Marderschaden: Was die Teilkasko zahlt – und was nicht
Ein Marderbiss ist schnell passiert und selten billig. Ob die Versicherung zahlt, hängt davon ab, ob Sie Teilkasko haben – und ob Ihr Tarif auch Folgeschäden einschließt.
- rund 252.000 Marderschäden (2024)
- etwa 620 € pro Schaden (2024)
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Was bei einem Marderbiss versichert ist
Direkter Bissschaden
Zerbissene Kabel, Schläuche oder Dämmmatten zahlt die Teilkasko in der Regel – abzüglich der Selbstbeteiligung.
Folgeschäden
Teuer wird es, wenn ein zerbissenes Teil weitere Schäden am Auto auslöst. Ob diese Folgeschäden versichert sind, regelt Ihr Tarif – oft nur bis zu einer Höchstgrenze.
Nur Kfz-Haftpflicht
Ohne Kasko tragen Sie Marderschäden am eigenen Auto selbst.
Die Vollkasko enthält die Leistungen der Teilkasko. Ein Marderschaden wird auch dort über den Teilkasko-Baustein reguliert.
Marderschäden in Zahlen
2024 meldeten Autofahrende rund 252.000 Marderschäden an kaskoversicherten Fahrzeugen. Der Schadenaufwand lag bei rund 157 Millionen Euro, ein Schaden kostete im Durchschnitt etwa 620 Euro. Im Jahr davor waren es rund 235.000 Bisse und 128 Millionen Euro.
Quellen: GDV-Angaben, berichtet von autohaus.de am 16.03.2026; Vorjahr: GDV-Medieninformation vom 20.11.2024.
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Ranking & Vergleichsgrundlage
- Reihenfolge bestimmt
- CHECK24. 123tarifvergleich legt die Reihenfolge der Tarife nicht fest und verkauft keine Platzierungen.
- Vergleichsgrundlage
- Typ- und Regionalklasse fließen automatisch in die Beiträge ein. Der Vergleich bildet nicht den gesamten Markt ab.
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- Keine durch 123tarifvergleich.
Teilkasko mit Marderschutz vergleichen
Rechner: CHECK24 über TarifcheckNicht jeder Versicherer ist in jedem Vergleichsportal vertreten, HUK24 zum Beispiel ist im CHECK24-Vergleich nicht enthalten. So machen Sie die Gegenprobe.
Darauf achten Sie beim Teilkasko-Tarif
- Folgeschäden: Sind Folgeschäden nach Marderbiss eingeschlossen – und bis zu welcher Höhe?
- Selbstbeteiligung: Bei einem durchschnittlichen Marderschaden von etwa 620 Euro macht die Selbstbeteiligung einen großen Teil aus.
- Tiere aller Art: Erweitert der Tarif den Schutz bei Wildunfällen auf alle Tiere?
- Regulär: Kündigung einen Monat vor Ende des Versicherungsjahres – bei Verträgen, die zum 31. Dezember enden, also bis zum 30. November.
- Reihenfolge: erst vergleichen und neu abschließen, dann fristgerecht kündigen.
Maßgeblich sind Ihr Versicherungsschein und Ihre Versicherungsbedingungen (AKB). Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung.
Marderschaden entdeckt: So gehen Sie vor
Nicht weiterfahren
Leuchtet eine Warnleuchte oder verliert das Auto Flüssigkeit, lassen Sie es lieber abschleppen.
Fotos machen
Fotografieren Sie Bissspuren und beschädigte Teile.
Versicherer informieren
Melden Sie den Schaden, bevor Sie reparieren lassen, und fragen Sie nach Folgeschäden.
Rechnung aufheben
Die Werkstattrechnung sollte den Marderbiss als Ursache nennen.
Häufige Fragen zum Marderschaden
Zahlt die Teilkasko einen Marderschaden?
Ja, die meisten Teilkasko-Tarife zahlen Schäden durch Marderbiss. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird abgezogen.
Sind Folgeschäden versichert?
Nur, wenn Ihr Tarif sie einschließt. Manche Tarife zahlen nur die zerbissenen Teile, andere auch Folgeschäden am Auto – oft bis zu einer Höchstgrenze.
Werde ich nach einem Marderschaden hochgestuft?
Nein. Teilkasko-Schäden führen nicht zu einer Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse.
Was kostet ein Marderschaden?
Im Durchschnitt etwa 620 Euro (2024). Kommt es zu Folgeschäden, kann es deutlich teurer werden.
Lohnt es sich, einen kleinen Marderschaden zu melden?
Da es keine Rückstufung gibt, hängt das vor allem von der Selbstbeteiligung ab: Liegt der Schaden kaum darüber, bleibt wenig übrig.
Hilft die Vollkasko beim Marderbiss?
Ja, die Vollkasko enthält die Leistungen der Teilkasko. Auch hier entscheidet der Tarif über Folgeschäden.
Folgeschäden nicht versichert? Jetzt vergleichen.
Bis zum 30. November können Sie Verträge mit Ablauf 31. Dezember wechseln. Achten Sie im Vergleich auf den Marderschutz.
Für eine zusätzliche Einschätzung können Sie sich auch bei einer Verbraucherberatung informieren, zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale.