Bis 31. Oktober wechseln – ab 1. Januar in der neuen Krankenkasse
Für den Kassenwechsel gilt eine Frist von zwei Monaten zum Monatsende. Geht Ihr Antrag bis 31. Oktober bei der neuen Kasse ein, sind Sie ab 1. Januar dort versichert. Vergleichen Sie jetzt Zusatzbeitrag und Leistungen – kostenlos und unverbindlich.
- Frist: Antrag bis 31.10.
- Kündigung: übernimmt die neue Kasse
- Ohne Gesundheitsfragen
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Für diesen Vergleich nutzen wir den Krankenkassenrechner von VGK24. Ihre Eingaben im Rechner verarbeitet VGK24 nach den eigenen Datenschutzhinweisen. Mehr über unser Vergleichsprinzip →
Ranking & Vergleichsgrundlage
- Reihenfolge bestimmt
- VGK24. 123tarifvergleich legt die Reihenfolge der Ergebnisse nicht fest und verändert sie nicht.
- Vergleichsgrundlage
- Verglichen werden laut VGK24 die Zusatzbeiträge und Leistungen der teilnehmenden gesetzlichen Krankenkassen.
- Bezahlte Platzierungen
- Keine.
Krankenkassen jetzt vergleichen
Rechner: VGK24Im Vergleich sind laut VGK24 59 Krankenkassen enthalten – Liste der teilnehmenden Kassen. Welche Kassen für Sie wählbar sind, hängt unter anderem vom Bundesland ab.
Wann gilt die neue Kasse?
Die Frist läuft immer bis zum Ende des übernächsten Monats, gerechnet ab dem Monat, in dem Ihr Antrag bei der neuen Kasse eingeht. Kündigen müssen Sie bei Ihrer bisherigen Kasse nicht mehr – das übernimmt die neue Kasse.
| Antrag bei der neuen Kasse bis | Bisherige Kasse endet | Neue Kasse ab |
|---|---|---|
| 31. Oktober 2026 | 31. Dezember 2026 | 1. Januar 2027 |
| 30. November 2026 | 31. Januar 2027 | 1. Februar 2027 |
| 31. Dezember 2026 | 28. Februar 2027 | 1. März 2027 |
Und wenn meine Kasse 2027 erhöht?
Erhöht Ihre Kasse den Zusatzbeitrag zum 1. Januar, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht bis 31. Januar – die neue Kasse gilt dann aber erst ab 1. April. Wer jetzt schon zu viel zahlt, spart mit dem Wechsel bis 31. Oktober drei Monate früher.
Fristen nach § 175 Abs. 4 SGB V. Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung.
Was bringt der Wechsel in Euro?
Der allgemeine Beitragssatz von 14,6 % ist bei allen Kassen gleich. Unterschiede gibt es nur beim Zusatzbeitrag – 2026 in unserem Vergleich zwischen 2,18 % und 4,3 %. Als Arbeitnehmer tragen Sie davon die Hälfte. So viel sparen Sie im Jahr:
| Weniger Zusatzbeitrag | 3.000 € brutto | 4.000 € brutto | 5.000 € brutto |
|---|---|---|---|
| 0,5 Prozentpunkte | 90 € | 120 € | 150 € |
| 1,0 Prozentpunkte | 180 € | 240 € | 300 € |
| 1,5 Prozentpunkte | 270 € | 360 € | 450 € |
Rechnung: Bruttolohn × Unterschied ÷ 2 × 12. Freiwillig versicherte Selbstständige zahlen den Zusatzbeitrag allein und sparen doppelt so viel.
Diese Kassen haben sich für 2027 schon festgelegt
IKK gesund plus
Hat angekündigt, den Zusatzbeitrag von 3,39 % auch 2027 stabil zu halten. Bundesweit wählbar. Zum Porträt
BKK firmus
Will 2027 höchstens 2,18 % verlangen – den niedrigsten Satz in unserem Vergleich. Nur in zehn Bundesländern wählbar. Zum Porträt
Die meisten Kassen legen ihren Satz für 2027 erst im November und Dezember fest. Wie sich Kassen im Einzelnen unterscheiden, zeigt der Direktvergleich von 19 Kassen.
Kann ich jetzt wechseln?
- 12 Monate Mitglied: Sie sind seit mindestens zwölf Monaten bei Ihrer jetzigen Kasse.
- Kein gebundener Wahltarif: Selbstbehalt-, Prämien- oder Krankengeld-Wahltarife binden meist ein bis drei Jahre.
- Kasse ist wählbar: Manche Kassen nehmen nur in bestimmten Bundesländern auf – der Rechner zeigt das.
- Keine Gesundheitsfragen: Wählbare Kassen müssen Sie aufnehmen, Alter und Vorerkrankungen spielen keine Rolle.
Familienversicherte Kinder und Partner wechseln mit. Ihrem Arbeitgeber teilen Sie die neue Kasse mit. Genehmigungen wie Reha oder Hilfsmittel prüft die neue Kasse neu – klären Sie laufende Anträge vor dem Wechsel.
Unsicher? Der GKV-Wechselcheck zeigt in 60 Sekunden, ob und ab wann Sie wechseln können.
Krankenkasse wechseln in 3 Schritten
1. Vergleichen
Im Rechner Zusatzbeitrag und Leistungen der wählbaren Kassen ansehen.
2. Antrag stellen
Die Mitgliedschaft online bei der neuen Kasse beantragen – bis 31. Oktober für den 1. Januar.
3. Arbeitgeber informieren
Die neue Kasse meldet Sie bei der alten ab. Ihrem Arbeitgeber nennen Sie die neue Kasse.
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Häufige Fragen zum Krankenkassenwechsel zum 1. Januar
Bis wann muss ich wechseln, damit die neue Kasse ab 1. Januar gilt?
Ihr Antrag muss bis 31. Oktober bei der neuen Krankenkasse eingehen. Die Mitgliedschaft bei der bisherigen Kasse endet dann am 31. Dezember, die neue beginnt am 1. Januar.
Muss ich bei meiner alten Krankenkasse kündigen?
Nein. Sie beantragen die Mitgliedschaft bei der neuen Kasse, und die meldet Sie bei der bisherigen ab. Eine eigene Kündigung ist nicht nötig.
Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
Dann wechseln Sie zum nächsten möglichen Termin: Bei einem Antrag im November ab 1. Februar. Erhöht Ihre Kasse zum 1. Januar den Zusatzbeitrag, können Sie bis 31. Januar mit Sonderkündigungsrecht wechseln – die neue Kasse gilt dann ab 1. April.
Kann mich die neue Krankenkasse ablehnen?
Nein. Eine gesetzliche Krankenkasse, die in Ihrem Bundesland wählbar ist, muss Sie aufnehmen. Gesundheitsfragen gibt es nicht.
Wer darf jetzt wechseln?
Wer seit mindestens zwölf Monaten bei seiner Kasse ist und keinen Wahltarif mit Mindestlaufzeit abgeschlossen hat. Das gilt für Pflichtversicherte, freiwillig Versicherte und Rentner.
Jetzt vergleichen – die Frist läuft bis 31. Oktober
Der Rechner zeigt Zusatzbeitrag und Leistungen aller teilnehmenden Kassen – kostenlos und ohne Angabe persönlicher Daten.
Für eine zusätzliche Einschätzung können Sie sich auch bei einer Verbraucherberatung informieren, zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale.