Werkverkehrsversicherung

Auto­inhalts­versicherung: Werkzeug und Waren im Firmen­fahrzeug absichern

Der Transporter wurde aufgebrochen, die Werkzeugausstattung ist weg: Für Handwerksbetriebe ist das ein bekanntes Risiko – und die Kfz-Versicherung hilft dabei nicht weiter. Die Autoinhaltsversicherung, auch Werkverkehrsversicherung genannt, schützt Werkzeug, Material und Waren, die Sie mit eigenen Fahrzeugen befördern, bei Unfall, Brand, Einbruch und Diebstahl.

  • Versichert: eigene Werkzeuge, Geräte, Material und Waren im eigenen Fahrzeug
  • Für: Handwerk, Kundendienst, Außendienst und Auslieferung mit eigenem Fahrzeug

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Leistungsumfang

Was ist versichert – was nicht?

● versichert

Versichert

  • eigene Werkzeuge, Mess- und Arbeitsgeräte, etwa im Kundendienst
  • Material und Waren auf dem Weg zur Baustelle oder zum Kunden
  • Muster und Vorführgeräte im Außendienst
  • Schäden durch Unfall des Fahrzeugs, Notbremsung oder Ausweichmanöver
  • Brand, Blitzschlag und Explosion, Einbruch in das Fahrzeug, Raub und Diebstahl des ganzen Fahrzeugs
  • je nach Vertrag Schäden beim Be- und Entladen
▲ nicht versichert

Nicht versichert

  • das Fahrzeug selbst
  • Güter, die Sie gegen Entgelt für andere befördern
  • eigene Güter, die eine Spedition oder ein Paketdienst für Sie befördert
  • reine Vermögensschäden, etwa durch einen verpassten Liefertermin
  • vorsätzlich herbeigeführte Schäden
Autoinhaltsversicherung und benachbarte Versicherungen
Versicherung Was ist geschützt? Typischer Fall
Autoinhalts­versicherung eigene Güter im eigenen Fahrzeug Aus dem aufgebrochenen Transporter fehlen Bohrhammer und Messgeräte.
Gewerbliche Kfz-Versicherung das Fahrzeug (Kasko) und Schäden anderer (Haftpflicht) Der Transporter wird gestohlen.
Transport­versicherung eigene Güter, die andere befördern, etwa Spedition, Bahn oder Paketdienst Eine Maschinenlieferung wird beim Spediteur beschädigt.
Frachtführer­versicherung Haftung für fremde Güter, die Sie gegen Entgelt befördern Ein Kurierfahrer beschädigt die Sendung eines Kunden.
Inhalts­versicherung Einrichtung, Werkzeug und Waren im Betrieb Einbruch in die Werkstatt.

Werkzeug, das im Betrieb lagert, ist über die Inhaltsversicherung geschützt. Für Sachen im Fahrzeug bieten manche Inhaltsverträge eine Außenversicherung, die aber meist auf eine begrenzte Summe beschränkt ist – prüfen Sie Summe und Bedingungen.

Für wen ist das wichtig?

Für wen ist eine Auto­inhalts­versicherung wichtig?

● hoher Bedarf

Hoher Bedarf

  • Handwerksbetriebe, die Werkzeug und Material zur Baustelle fahren, etwa Elektro-, Sanitär- und Tischlerbetriebe
  • Kundendienst- und Servicetechniker mit teuren Messgeräten
  • Betriebe, die eigene Waren mit eigenen Fahrzeugen ausliefern, etwa Küchen- und Möbelbauer
◆ prüfen

Genau prüfen

  • Außendienst mit Mustern und Vorführgeräten
  • Beschäftigte, die im Auftrag des Betriebs ihr Privatfahrzeug nutzen
  • regelmäßige Fahrten ins Ausland
▲ andere Versicherung

Anderer Schutz passt

  • Kurier- und Transportunternehmen, die Güter für Kunden befördern – hier ist die Frachtführerversicherung zuständig
  • Betriebe, die ihre Waren ausschließlich durch Spediteure oder Paketdienste versenden
Vertrag prüfen

Sicherheits­vorgaben und Vertrags­details

Nachtzeit

Viele Bedingungen enthalten besondere Regeln für die Nacht, häufig für die Zeit zwischen 22 und 6 Uhr: Das Fahrzeug muss dann etwa in einer verschlossenen Garage oder auf einem bewachten Parkplatz stehen. Halten Sie die Vorgabe nicht ein, drohen Kürzungen oder ein höherer Selbstbehalt.

Fahrzeuge melden

Versichert sind die im Vertrag genannten Fahrzeuge. Wechseln Sie ein Fahrzeug oder kommt eines hinzu, melden Sie das umgehend, sonst kann der Schutz für das neue Fahrzeug fehlen.

Versicherungssumme

Sie richtet sich nach dem höchsten Wert, der sich gleichzeitig in einem Fahrzeug befindet. Ist die Ladung mehr wert als die Versicherungssumme, kürzt der Versicherer anteilig.

Geltungsbereich

Üblich ist Deutschland, häufig auch weitere europäische Länder. Fahren Sie regelmäßig ins Ausland, klären Sie den Geltungsbereich vorab; dort gelten oft strengere Sicherungsvorgaben.

Baustellen

Einige Versicherer bieten eine Zusatzdeckung für Baustellenrisiken an. Fragen Sie danach, wenn Werkzeug und Material regelmäßig auf Baustellen bleiben.

Schaden melden

Zeigen Sie Einbruch und Diebstahl sofort bei der Polizei an und melden Sie den Schaden innerhalb der vertraglichen Frist beim Versicherer.

FAQ

Häufige Fragen zur Auto­inhalts­versicherung

Zahlt die Teilkasko, wenn Werkzeug aus dem Firmenwagen gestohlen wird?

Nein. Die Kaskoversicherung versichert das Fahrzeug und fest eingebaute oder mitversicherte Fahrzeugteile, nicht die Ladung. Für Werkzeug, Material und Waren im Fahrzeug ist die Autoinhaltsversicherung zuständig.

Ist die Autoinhaltsversicherung dasselbe wie eine Werkverkehrsversicherung?

Ja. Beide Begriffe meinen die Versicherung eigener Güter, die ein Betrieb mit eigenen Fahrzeugen und eigenem Personal befördert.

Was ist der Unterschied zur Transportversicherung?

Die Transportversicherung schützt eigene Güter, wenn andere sie befördern, etwa eine Spedition, die Bahn oder ein Paketdienst. Die Autoinhaltsversicherung gilt, wenn Sie Ihre Güter selbst im eigenen Fahrzeug transportieren.

Sind Kundensendungen versichert, die ich als Kurier befördere?

Nein. Wer fremde Güter gegen Entgelt befördert, haftet als Frachtführer. Dafür ist die Frachtführerversicherung gedacht, nicht die Autoinhaltsversicherung.

Muss das Fahrzeug nachts in einer Garage stehen?

Viele Verträge stellen für die Nachtzeit, häufig zwischen 22 und 6 Uhr, besondere Anforderungen, etwa eine verschlossene Garage oder einen bewachten Parkplatz. Prüfen Sie die Vorgaben vor Abschluss, denn bei Verstößen drohen Kürzungen.

Gilt der Schutz auch im Ausland?

Üblich ist Deutschland, häufig auch weitere europäische Länder. Maßgeblich ist der im Vertrag vereinbarte Geltungsbereich; für Länder außerhalb Europas gibt es meist individuelle Angebote.

Auto­inhalts­versicherung vergleichen

Fahrzeuge und Ladungswert erfassen, Nachtzeit-Vorgaben und Geltungsbereich prüfen – dann Tarife gegenüberstellen.

Einen neutralen Überblick über betriebliche Versicherungen im Handwerk – darunter die Autoinhalts- und Werkverkehrsversicherung – gibt auch der Leitfaden der Handwerkskammer Münster.