Welche Versicherungen brauche ich als Beamter oder Beamtin?
Bei Krankheit, Haftung und Dienstunfähigkeit sind Beamte anders gestellt als Angestellte. Pflicht ist eine zur Beihilfe passende Kranken- und Pflegeversicherung – bei anderen Policen kommt es auf Ihren Status an.
- Beihilfe Bund: 50–70 % für Aktive
- Pauschale Beihilfe: unwiderruflich
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Typische Situationen
Auf Probe dienstunfähig
Beruht die Dienstunfähigkeit nicht auf einem Dienstunfall, können Beamte auf Probe in den Ruhestand versetzt werden – ein Anspruch besteht nicht. Sonst folgt die Entlassung mit Nachversicherung in der Rentenversicherung.
Die ersten Dienstjahre
Ruhegehalt setzt nach Bundesrecht grundsätzlich mindestens fünf Dienstjahre voraus. Ausnahme: Dienstunfähigkeit durch eine Dienstbeschädigung. Für Landesbeamte gilt Landesrecht.
Ein Fehler im Dienst
Gegenüber Bürgern haftet der Staat. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann der Dienstherr Rückgriff nehmen. Diesen Regress deckt die Privathaftpflicht laut einer Redaktionsantwort der Stiftung Warentest nicht.
Wechsel des Bundeslandes
Wer pauschale Beihilfe gewählt hat und in ein Land ohne Pauschale wechselt, trägt den vollen Beitrag der gesetzlichen Krankenversicherung allein.
Quellen: Landesbeamte BeamtStG § 28, § 23, § 48 BeamtStG; Bundesbeamte BBG § 49, § 75, § 4 BeamtVG; § 8 SGB VI, Art. 34 GG, Stiftung Warentest: Arbeitnehmerhaftung (Redaktionsantworten), Verbraucherzentrale Hamburg: Pauschale Beihilfe (Stand 30.01.2024).
Die wichtigsten Versicherungen für Beamte
- Krankenversicherung
- Beamte mit Beihilfeanspruch sind in der GKV versicherungsfrei. Den nicht von der Beihilfe gedeckten Anteil müssen Sie versichern – meist mit einer beihilfekonformen PKV für Beamte.
- Pauschale Beihilfe
- In einigen Ländern zahlt der Dienstherr stattdessen 50 Prozent der Krankenversicherungskosten als Zuschuss, auch für die GKV. Die Wahl ist unwiderruflich.
- Pflegeversicherung
- Privat krankenversicherte Beihilfeberechtigte müssen eine anteilige beihilfekonforme Pflegeversicherung abschließen. Wer gesetzlich krankenversichert ist, etwa mit pauschaler Beihilfe, ist in der sozialen Pflegeversicherung: Pflegeversicherung für Beamte.
- Privathaftpflicht
- Für jeden unverzichtbar. Sie deckt Privatschäden, laut einer Redaktionsantwort der Stiftung Warentest aber nicht den Regress des Dienstherrn: Privathaftpflicht.
- Dienstunfähigkeit
- Maßstab sind die Dienstpflichten, nicht ein Beruf. Lücken bestehen vor allem auf Widerruf – dann ist eine Entlassung jederzeit möglich –, auf Probe und in den ersten Dienstjahren (Bund: fünf Jahre): Dienstunfähigkeitsversicherung.
Quellen: § 6 SGB V, § 193 VVG, § 80 BBG, Verbraucherzentrale Hamburg: Pauschale Beihilfe (Stand 30.01.2024), § 23 SGB XI, § 20 SGB XI, Verbraucherzentrale: Welche Versicherung brauche ich? (20.01.2025), Stiftung Warentest: Arbeitnehmerhaftung (Redaktionsantworten); Landesbeamte BeamtStG § 26, § 23; Bundesbeamte BBG § 44, § 37, § 4 BeamtVG. Maßgeblich sind Ihr Vertrag und die Versicherungsbedingungen. Allgemeine Orientierung, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Das sollten Sie vor dem Vergleich klären
- Status klären: Widerruf, Probe oder Lebenszeit – und wie viele Dienstjahre Sie haben. Davon hängt Ihr Schutz bei Dienstunfähigkeit ab.
- Beihilfesatz kennen: Beim Bund gelten 50 Prozent für Aktive (ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern 70 Prozent), 70 Prozent für Ehegatten und Versorgungsempfänger, 80 Prozent für Kinder ( § 46 BBhV). Die Länder regeln eigene Sätze.
- Pauschale Beihilfe: Es gibt sie nur in einigen Ländern. Die Angaben der VZ Hamburg (Stand 01/2024) sind uneinheitlich – prüfen Sie beim Dienstherrn, ob Ihr Land sie anbietet.
- Tätigkeit und Haftung: Grobe Fahrlässigkeit ist laut einer Redaktionsantwort der Stiftung Warentest eher selten. Ob sich eine Diensthaftpflicht lohnt, hängt von Ihrer Tätigkeit ab.
Was Sie brauchen – und was eher nicht
Für Dienstunfähigkeitsabsicherung und Diensthaftpflicht haben wir keine Einstufung von Verbraucherzentrale oder Stiftung Warentest gefunden. Die Einordnung „je nach Lage“ leiten wir aus dem Beamtenrecht ab. Probe, Dienstunfähigkeit und Regress regelt für Landes- und Kommunalbeamte das Beamtenstatusgesetz ( § 1 BeamtStG), für Bundesbeamte das BBG. Ruhegehalt (BeamtVG) und Beihilfesätze (BBhV) beziehen sich auf den Bund; Länder haben eigene Versorgungs- und Beihilferegeln.
Diese brauchen Sie
- Krankenversicherung: Beihilfe plus beihilfekonforme PKV oder pauschale Beihilfe
- Pflegeversicherung: Pflicht – beihilfekonform oder sozial
- Privathaftpflicht: für jeden unverzichtbar
Hängt von Ihrer Lage ab
- Dienstunfähigkeit prüfen, etwa eine BU mit Dienstunfähigkeitsklausel: wichtig auf Widerruf, auf Probe und in den ersten Dienstjahren
- Diensthaftpflicht: deckt den Regress, den die Privathaftpflicht ausschließt – nach Tätigkeit abwägen
- Risikolebensversicherung: bei abhängigen Angehörigen oder Kredit
- Hausrat: abhängig vom Wert Ihres Hausrats
Quellen: § 23 SGB XI, § 20 SGB XI, § 193 VVG, Verbraucherzentrale: Welche Versicherung brauche ich? (20.01.2025), Verbraucherzentrale Hamburg: Welche Versicherung brauche ich wirklich? (15.04.2026), Stiftung Warentest: Arbeitnehmerhaftung (Redaktionsantworten); Landesbeamte BeamtStG § 26, § 28, § 23; Bundesbeamte BBG § 44, § 49, § 37, § 4 BeamtVG.
Typische Fehler bei Beamten
„Gegen Dienstunfähigkeit bin ich automatisch abgesichert.“
Auf Probe besteht bei nicht dienstbedingter Dienstunfähigkeit kein Anspruch auf Ruhestand. Ohne Ruhestand droht die Entlassung mit Nachversicherung.
„Meine Privathaftpflicht zahlt den Regress.“
Laut einer Redaktionsantwort der Stiftung Warentest deckt die Privathaftpflicht Regressforderungen des Dienstherrn nicht ab.
„Gegenüber Bürgern hafte ich persönlich.“
Nach außen tritt der Staat ein. Rückgriff gibt es nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
„Die pauschale Beihilfe kann ich wieder abwählen.“
Die Wahl ist unwiderruflich. Bei einem Wechsel in ein Land ohne Pauschale tragen Sie den GKV-Beitrag allein.
Quellen: Landesbeamte BeamtStG § 28, § 23, § 48 BeamtStG; Bundesbeamte BBG § 49, § 75; § 8 SGB VI, Stiftung Warentest: Arbeitnehmerhaftung (Redaktionsantworten), Art. 34 GG, § 839 BGB, Verbraucherzentrale Hamburg: Pauschale Beihilfe (Stand 30.01.2024).
Häufige Fragen zu Versicherungen für Beamte
Muss ich mich als Beamter privat versichern?
Beamte mit Beihilfeanspruch sind in der GKV versicherungsfrei, müssen aber den nicht von der Beihilfe gedeckten Anteil versichern. In einigen Ländern gibt es alternativ die pauschale Beihilfe mit GKV.
Wie viel zahlt die Beihilfe?
Beim Bund 50 Prozent für Aktive, ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern 70 Prozent. Ehegatten und Versorgungsempfänger erhalten 70 Prozent, Kinder 80 Prozent. Die Länder regeln eigene Sätze.
Gibt es die pauschale Beihilfe in jedem Bundesland?
Nein, nur in einigen Ländern. Die Angaben der VZ Hamburg (Stand 01/2024) sind uneinheitlich – prüfen Sie den aktuellen Stand bei Ihrem Dienstherrn.
Brauche ich eine BU oder eine Dienstunfähigkeitsversicherung?
Für Beamte zählt die Dienstunfähigkeit, gemessen an den Dienstpflichten. Lücken bestehen vor allem auf Widerruf, auf Probe und in den ersten Dienstjahren (Bund: fünf Jahre) – prüfen Sie Ihre Lage.
Wann muss ich als Beamter selbst für Schäden zahlen?
Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann der Dienstherr Rückgriff nehmen oder Schadenersatz verlangen.
Brauche ich eine Diensthaftpflicht?
Sie deckt den Regress, den die Privathaftpflicht ausschließt. Grobe Fahrlässigkeit ist laut einer Redaktionsantwort der Stiftung Warentest aber selten – wägen Sie nach Ihrer Tätigkeit ab.
Passt Ihr Schutz zu Ihrem Status?
Prüfen Sie Beihilfe, Status und Tätigkeit – und schließen Sie nur, was dann noch offen ist.
Unabhängige Gegenprobe: Was bei der pauschalen Beihilfe zu beachten ist, erklärt auch die Verbraucherzentrale Hamburg.