Vorsorge · Rentenbeginn

Renteneintrittsalter: Wann Sie in Rente gehen können

Wann Ihre Rente beginnt, hängt vom Geburtsjahr und von Ihren Versicherungsjahren ab. Tabelle und Rechner zeigen alle Wege – mit und ohne Abschlag.

  • Ab Jahrgang 1964: 67 Jahre
  • 45 Beitragsjahre: 65 Jahre
  • Ab 63: bis 14,4 % Abschlag
  • Schwerbehindert: 65 / 62

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Rechner

Wann können Sie in Rente gehen?

Geben Sie Ihr Geburtsdatum ein. Der Rechner zeigt die Regelaltersrente und die Wege davor – mit dem genauen Monat des Rentenbeginns.

Keine persönlichen Daten, nichts wird gespeichert.

Altersgrenzen nach § 235 SGB VI, § 236 SGB VI, § 236a SGB VI und § 236b SGB VI. Die Rente beginnt am Ersten des Monats nach dem Erreichen der Altersgrenze.

Übersicht

Renteneintrittsalter nach Jahrgang

Altersgrenzen nach Geburtsjahr
Jahrgang Regelaltersrente Mit 45 Beitragsjahren (abschlagsfrei) Ab 63 mit Abschlag (35 Jahre)
1958 66 Jahre 64 Jahre 10,8 %
1959 66 Jahre und 2 Monate 64 Jahre und 2 Monate 11,4 %
1960 66 Jahre und 4 Monate 64 Jahre und 4 Monate 12,0 %
1961 66 Jahre und 6 Monate 64 Jahre und 6 Monate 12,6 %
1962 66 Jahre und 8 Monate 64 Jahre und 8 Monate 13,2 %
1963 66 Jahre und 10 Monate 64 Jahre und 10 Monate 13,8 %
ab 1964 67 Jahre 65 Jahre 14,4 %

Abschlag in der letzten Spalte: dauerhafte Kürzung bei Rentenbeginn mit 63.

Den Vergleich liefert die TARIFCHECK24 GmbH. Beim Laden des Rechners werden technische Daten wie Ihre IP-Adresse an den Anbieter übertragen – mehr in unserer Datenschutzerklärung. Mehr über unser Vergleichsprinzip →

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Wege in die Rente

Vier Altersrenten im Überblick

ohne Abschlag

Regelaltersrente

Ab der Regelaltersgrenze, mindestens 5 Jahre Versicherungszeit. Für alle ab Jahrgang 1964: 67 Jahre.

ohne Abschlag

Besonders langjährig Versicherte

45 Beitragsjahre: abschlagsfrei ab 65 (Jahrgang 1964). Ein früherer Beginn ist nicht möglich. Rente mit 63 →

mit Abschlag

Langjährig Versicherte

35 Versicherungsjahre: frühestens mit 63, pro Monat 0,3 % Abschlag – bei Jahrgang 1964 also 14,4 %.

GdB 50

Schwerbehinderte Menschen

Grad der Behinderung ab 50 und 35 Jahre: abschlagsfrei mit 65, frühestens mit 62 bei 10,8 % Abschlag (ab Jahrgang 1964).

Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Jahrgang Abschlagsfrei Frühestens (10,8 % Abschlag)
1958 64 Jahre 61 Jahre
1959 64 Jahre und 2 Monate 61 Jahre und 2 Monate
1960 64 Jahre und 4 Monate 61 Jahre und 4 Monate
1961 64 Jahre und 6 Monate 61 Jahre und 6 Monate
1962 64 Jahre und 8 Monate 61 Jahre und 8 Monate
1963 64 Jahre und 10 Monate 61 Jahre und 10 Monate
ab 1964 65 Jahre 62 Jahre
Flexibel

Später in Rente oder dazuverdienen

Jeder Monat, den Sie die Rente nach der Regelaltersgrenze aufschieben, erhöht sie dauerhaft um 0,5 % – ein Jahr also um 6 %. Seit 2023 dürfen Sie zu jeder Altersrente unbegrenzt hinzuverdienen. Und seit 2026 bleiben nach Erreichen der Regelaltersgrenze bis zu 2.000 € Arbeitslohn im Monat steuerfrei (Aktivrente).

Stellen Sie den Rentenantrag etwa drei Monate vor dem gewünschten Beginn – online, bei einer Beratungsstelle oder über Ihre Gemeinde.

FAQ

Häufige Fragen zum Renteneintrittsalter

Wann kann ich mit Jahrgang 1964 in Rente gehen?

Regulär mit 67. Mit 45 Beitragsjahren abschlagsfrei mit 65, mit 35 Jahren ab 63 mit 14,4 % Abschlag.

Wann beginnt die Rente genau?

Am Ersten des Monats nach dem Erreichen der Altersgrenze. Wer am Ersten eines Monats geboren ist, bekommt die Rente schon ab diesem Monat.

Kann ich mit 60 in Rente gehen?

Eine gesetzliche Altersrente mit 60 gibt es für heutige Jahrgänge nicht mehr. Ein früherer Ausstieg geht nur über eigenes Vermögen, Betriebsrente oder eine Erwerbsminderungsrente.

Wird das Rentenalter weiter erhöht?

Für die heute geltenden Jahrgänge steht die Regelaltersgrenze von 67 im Gesetz. Diskussionen über spätere Anhebungen ändern daran erst etwas, wenn ein Gesetz beschlossen wird.

Muss ich die Rente beantragen?

Ja. Die Rente kommt nicht automatisch. Stellen Sie den Antrag am besten drei Monate vor dem Rentenbeginn.

Früher aufhören? Erst rechnen

Wer vor der Regelaltersgrenze gehen will, braucht eigene Rücklagen für Abschläge und fehlende Jahre.

Unabhängige Gegenprobe: Kostenlose, neutrale Informationen bieten Deutsche Rentenversicherung: Altersgrenze und ihre-vorsorge.de (Deutsche Rentenversicherung). Die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung beraten Versicherte kostenlos.