Frist: 31. Oktober

Bis 31. Oktober wechseln – ab 1. Januar in der neuen Krankenkasse

Für den Kassenwechsel gilt eine Frist von zwei Monaten zum Monatsende. Geht Ihr Antrag bis 31. Oktober bei der neuen Kasse ein, sind Sie ab 1. Januar dort versichert. Vergleichen Sie jetzt Zusatzbeitrag und Leistungen – kostenlos und unverbindlich.

  • Frist: Antrag bis 31.10.
  • Kündigung: übernimmt die neue Kasse
  • Ohne Gesundheitsfragen

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Für diesen Vergleich nutzen wir den Krankenkassenrechner von VGK24. Ihre Eingaben im Rechner verarbeitet VGK24 nach den eigenen Datenschutzhinweisen. Mehr über unser Vergleichsprinzip →

Ranking & Vergleichsgrundlage
Reihenfolge bestimmt
VGK24. 123tarifvergleich legt die Reihenfolge der Ergebnisse nicht fest und verändert sie nicht.
Vergleichsgrundlage
Verglichen werden laut VGK24 die Zusatzbeiträge und Leistungen der teilnehmenden gesetzlichen Krankenkassen.
Bezahlte Platzierungen
Keine.

Krankenkassen jetzt vergleichen

Rechner: VGK24

Im Vergleich sind laut VGK24 59 Krankenkassen enthalten – Liste der teilnehmenden Kassen. Welche Kassen für Sie wählbar sind, hängt unter anderem vom Bundesland ab.

Fristen

Wann gilt die neue Kasse?

Frist: Antrag bis 31. Oktober bei der neuen Kasse Dann sind Sie ab 1. Januar dort versichert. Geht der Antrag später ein, beginnt die neue Mitgliedschaft erst am 1. Februar.

Die Frist läuft immer bis zum Ende des übernächsten Monats, gerechnet ab dem Monat, in dem Ihr Antrag bei der neuen Kasse eingeht. Kündigen müssen Sie bei Ihrer bisherigen Kasse nicht mehr – das übernimmt die neue Kasse.

Antrag und Beginn der neuen Mitgliedschaft
Antrag bei der neuen Kasse bis Bisherige Kasse endet Neue Kasse ab
31. Oktober 2026 31. Dezember 2026 1. Januar 2027
30. November 2026 31. Januar 2027 1. Februar 2027
31. Dezember 2026 28. Februar 2027 1. März 2027

Und wenn meine Kasse 2027 erhöht?

Erhöht Ihre Kasse den Zusatzbeitrag zum 1. Januar, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht bis 31. Januar – die neue Kasse gilt dann aber erst ab 1. April. Wer jetzt schon zu viel zahlt, spart mit dem Wechsel bis 31. Oktober drei Monate früher.

Fristen nach § 175 Abs. 4 SGB V. Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung.

Ersparnis

Was bringt der Wechsel in Euro?

Der allgemeine Beitragssatz von 14,6 % ist bei allen Kassen gleich. Unterschiede gibt es nur beim Zusatzbeitrag – 2026 in unserem Vergleich zwischen 2,18 % und 4,3 %. Als Arbeitnehmer tragen Sie davon die Hälfte. So viel sparen Sie im Jahr:

Ersparnis im Jahr für Arbeitnehmer
Weniger Zusatzbeitrag 3.000 € brutto 4.000 € brutto 5.000 € brutto
0,5 Prozentpunkte 90 € 120 € 150 €
1,0 Prozentpunkte 180 € 240 € 300 €
1,5 Prozentpunkte 270 € 360 € 450 €

Rechnung: Bruttolohn × Unterschied ÷ 2 × 12. Freiwillig versicherte Selbstständige zahlen den Zusatzbeitrag allein und sparen doppelt so viel.

Diese Kassen haben sich für 2027 schon festgelegt

● 3,39 % bleibt

IKK gesund plus

Hat angekündigt, den Zusatzbeitrag von 3,39 % auch 2027 stabil zu halten. Bundesweit wählbar. Zum Porträt

● höchstens 2,18 %

BKK firmus

Will 2027 höchstens 2,18 % verlangen – den niedrigsten Satz in unserem Vergleich. Nur in zehn Bundesländern wählbar. Zum Porträt

Die meisten Kassen legen ihren Satz für 2027 erst im November und Dezember fest. Wie sich Kassen im Einzelnen unterscheiden, zeigt der Direktvergleich von 19 Kassen.

Voraussetzungen

Kann ich jetzt wechseln?

  • 12 Monate Mitglied: Sie sind seit mindestens zwölf Monaten bei Ihrer jetzigen Kasse.
  • Kein gebundener Wahltarif: Selbstbehalt-, Prämien- oder Krankengeld-Wahltarife binden meist ein bis drei Jahre.
  • Kasse ist wählbar: Manche Kassen nehmen nur in bestimmten Bundesländern auf – der Rechner zeigt das.
  • Keine Gesundheitsfragen: Wählbare Kassen müssen Sie aufnehmen, Alter und Vorerkrankungen spielen keine Rolle.

Familienversicherte Kinder und Partner wechseln mit. Ihrem Arbeitgeber teilen Sie die neue Kasse mit. Genehmigungen wie Reha oder Hilfsmittel prüft die neue Kasse neu – klären Sie laufende Anträge vor dem Wechsel.

Unsicher? Der GKV-Wechselcheck zeigt in 60 Sekunden, ob und ab wann Sie wechseln können.

Ablauf

Krankenkasse wechseln in 3 Schritten

1. Vergleichen

Im Rechner Zusatzbeitrag und Leistungen der wählbaren Kassen ansehen.

2. Antrag stellen

Die Mitgliedschaft online bei der neuen Kasse beantragen – bis 31. Oktober für den 1. Januar.

3. Arbeitgeber informieren

Die neue Kasse meldet Sie bei der alten ab. Ihrem Arbeitgeber nennen Sie die neue Kasse.

FAQ

Häufige Fragen zum Krankenkassenwechsel zum 1. Januar

Bis wann muss ich wechseln, damit die neue Kasse ab 1. Januar gilt?

Ihr Antrag muss bis 31. Oktober bei der neuen Krankenkasse eingehen. Die Mitgliedschaft bei der bisherigen Kasse endet dann am 31. Dezember, die neue beginnt am 1. Januar.

Muss ich bei meiner alten Krankenkasse kündigen?

Nein. Sie beantragen die Mitgliedschaft bei der neuen Kasse, und die meldet Sie bei der bisherigen ab. Eine eigene Kündigung ist nicht nötig.

Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?

Dann wechseln Sie zum nächsten möglichen Termin: Bei einem Antrag im November ab 1. Februar. Erhöht Ihre Kasse zum 1. Januar den Zusatzbeitrag, können Sie bis 31. Januar mit Sonderkündigungsrecht wechseln – die neue Kasse gilt dann ab 1. April.

Kann mich die neue Krankenkasse ablehnen?

Nein. Eine gesetzliche Krankenkasse, die in Ihrem Bundesland wählbar ist, muss Sie aufnehmen. Gesundheitsfragen gibt es nicht.

Wer darf jetzt wechseln?

Wer seit mindestens zwölf Monaten bei seiner Kasse ist und keinen Wahltarif mit Mindestlaufzeit abgeschlossen hat. Das gilt für Pflichtversicherte, freiwillig Versicherte und Rentner.

Jetzt vergleichen – die Frist läuft bis 31. Oktober

Der Rechner zeigt Zusatzbeitrag und Leistungen aller teilnehmenden Kassen – kostenlos und ohne Angabe persönlicher Daten.

Für eine zusätzliche Einschätzung können Sie sich auch bei einer Verbraucherberatung informieren, zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale.