Pflege · Pflegegrad 1

Pflegegrad 1: Welche Leistungen es gibt – und welche nicht

Pflegegrad 1 ist der Einstieg: Die Selbstständigkeit ist gering beeinträchtigt. Pflegegeld gibt es noch nicht, wohl aber Geld für Alltagshilfen, Hilfsmittel und einen barrierearmen Umbau.

  • Ab 12,5 Punkten
  • Entlastungsbetrag: 131 €/Monat
  • Pflegegeld: nein
  • Umbau: bis 4.180 €

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Leistungsrechner

Was steht Ihnen mit Pflegegrad 1 zu?

Wählen Sie, wer zu Hause pflegt. Der Rechner zeigt Ihr monatliches Budget aus Pflegegeld, Sachleistung und Zusatzleistungen.

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Werte 2026: Pflegewegweiser NRW (Verbraucherzentrale NRW), Stand: Oktober 2026.

Voraussetzungen

Wer bekommt Pflegegrad 1?

Pflegegrad 1 erhält, wer bei der Begutachtung 12,5 bis unter 27 gewichtete Punkte erreicht. Typisch sind Menschen, die sich weitgehend selbst versorgen, aber etwa beim Treppensteigen, beim Baden oder mit der Tagesstruktur Unterstützung brauchen.

Punktgrenzen der Pflegegrade
Pflegegrad Gewichtete Punkte Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 1 12,5 bis unter 27 gering
Pflegegrad 2 27 bis unter 47,5 erheblich
Pflegegrad 3 47,5 bis unter 70 schwer
Pflegegrad 4 70 bis unter 90 schwerste
Pflegegrad 5 90 bis 100 schwerste mit besonderen Anforderungen an die Versorgung

Den Vergleich liefert die TARIFCHECK24 GmbH. Beim Laden des Rechners werden technische Daten wie Ihre IP-Adresse an den Anbieter übertragen – mehr in unserer Datenschutzerklärung. Mehr über unser Vergleichsprinzip →

Ranking & Vergleichsgrundlage
Reihenfolge bestimmt
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Unsere Rolle
Wir erklären zuerst Ihren Bedarf und die gesetzlichen Leistungen. Eine Vergütung bestimmt weder diese Auswahl noch unsere Inhalte.
Vergleichsgrundlage
Der Rechner vergleicht Pflegezusatzversicherungen der teilnehmenden Gesellschaften. Er bildet nicht den gesamten Markt ab.

Pflegezusatzversicherung vergleichen

Rechner: Tarifcheck

Der Rechner vergleicht private Pflegezusatzversicherungen. Sie geben Alter und gewünschte Leistung ein – Gesundheitsfragen beantworten Sie erst im Antrag beim Versicherer.

Leistungen 2026

Leistungen bei Pflegegrad 1

Was Sie mit Pflegegrad 1 bekommen

  • Entlastungsbetrag 131 € im Monat – zum Beispiel für eine Haushaltshilfe oder einen anerkannten Betreuungsdienst. Die Rechnung reichen Sie bei der Pflegekasse ein.
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis 42 € im Monat (Handschuhe, Desinfektion, Bettschutzeinlagen).
  • Wohnraumanpassung bis 4.180 € je Maßnahme, etwa für eine bodengleiche Dusche.
  • Hausnotruf-Zuschuss 25,50 € im Monat und kostenlose Pflegeberatung.
  • Kein Pflegegeld und keine Pflegesachleistung – ein ambulanter Dienst lässt sich nur über den Entlastungsbetrag abrechnen.
  • Kein Entlastungsbudget für Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege.
Leistungen der Pflegeversicherung 2026 je Pflegegrad
Leistung PG 1
Pflegegeld –
Pflegesachleistung –
Entlastungsbetrag 131 €
Tages-/Nachtpflege –
Pflegeheim (Leistungsbetrag) 131 €
Entlastungsbudget pro Jahr –

Werte 2026: Pflegewegweiser NRW (Verbraucherzentrale NRW), Stand: Oktober 2026.

Stationär

Pflegegrad 1 im Pflegeheim

Im Heim gibt es bei Pflegegrad 1 nur einen Zuschuss von 131 € im Monat. Eigenanteil berechnen →

Quelle: vdek, 14.07.2026.

Ausblick

Was die Pflegereform ändern soll

Besonders betroffen: Laut Kabinettsentwurf soll das neue Sozialraumbudget erst ab Pflegegrad 2 gelten – der Entlastungsbetrag für Pflegegrad 1 würde dann wegfallen. Wohnumfeldzuschüsse und technische Hilfsmittel sollen bleiben.

Bundesgesundheitsministerium, 30.09.2026

FAQ

Häufige Fragen zu Pflegegrad 1

Gibt es bei Pflegegrad 1 Pflegegeld?

Nein. Pflegegeld gibt es erst ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 erhalten Sie den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat, Pflegehilfsmittel und Zuschüsse zum Wohnungsumbau.

Wofür kann ich den Entlastungsbetrag nutzen?

Für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, etwa Haushaltshilfe oder Betreuung, und bei Pflegegrad 1 auch für Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes.

Wie komme ich von Pflegegrad 1 in Pflegegrad 2?

Verschlechtert sich der Zustand, stellen Sie bei der Pflegekasse einen Antrag auf Höherstufung. Es folgt eine neue Begutachtung.

Wie viele Punkte braucht man für Pflegegrad 1?

12,5 bis unter 27 gewichtete Punkte aus der Begutachtung.

Ab wann werden die Leistungen gezahlt?

Ab dem Monat, in dem Sie den Antrag bei der Pflegekasse gestellt haben – auch wenn der Bescheid später kommt.

Pflegegrad 1: Lücke absichern

Was die Pflegekasse nicht zahlt, kann eine Pflegezusatzversicherung abfedern – solange Sie noch versicherbar sind.

Unabhängige Gegenprobe: Kostenlose, neutrale Informationen zur Pflege bieten Pflegewegweiser NRW (Verbraucherzentrale NRW) und Verbraucherzentrale: Gesundheit & Pflege sowie die Pflegestützpunkte und die Pflegeberatung Ihrer Pflegekasse.