Rente mit 63: Wer früher gehen kann – und was es kostet
Die „Rente mit 63“ gibt es in zwei Varianten: abschlagsfrei nach 45 Jahren – aber erst später – oder ab 63 mit dauerhaftem Abschlag. Der Check zeigt, was für Sie gilt.
- 45 Jahre: abschlagsfrei ab 65
- 35 Jahre: ab 63 mit Abschlag
- Abschlag: 0,3 % pro Monat
- Hinzuverdienst: unbegrenzt
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Können Sie früher in Rente – und was kostet es?
Geben Sie Jahrgang, Beitragsjahre und Ihre erwartete Rente ein. Der Check zeigt, ob Sie abschlagsfrei gehen können und was der Abschlag mit 63 kostet.
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Altersgrenzen nach § 236 SGB VI und § 236b SGB VI. Die erwartete Rente steht in Ihrer Renteninformation.
„Rente mit 63“ – zwei verschiedene Renten
Nach 45 Beitragsjahren
Altersrente für besonders langjährig Versicherte: abschlagsfrei, aber erst ab 64 und 10 Monaten (Jahrgang 1963) bzw. 65 (ab 1964). Mit 63 gibt es sie für heutige Jahrgänge nicht mehr.
Nach 35 Versicherungsjahren
Altersrente für langjährig Versicherte: tatsächlich ab 63 möglich, aber mit 0,3 % Abschlag pro Monat – bis 14,4 % für Jahrgang 1964 und jünger.
| Jahrgang | Regelaltersrente | Mit 45 Beitragsjahren (abschlagsfrei) | Ab 63 mit Abschlag (35 Jahre) |
|---|---|---|---|
| 1958 | 66 Jahre | 64 Jahre | 10,8 % |
| 1959 | 66 Jahre und 2 Monate | 64 Jahre und 2 Monate | 11,4 % |
| 1960 | 66 Jahre und 4 Monate | 64 Jahre und 4 Monate | 12,0 % |
| 1961 | 66 Jahre und 6 Monate | 64 Jahre und 6 Monate | 12,6 % |
| 1962 | 66 Jahre und 8 Monate | 64 Jahre und 8 Monate | 13,2 % |
| 1963 | 66 Jahre und 10 Monate | 64 Jahre und 10 Monate | 13,8 % |
| ab 1964 | 67 Jahre | 65 Jahre | 14,4 % |
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Was für die 45 Jahre zählt
- Pflichtbeiträge aus Beschäftigung, Ausbildung und selbstständiger Pflichtversicherung.
- Kindererziehung und Berücksichtigungszeiten bis zum 10. Geburtstag des Kindes.
- Pflege von Angehörigen mit Pflichtbeiträgen, Wehr- und Zivildienst.
- Arbeitslosengeld I – außer in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn, es sei denn, der Arbeitgeber ist insolvent oder schließt den Betrieb.
- Freiwillige Beiträge, wenn mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge vorliegen.
- Bürgergeld und frühere Arbeitslosenhilfe zählen nicht.
- Schul- und Studienzeiten zählen nicht.
Was der Abschlag kostet – und wie Sie ihn ausgleichen
Der Abschlag gilt lebenslang, auch für eine spätere Witwenrente. Zusätzlich fehlen die Rentenpunkte der Jahre bis zur Regelaltersgrenze. Ein Beispiel: 1.600 € erwartete Rente minus 14,4 % sind 1.369,60 € – 230,40 € weniger, jeden Monat.
Ab 50 können Sie Abschläge mit einer Sonderzahlung an die Rentenversicherung ganz oder teilweise ausgleichen ( § 187a SGB VI). Wie viel das kostet, berechnet Ihnen die Rentenversicherung in einer besonderen Rentenauskunft. Was ein Rentenpunkt kostet →
Seit 2023 dürfen Sie neben jeder Altersrente unbegrenzt hinzuverdienen – auch mit 63 und Abschlag.
Häufige Fragen zur Rente mit 63
Gibt es die Rente mit 63 noch?
Abschlagsfrei mit 63 nicht mehr: Die Altersgrenze nach 45 Jahren liegt für Jahrgang 1963 bei 64 Jahren und 10 Monaten, ab 1964 bei 65. Mit 35 Jahren ist ein Beginn mit 63 möglich, aber mit Abschlag.
Wie hoch ist der Abschlag mit 63?
Für Jahrgang 1964 und jünger 14,4 % (48 Monate × 0,3 %). Für Jahrgang 1963 sind es 13,8 %.
Zählt Arbeitslosigkeit für die 45 Jahre?
Arbeitslosengeld I zählt – außer in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn. Ausnahme: Insolvenz oder vollständige Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers. Bürgergeld zählt nicht.
Kann ich mit 63 Rente beziehen und weiterarbeiten?
Ja. Seit 2023 gibt es keine Hinzuverdienstgrenze bei Altersrenten mehr. Steuern auf Lohn und Rente fallen aber gemeinsam an.
Lohnt sich die Rente mit Abschlag?
Das hängt von Gesundheit, Vermögen und Lebenserwartung ab. Rechnerisch gleicht ein späterer Beginn den Abschlag nach vielen Jahren Rentenbezug aus – wer länger lebt, profitiert vom späteren Start.
Früher gehen, Lücke absichern
Wer mit Abschlag in Rente geht, braucht meist zusätzliches Einkommen. Vergleichen Sie private Rentenversicherungen.
Unabhängige Gegenprobe: Kostenlose, neutrale Informationen bieten Deutsche Rentenversicherung und ihre-vorsorge.de (Deutsche Rentenversicherung). Die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung beraten Versicherte kostenlos.