Pflege · Kurzzeitpflege

Kurzzeitpflege 2026: Wer zahlt, wie lange, wie viel?

Nach dem Krankenhaus oder wenn die Pflege zu Hause kurzfristig nicht klappt, hilft die Kurzzeitpflege in einer Einrichtung. Die Pflegekasse zahlt mit – aber nicht alles.

  • Budget: 3.539 €/Jahr
  • Bis 8 Wochen
  • Ab Pflegegrad 2
  • Halbes Pflegegeld läuft weiter

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Entlastungsbudget-Rechner

Reicht das Budget für die Kurzzeitpflege?

Kurzzeitpflege kostet je nach Einrichtung schnell mehrere tausend Euro. Prüfen Sie, wie viel vom gemeinsamen Budget noch übrig ist.

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Werte 2026: Pflegewegweiser NRW (Verbraucherzentrale NRW), Stand: Oktober 2026.

Grundlagen

Wann Kurzzeitpflege hilft

  • Nach dem Krankenhaus, wenn die Pflege zu Hause noch nicht organisiert ist.
  • In einer Krise, etwa wenn die Pflegeperson selbst krank wird.
  • Für den Urlaub der pflegenden Angehörigen.

Die Pflegekasse übernimmt die pflegebedingten Kosten bis zum Entlastungsbudget von 3.539 € im Jahr, für bis zu acht Wochen. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst – dafür lässt sich der Entlastungsbetrag einsetzen.

Quellen: Stiftung Warentest: Entlastungsbudget, Verbraucherzentrale: Entlastungsleistungen.

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Kosten

Was Kurzzeitpflege kostet

Die Tagessätze legt jede Einrichtung selbst fest. Sie bestehen aus Pflegekosten, Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten. Lassen Sie sich vor der Aufnahme die Aufschlüsselung geben.

Ohne Pflegegrad?

Nach einer Operation kann die Krankenkasse Kurzzeitpflege als Übergangspflege bezahlen, auch wenn kein Pflegegrad vorliegt. Fragen Sie den Sozialdienst im Krankenhaus.

Praxis

So finden Sie einen Platz

  • Früh anfragen: Plätze sind knapp, besonders in Ferienzeiten.
  • Pflegestützpunkt fragen: Er kennt freie Plätze in der Region.
  • Sozialdienst im Krankenhaus einschalten, wenn es um die Zeit nach der Entlassung geht.

Allgemeine Orientierung, keine Rechts-, Steuer- oder Sozialberatung. Maßgeblich sind Gesetz, Bescheid und Vertragsbedingungen.

Ausblick

Überbrückungsbudget ab 2027 geplant

Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 den Entwurf eines Pflegeneuordnungsgesetzes beschlossen ( Bundesgesundheitsministerium, 30.09.2026). Geplant ab 1. Januar 2027: höhere Leistungen ab Pflegegrad 2, ein Sozialraumbudget statt des Entlastungsbetrags (ab Pflegegrad 2), ein Überbrückungsbudget für Kurzzeitpflege und Akutsituationen, angepasste Schwellen für die Pflegegrade 1 bis 3 – wer schon einen Pflegegrad hat, behält ihn. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen; die Zahlen können sich ändern.

FAQ

Häufige Fragen zur Kurzzeitpflege

Wie lange zahlt die Pflegekasse Kurzzeitpflege?

Bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, solange das Entlastungsbudget reicht.

Wie viel zahlt die Pflegekasse?

Die pflegebedingten Kosten bis zum gemeinsamen Entlastungsbudget von 3.539 € im Jahr.

Muss ich Unterkunft und Verpflegung selbst zahlen?

Ja. Dafür können Sie den Entlastungsbetrag einsetzen.

Gibt es Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 1?

Über die Pflegekasse nicht – aber der Entlastungsbetrag kann für Kurzzeitpflege genutzt werden.

Was ändert sich 2027?

Laut Kabinettsentwurf soll ein Überbrückungsbudget Kurzzeitpflege und Akutsituationen abdecken. Die Höhe steht noch nicht fest.

Gut versorgt in jeder Lebenslage

Pflegezusatzversicherungen zahlen auch, wenn die gesetzlichen Budgets ausgeschöpft sind.

Unabhängige Gegenprobe: Kostenlose, neutrale Informationen zur Pflege bieten Verbraucherzentrale: Entlastungsleistungen und Stiftung Warentest: Entlastungsbudget sowie die Pflegestützpunkte und die Pflegeberatung Ihrer Pflegekasse.