Kapital oder Rente: Wie Sie die Auszahlung richtig wählen
Zum Rentenbeginn bieten viele Verträge die Wahl: alles auf einmal oder lebenslang monatlich. Der Rechner zeigt, ab wann die Rente das Kapital überholt.
- Rente: lebenslang
- Kapital: flexibel
- Steuer: je nach Vertrag
- Mix: oft möglich
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Kapital oder Rente – was passt besser?
Tragen Sie Kapitalbetrag und alternative Monatsrente aus Ihrer Standmitteilung ein. Der Rechner zeigt, ab wann die Rente das Kapital überholt und wie lange es selbst angelegt reichen würde.
Keine persönlichen Daten, nichts wird gespeichert.
Lebenserwartung nach Sterbetafel 2021/2023. Ohne Steuern und Sozialabgaben – die unterscheiden sich je nach Vertrag deutlich.
Was für Kapital, was für Rente spricht
Eher Rente
Gute Gesundheit und langlebige Familie, kein Spaß an Geldanlage, Wunsch nach festem Einkommen bis zum Lebensende.
Eher Kapital
Schulden tilgen, Immobilie altersgerecht umbauen, Erben bedenken, gesundheitliche Einschränkungen oder Lust, selbst anzulegen.
Auch ein Mix ist möglich: einen Teil als Kapital für Reserven, den Rest als Rente für den laufenden Bedarf. Prüfen Sie, ob Ihr Vertrag Teilauszahlungen erlaubt.
Den Vergleich liefert die TARIFCHECK24 GmbH. Beim Laden des Rechners werden technische Daten wie Ihre IP-Adresse an den Anbieter übertragen – mehr in unserer Datenschutzerklärung. Mehr über unser Vergleichsprinzip →
Ranking & Vergleichsgrundlage
- Reihenfolge bestimmt
- Tarifcheck. 123tarifvergleich hat keinen Einfluss auf die Reihenfolge der Ergebnisse oder auf Hervorhebungen im Rechner.
- Unsere Rolle
- Wir erklären zuerst Ihren Bedarf und die gesetzlichen Leistungen. Eine Vergütung bestimmt weder diese Auswahl noch unsere Inhalte.
- Vergleichsgrundlage
- Der Rechner vergleicht private Rentenversicherungen der teilnehmenden Gesellschaften. Er bildet nicht den gesamten Markt ab.
Private Rentenversicherungen vergleichen
Rechner: TarifcheckDer Rechner vergleicht private Rentenversicherungen. Ein Angebot ist unverbindlich; Gesundheitsfragen gibt es bei reinen Rentenversicherungen in der Regel nicht.
Steuern und Abgaben je nach Vertrag
| Vertrag | Kapitalauszahlung | Rente |
|---|---|---|
| Private Rentenversicherung (ab 2005) | Halber Ertrag mit persönlichem Steuersatz, wenn mindestens 12 Jahre Laufzeit und Auszahlung ab 62 (Verträge ab 2012); sonst Abgeltungsteuer auf den Ertrag | Ertragsanteil, z. B. 17 % mit 67 |
| Betriebsrente / Direktversicherung (ab 2005) | voll steuerpflichtig, Kranken- und Pflegeversicherung über 10 Jahre | voll steuerpflichtig, Beiträge laufend |
| Riester | bis 30 % zu Rentenbeginn, voll steuerpflichtig | voll steuerpflichtig |
| Rürup (Basisrente) | nicht möglich | mit Besteuerungsanteil |
Ertragsanteil nach § 22 EStG.
Fristen und nächste Schritte
- Kapitalwahlrecht prüfen: Die Frist steht im Vertrag – oft einige Monate vor Rentenbeginn.
- Garantien vergleichen: Der garantierte Rentenfaktor kann besser sein als das, was Sie heute am Markt bekommen.
- Krankenkasse fragen: Bei Betriebsrenten unterscheiden sich die Beiträge je nach Versicherungsstatus deutlich.
Häufige Fragen zu Kapital oder Rente
Ab wann lohnt sich die Rente statt Kapital?
Wenn Sie länger leben als der Zeitpunkt, an dem die Summe der Renten das Kapital übersteigt. Der Rechner zeigt diesen Punkt – mit und ohne Verzinsung.
Wie wird eine Kapitalauszahlung versteuert?
Bei privaten Rentenversicherungen ab 2005 meist nur der halbe Ertrag, bei Betriebsrenten der volle Betrag. Rürup-Verträge kennen keine Kapitalauszahlung.
Kann ich einen Teil als Kapital nehmen?
Viele Verträge erlauben Teilauszahlungen. Bei Riester sind bis zu 30 % zu Rentenbeginn möglich.
Was passiert im Todesfall?
Kapital gehört zum Nachlass. Eine Rente endet mit dem Tod – außer bei vereinbarter Rentengarantiezeit oder Hinterbliebenenschutz.
Rente ergänzen statt aufbrauchen
Wer das Kapital nimmt, kann es in eine Sofortrente oder einen Entnahmeplan lenken. Vergleichen Sie Rentenversicherungen.
Unabhängige Gegenprobe: Kostenlose, neutrale Informationen bieten Verbraucherzentrale: Geld & Versicherungen und ihre-vorsorge.de (Deutsche Rentenversicherung). Die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung beraten Versicherte kostenlos.