ein Fenster ein und stehlen Ware. Das ist Einbruchdiebstahl. Vandalismus nach einem Einbruch ist versichert, wenn er im Vertrag eingeschlossen ist.
Starkregen im Verkaufsraum
Oberflächenwasser überflutet das Grundstück und den Laden. Versichert ist das nur mit Elementar-Baustein, nicht über Leitungswasser.
Schaufenster zerbrochen
Die große Schaufensterscheibe bricht. Mit Glasversicherung sind der Bruch und die Notverglasung versichert.
Weihnachtsware unterversichert
Im Dezember liegt doppelt so viel Ware im Laden wie versichert. Nach der Unterversicherungsformel erhalten Sie dann nur die Hälfte des Schadens.
Beispiele nach GDV-Musterbedingungen (unverbindlich) AERB 2010(A § 1), BWE 2010(§ 3), AWB 2010(A § 1 Nr. 4), AGlB 2010(A § 1, § 4), AFB 2010(A § 8) und § 75 VVG.
Diese Gefahren sollten im Vertrag stehen
- Feuer
- Brand, Blitzschlag, Explosion sowie Anprall oder Absturz von Luftfahrzeugen – laut IHK inklusive Lösch- und Aufräumarbeiten. Der Umfang hängt vom Vertrag ab.
- Einbruchdiebstahl und Raub
- Einbrechen, Einsteigen oder Eindringen mit falschem Schlüssel oder Werkzeug. Raub setzt Gewalt oder Drohung gegen eine Person voraus. Erweiterbar etwa um Raub auf Transportwegen.
- Leitungswasser, Sturm und Hagel
- Bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser, auch wenn Frost die Ursache des Rohrbruchs ist. Sturm ab Windstärke 8, Sofortmaßnahmen sind mitversichert.
- Elementar
- Überschwemmung und Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch – nur mit eigenem Baustein.
- Glas
- Fertig eingesetzte Scheiben, Platten und Spiegel gegen Bruch, dazu der Notverschluss. Gerüstkosten nur, wenn vereinbart. Glasversicherung
- Kasse und Technik
- Kassensystem und Geräte sichern Sie über eine Elektronikversicherung – etwa gegen Bedienungsfehler und Überspannung. Handelsware ist in der Elektronik-Pauschalversicherung nicht versichert.
Quellen: GDV-Musterbedingungen (unverbindlich) AFB 2010, AERB 2010, AWB 2010, AStB 2010, BWE 2010, AGlB 2010, ABE 2020, TK ABE 2020(TK A 1926); IHK-Merkblatt Versicherungen für Selbständige (01/2024). Maßgeblich sind Ihr Versicherungsschein und die Versicherungsbedingungen. Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung.
Das sollten Sie vor dem Vergleich klären
- Werte ermitteln: Einrichtung zum Neuwert, Ware mit dem höchsten Bestand im Jahr.
- Saisonale Spitzen: Fragen Sie nach Stichtags- oder Vorsorgeversicherung.
- Sicherungen: Fenster und Türen verschlossen halten, solange die Arbeit ruht – wenn das im Vertrag als Sicherheitsvorschrift vereinbart ist.
- Glas und Lage: Schaufenster, Spiegel und Vitrinen auflisten; prüfen, ob Starkregen oder Hochwasser ein Thema sind.
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Ladenversicherung vergleichen
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Prüfen Sie im Angebot vor allem die versicherten Gefahren, die Versicherungssumme und ob ein Unterversicherungsverzicht enthalten ist.
Wann gilt ein Diebstahl als Einbruchdiebstahl?
- Einbruchdiebstahl
- Der Täter bricht in einen Raum eines Gebäudes ein, steigt ein oder dringt mit einem falschen Schlüssel oder Werkzeug ein. Falsch ist ein Schlüssel, dessen Anfertigung der Berechtigte nicht veranlasst oder gebilligt hat.
- Raub
- Der Täter wendet Gewalt an oder droht damit, um Widerstand gegen die Wegnahme auszuschalten.
- Kein Einbruch
- Einfacher Diebstahl oder Trickdiebstahl, etwa Ladendiebstahl während der Öffnungszeit. Vandalismus ist nur nach einem Einbruch versichert – und nur, wenn das vereinbart ist.
- Spuren
- Spuren gewaltsamen Eindringens sind keine Voraussetzung – auch Einsteigen oder ein falscher Schlüssel genügen. Spuren sind eine Frage des Nachweises.
Nach einem Einbruch zeigen Sie den Schaden unverzüglich der Polizei an und reichen Versicherer und Polizei unverzüglich ein Verzeichnis der gestohlenen Sachen ein.
Quellen: GDV-Musterbedingungen (unverbindlich) AERB 2010(A § 1 Nr. 1–4, B § 8 Nr. 2), IHK-Merkblatt Versicherungen für Selbständige (01/2024). Maßgeblich sind Ihr Versicherungsschein und die Versicherungsbedingungen. Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung.
Unterversicherung: Wenn die Summe nicht zum Wert passt
Nach § 75 VVG wird bei erheblicher Unterversicherung im Verhältnis der Summe zum Wert gekürzt. Die Musterbedingungen (AFB A § 8 Nr. 4) kürzen schon bei jeder Unterversicherung – außer ein Unterversicherungsverzicht ist vereinbart.
So wird gekürzt
Entschädigung = Schaden × Versicherungssumme ÷ Versicherungswert.
- Einrichtung: grundsätzlich zum Neuwert versichert, alternativ zum Zeitwert – hängt vom Vertrag ab.
- Ware: höchstens mit dem erzielbaren Verkaufspreis.
- Unterversicherungsverzicht: Per Klausel kann der Versicherer auf den Einwand verzichten, wenn der Schaden einen vereinbarten Prozentsatz nicht übersteigt.
- Vorsorgeversicherungssumme: fängt Unterversicherung in einzelnen Positionen ab.
- Stichtagsversicherung: für schwankende Warenbestände.
Quellen: § 75 VVG, GDV-Musterbedingungen (unverbindlich) AFB 2010(A § 7, A § 8 Nr. 4), SK AFB 2010(SK 1702, 1703, 1705).
Was die Ladenversicherung nicht zahlt
- Ladendiebstahl: Einfacher Diebstahl oder Trickdiebstahl ist weder Einbruch noch Raub.
- Wasser von außen: Rückstau, Grundwasser und Überschwemmung sind ohne Elementar-Baustein nicht versichert.
- Sturm draußen und Sturmflut: Bewegliche Sachen im Freien, etwa Warenständer vor der Tür, sind bei Sturm nicht versichert; Sturmflut ist ausgeschlossen.
- Glas: Kratzer und Kantenschäden sowie Beleuchtungskörper und Bildschirme nicht.
- Vandalismus ohne Einbruch: nicht versichert – Vandalismus nur, wenn der Täter auf dem Einbruchsweg eingedrungen ist und das vereinbart ist.
Quellen: GDV-Musterbedingungen (unverbindlich) AERB 2010(A § 1 Nr. 1, 3, 4), AWB 2010(A § 1 Nr. 4), AStB 2010(A § 1 Nr. 4), AGlB 2010(A § 1–3); IHK-Merkblatt Versicherungen für Selbständige (01/2024). Maßgeblich sind Ihr Versicherungsschein und die Versicherungsbedingungen. Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen zur Ladenversicherung
Was ist eine Ladenversicherung?
Eine Inhaltsversicherung für Einrichtung und Waren gegen Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser und Sturm – optional mit Glas, Elementar und Betriebsunterbrechung.
Wann gilt ein Diebstahl als Einbruchdiebstahl?
Wenn der Täter in einen Raum eines Gebäudes einbricht, einsteigt oder mit einem falschen Schlüssel oder Werkzeug eindringt. Spuren gewaltsamen Eindringens sind keine Voraussetzung, sie helfen aber beim Nachweis.
Was ist Unterversicherung?
Ist die Versicherungssumme niedriger als der Wert, kürzt der Versicherer im Verhältnis: Schaden × Summe ÷ Wert. Das Gesetz (§ 75 VVG) verlangt eine erhebliche Unterversicherung, die Musterbedingungen kürzen schon bei jeder – außer ein Unterversicherungsverzicht ist vereinbart.
Wie vermeide ich Unterversicherung?
Neuwert ansetzen, Summen anpassen und Klauseln wie Unterversicherungsverzicht, Vorsorge- oder Stichtagsversicherung vereinbaren.
Ist das Schaufenster mitversichert?
Über eine Glasversicherung: Fertig eingesetzte Scheiben sind gegen Bruch versichert. Laut IHK ist sie besonders bei großen Schaufenstern sinnvoll.
Sind Hochwasser und Starkregen versichert?
Nur mit Elementar-Baustein. Über Leitungswasser sind Überschwemmung und Rückstau ausgeschlossen.
Passt Ihre Summe zu Ihrem Laden?
Vergleichen Sie Angebote mit den Gefahren, die für Ihren Standort zählen – und einer Summe, die auch zur Hochsaison reicht.
Unabhängige Gegenprobe: Einen Überblick über Sachversicherungen für Betriebe gibt auch das Merkblatt der IHK.