Renteneintrittsalter: Wann Sie in Rente gehen können
Wann Ihre Rente beginnt, hängt vom Geburtsjahr und von Ihren Versicherungsjahren ab. Tabelle und Rechner zeigen alle Wege – mit und ohne Abschlag.
- Ab Jahrgang 1964: 67 Jahre
- 45 Beitragsjahre: 65 Jahre
- Ab 63: bis 14,4 % Abschlag
- Schwerbehindert: 65 / 62
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Wann können Sie in Rente gehen?
Geben Sie Ihr Geburtsdatum ein. Der Rechner zeigt die Regelaltersrente und die Wege davor – mit dem genauen Monat des Rentenbeginns.
Keine persönlichen Daten, nichts wird gespeichert.
Altersgrenzen nach § 235 SGB VI, § 236 SGB VI, § 236a SGB VI und § 236b SGB VI. Die Rente beginnt am Ersten des Monats nach dem Erreichen der Altersgrenze.
Renteneintrittsalter nach Jahrgang
| Jahrgang | Regelaltersrente | Mit 45 Beitragsjahren (abschlagsfrei) | Ab 63 mit Abschlag (35 Jahre) |
|---|---|---|---|
| 1958 | 66 Jahre | 64 Jahre | 10,8 % |
| 1959 | 66 Jahre und 2 Monate | 64 Jahre und 2 Monate | 11,4 % |
| 1960 | 66 Jahre und 4 Monate | 64 Jahre und 4 Monate | 12,0 % |
| 1961 | 66 Jahre und 6 Monate | 64 Jahre und 6 Monate | 12,6 % |
| 1962 | 66 Jahre und 8 Monate | 64 Jahre und 8 Monate | 13,2 % |
| 1963 | 66 Jahre und 10 Monate | 64 Jahre und 10 Monate | 13,8 % |
| ab 1964 | 67 Jahre | 65 Jahre | 14,4 % |
Abschlag in der letzten Spalte: dauerhafte Kürzung bei Rentenbeginn mit 63.
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Rechner: TarifcheckDer Rechner vergleicht private Rentenversicherungen. Ein Angebot ist unverbindlich; Gesundheitsfragen gibt es bei reinen Rentenversicherungen in der Regel nicht.
Vier Altersrenten im Überblick
Regelaltersrente
Ab der Regelaltersgrenze, mindestens 5 Jahre Versicherungszeit. Für alle ab Jahrgang 1964: 67 Jahre.
Besonders langjährig Versicherte
45 Beitragsjahre: abschlagsfrei ab 65 (Jahrgang 1964). Ein früherer Beginn ist nicht möglich. Rente mit 63 →
Langjährig Versicherte
35 Versicherungsjahre: frühestens mit 63, pro Monat 0,3 % Abschlag – bei Jahrgang 1964 also 14,4 %.
Schwerbehinderte Menschen
Grad der Behinderung ab 50 und 35 Jahre: abschlagsfrei mit 65, frühestens mit 62 bei 10,8 % Abschlag (ab Jahrgang 1964).
| Jahrgang | Abschlagsfrei | Frühestens (10,8 % Abschlag) |
|---|---|---|
| 1958 | 64 Jahre | 61 Jahre |
| 1959 | 64 Jahre und 2 Monate | 61 Jahre und 2 Monate |
| 1960 | 64 Jahre und 4 Monate | 61 Jahre und 4 Monate |
| 1961 | 64 Jahre und 6 Monate | 61 Jahre und 6 Monate |
| 1962 | 64 Jahre und 8 Monate | 61 Jahre und 8 Monate |
| 1963 | 64 Jahre und 10 Monate | 61 Jahre und 10 Monate |
| ab 1964 | 65 Jahre | 62 Jahre |
Später in Rente oder dazuverdienen
Jeder Monat, den Sie die Rente nach der Regelaltersgrenze aufschieben, erhöht sie dauerhaft um 0,5 % – ein Jahr also um 6 %. Seit 2023 dürfen Sie zu jeder Altersrente unbegrenzt hinzuverdienen. Und seit 2026 bleiben nach Erreichen der Regelaltersgrenze bis zu 2.000 € Arbeitslohn im Monat steuerfrei (Aktivrente).
Stellen Sie den Rentenantrag etwa drei Monate vor dem gewünschten Beginn – online, bei einer Beratungsstelle oder über Ihre Gemeinde.
Häufige Fragen zum Renteneintrittsalter
Wann kann ich mit Jahrgang 1964 in Rente gehen?
Regulär mit 67. Mit 45 Beitragsjahren abschlagsfrei mit 65, mit 35 Jahren ab 63 mit 14,4 % Abschlag.
Wann beginnt die Rente genau?
Am Ersten des Monats nach dem Erreichen der Altersgrenze. Wer am Ersten eines Monats geboren ist, bekommt die Rente schon ab diesem Monat.
Kann ich mit 60 in Rente gehen?
Eine gesetzliche Altersrente mit 60 gibt es für heutige Jahrgänge nicht mehr. Ein früherer Ausstieg geht nur über eigenes Vermögen, Betriebsrente oder eine Erwerbsminderungsrente.
Wird das Rentenalter weiter erhöht?
Für die heute geltenden Jahrgänge steht die Regelaltersgrenze von 67 im Gesetz. Diskussionen über spätere Anhebungen ändern daran erst etwas, wenn ein Gesetz beschlossen wird.
Muss ich die Rente beantragen?
Ja. Die Rente kommt nicht automatisch. Stellen Sie den Antrag am besten drei Monate vor dem Rentenbeginn.
Früher aufhören? Erst rechnen
Wer vor der Regelaltersgrenze gehen will, braucht eigene Rücklagen für Abschläge und fehlende Jahre.
Unabhängige Gegenprobe: Kostenlose, neutrale Informationen bieten Deutsche Rentenversicherung: Altersgrenze und ihre-vorsorge.de (Deutsche Rentenversicherung). Die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung beraten Versicherte kostenlos.