Kfz-Versicherung · Teilkasko

Wildunfall: Wann die Versicherung zahlt und was Sie tun müssen

Von Oktober bis Dezember ist die Gefahr eines Wildunfalls besonders groß. Ob Sie auf dem Schaden sitzen bleiben, hängt von Ihrer Kfz-Versicherung ab. Hier sehen Sie, wer zahlt, was nach dem Unfall zu tun ist und welche Tarifdetails zählen.

  • 276.000 Wildunfälle (2024)
  • rund 1,1 Mrd. € Schaden (2024)

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Versicherungsschutz

Welche Versicherung beim Wildunfall zahlt

▲ kein Schutz

Nur Kfz-Haftpflicht

Die Haftpflicht zahlt nur Schäden, die Sie anderen zufügen. Den Schaden am eigenen Auto tragen Sie selbst.

● Schutz

Teilkasko

Zahlt beim Zusammenstoß mit Haarwild, etwa Reh, Hirsch oder Wildschwein. Manche Tarife erweitern den Schutz auf „Tiere aller Art“. Der Schadenfreiheitsrabatt bleibt unberührt.

● Schutz

Vollkasko

Ersetzt den Schaden ebenfalls. Sie enthält die Leistungen der Teilkasko und deckt zusätzlich selbst verursachte Schäden.

Ausweichen ohne Zusammenstoß

Weichen Sie einem Tier aus und landen zum Beispiel im Graben, kann ein sogenannter erweiterter Aufwendungsersatz (Rettungskosten nach § 90 VVG) greifen. Den Wildwechsel müssen Sie dann im Zweifel belegen. Bei kleinen Tieren lohnt ein riskantes Ausweichen nicht.

Statistik

Wildunfälle in Zahlen

2024 registrierten die Kfz-Versicherer 276.000 Wildunfälle – im Schnitt über 750 am Tag. Die versicherten Schäden summierten sich auf rund 1,1 Milliarden Euro, pro Unfall zahlten die Versicherer durchschnittlich 4.150 Euro.

Besonders groß ist die Gefahr im April und Mai sowie von Oktober bis Dezember. In der Nacht zum 25. Oktober 2026 werden die Uhren auf Winterzeit zurückgestellt – danach fällt der Berufsverkehr wieder in die Dämmerung.

Quelle: dieversicherer.de (GDV), Stand 07.04.2026. Neuere Jahreszahlen lagen am 10.10.2026 noch nicht vor.

Den Kfz-Vergleich liefert CHECK24, eingebunden über das Partnerprogramm von Tarifcheck. Beim Laden des Rechners werden technische Daten wie Ihre IP-Adresse an den Anbieter übertragen – mehr in unserer Datenschutzerklärung. Mehr über unser Vergleichsprinzip →

Ranking & Vergleichsgrundlage
Reihenfolge bestimmt
CHECK24. 123tarifvergleich legt die Reihenfolge der Tarife nicht fest und verkauft keine Platzierungen.
Vergleichsgrundlage
Typ- und Regionalklasse fließen automatisch in die Beiträge ein. Der Vergleich bildet nicht den gesamten Markt ab.
Bezahlte Platzierungen
Keine durch 123tarifvergleich.

Teilkasko für Ihr Auto vergleichen

Rechner: CHECK24 über Tarifcheck

Nicht jeder Versicherer ist in jedem Vergleichsportal vertreten, HUK24 zum Beispiel ist im CHECK24-Vergleich nicht enthalten. So machen Sie die Gegenprobe.

Checkliste

Nach dem Wildunfall: Das ist zu tun

Unfallstelle sichern

Warnblinker an, Warnweste an, Warndreieck aufstellen.

Polizei rufen

Melden Sie den Unfall der Polizei – auch wenn das Tier weitergelaufen ist.

Tier nicht anfassen

Verletzte oder tote Tiere nicht berühren und nicht mitnehmen.

Bescheinigung holen

Lassen Sie sich eine Wildunfallbescheinigung von Polizei, Förster oder Jagdpächter ausstellen.

Fotos machen

Fotografieren Sie Schäden, Spuren und Unfallstelle.

Versicherer informieren

Melden Sie den Schaden, bevor Sie das Auto reparieren lassen.

Vergleichen

Darauf achten Sie beim Teilkasko-Tarif

  • Tiere aller Art: Haarwild umfasst etwa Reh, Hirsch, Wildschwein, Fuchs oder Hase. Vögel oder Haustiere fallen nicht darunter – dafür braucht es die Erweiterung auf „Tiere aller Art“.
  • Tierbiss: Ob auch Folgeschäden nach einem Marderbiss versichert sind, regelt der Tarif.
  • Selbstbeteiligung: Sie wird von jedem Teilkasko-Schaden abgezogen. Wählen Sie sie so, dass Sie sie im Schadenfall tragen können.
  • Regulär: Kündigung einen Monat vor Ende des Versicherungsjahres – bei Verträgen, die zum 31. Dezember enden, also bis zum 30. November.
  • Reihenfolge: erst vergleichen und neu abschließen, dann fristgerecht kündigen.

Maßgeblich sind Ihr Versicherungsschein und Ihre Versicherungsbedingungen (AKB). Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung.

FAQ

Häufige Fragen zum Wildunfall

Zahlt die Teilkasko einen Wildunfall?

Ja, beim Zusammenstoß mit Haarwild wie Reh, Hirsch oder Wildschwein. Manche Tarife erweitern den Schutz auf „Tiere aller Art“. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird abgezogen.

Werde ich nach einem Wildunfall hochgestuft?

Nein. Ein Wildschaden in der Teilkasko hat keinen Einfluss auf Ihren Schadenfreiheitsrabatt.

Was zahlt die Versicherung, wenn ich ausweiche?

Kommt es ohne Zusammenstoß zum Schaden, kann ein erweiterter Aufwendungsersatz (Rettungskosten) greifen. Sie müssen dann belegen, dass Sie einem Wildtier ausgewichen sind. Mit Vollkasko ist der Schaden am eigenen Auto auch so versichert, dann aber mit Rückstufung.

Brauche ich eine Wildunfallbescheinigung?

Ja, die Versicherer verlangen in der Regel einen Nachweis. Polizei, Förster oder Jagdpächter stellen die Bescheinigung aus.

Wann passieren die meisten Wildunfälle?

Im April und Mai sowie von Oktober bis Dezember, vor allem in der Dämmerung.

Was zahlt die Kfz-Haftpflicht beim Wildunfall?

Am eigenen Auto nichts. Die Haftpflicht zahlt nur Schäden, die Sie anderen zufügen.

Nur Haftpflicht? Teilkasko jetzt vergleichen.

Bis zum 30. November können Sie Verträge mit Ablauf 31. Dezember wechseln. Typ- und Regionalklasse fließen automatisch in den Vergleich ein.

Für eine zusätzliche Einschätzung können Sie sich auch bei einer Verbraucherberatung informieren, zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale.