Ratgeber · Lebenslage

Welche Versicherungen brauche ich als Student oder Studentin?

Zum Studienstart werden Ihnen viele Policen angeboten – teils sogar auf dem Campus. Vieles ist über die Eltern schon abgedeckt, einiges brauchen Sie wirklich, manches meist nicht.

  • Bis 25 meist familienversichert
  • BU laut VZ für fast alle wichtig

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Ihre Lage

Typische Situationen

Unter 25 und familienversichert

Ist ein Elternteil gesetzlich versichert, können Sie in Studium oder Ausbildung bis zum 25. Geburtstag beitragsfrei familienversichert bleiben – solange Ihr regelmäßiges Einkommen unter der Grenze bleibt. Ausnahmen gelten bei verheirateten Eltern, wenn der andere Elternteil privat versichert ist und mehr verdient. Ein Freiwilligendienst kann die Zeit verlängern.

Ab 25: eigene Krankenversicherung

Danach gilt grundsätzlich die studentische Pflichtversicherung, längstens bis zum 30. Geburtstag. Ausnahmen sind möglich.

Auslandssemester geplant

Für Auslandsaufenthalte rät die Verbraucherzentrale zu einer ergänzenden Auslandskrankenversicherung. Für ein Auslandsstudium hält das Studierendenwerk sie für unabdingbar.

WG-Zimmer oder Wohnheim

Prüfen Sie zuerst, ob Ihr Zimmer über die Hausratversicherung der Eltern versichert ist – das hängt vom Vertrag ab. Für spartanisch eingerichtete WG-Zimmer hält die Verbraucherzentrale Hamburg eine Hausratversicherung meist für wenig sinnvoll.

Quellen: § 10 SGB V, § 5 SGB V, Verbraucherzentrale: Versicherungen für Studierende (19.08.2026), Deutsches Studierendenwerk: Versicherungen, Verbraucherzentrale Hamburg: Welche Versicherung brauche ich wirklich? (15.04.2026).

Darauf achten

Die wichtigsten Versicherungen im Studium

Krankenversicherung
Pflicht für alle mit Wohnsitz in Deutschland. Bis 25 meist über die Familienversicherung, danach studentisch bis 30. Wer zur PKV wechselt, bleibt dort für das ganze Studium.
Privathaftpflicht
Für jeden unverzichtbar, denn Schäden an anderen können in die Millionen gehen. In der ersten ununterbrochenen Ausbildung sind Sie meist über die Eltern mitversichert, solange Sie unverheiratet sind. Je nach Tarif gilt zusätzlich eine Altersgrenze – danach brauchen Sie eine eigene Police.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Laut Verbraucherzentrale wichtig für nahezu alle Studierenden. Die Erwerbsminderungsrente setzt Pflichtbeitragsjahre voraus. Je früher Sie einsteigen, desto günstiger die Prämie: BU für Studenten.
Auslandskrankenversicherung
Nur bei Aufenthalten im Ausland relevant: Für Reisen rät die Verbraucherzentrale dazu, für ein Auslandsstudium hält das Studierendenwerk sie für unabdingbar. Mehr: Auslandskrankenversicherung.
Kfz-Haftpflicht
Nur mit eigenem Fahrzeug, dann gesetzlich Pflicht. Ohne sie wird kein Fahrzeug zugelassen.

Quellen: § 193 VVG, Verbraucherzentrale: Versicherungen für Studierende (19.08.2026), Verbraucherzentrale: Welche Versicherung brauche ich? (20.01.2025), Verbraucherzentrale: Privathaftpflicht (07.10.2026), Verbraucherzentrale: Zum Start in Ausbildung oder Job (21.11.2025), Deutsches Studierendenwerk: Versicherungen, § 43 SGB VI, § 1 PflVG. Maßgeblich sind Ihr Vertrag und die Versicherungsbedingungen. Allgemeine Orientierung, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Vor dem Vergleich

Das sollten Sie vor dem Vergleich klären

  • Elternverträge klären: Fragen Sie bei der Haftpflicht- und Hausratversicherung der Eltern nach, ob Sie im Studium mitversichert sind, und melden Sie Ihren Status.
  • Lücke nach der Schule: Eine Pause zwischen Schulende und Studienbeginn kann den Schutz über die Eltern-Haftpflicht kosten – je nach Tarif.
  • Nebenjob-Einkommen: Liegt Ihr regelmäßiges Einkommen über der Grenze, endet die Familienversicherung. Die Verbraucherzentrale nennt 565 Euro im Monat, bei Minijob 603 Euro (Stand 19.08.2026).
  • Campus-Angebote: Die Verbraucherzentralen sehen Versicherungsvertrieb auf dem Campus kritisch. Schließen Sie nichts ab, bevor Sie Ihren Bedarf geprüft haben.
Bedarf prüfen

Was Sie brauchen – und was eher nicht

▲ Unverzichtbar

Diese brauchen Sie

◆ Wichtig

Sollten Sie haben

● Je nach Lage

Hängt von Ihrer Lage ab

○ Meist überflüssig

Brauchen Sie meist nicht

Quellen: Verbraucherzentrale: Versicherungen für Studierende (19.08.2026), Verbraucherzentrale: Welche Versicherung brauche ich? (20.01.2025), Verbraucherzentrale Hamburg: Welche Versicherung brauche ich wirklich? (15.04.2026), Deutsches Studierendenwerk: Versicherungen, Verbraucherzentrale: Zum Start in Ausbildung oder Job (21.11.2025), § 2 SGB VII.

Irrtümer

Typische Fehler im Studium

„Über die Eltern bin ich sicher haftpflichtversichert.“

Meist ja – aber nur in der ersten ununterbrochenen Ausbildung, solange Sie unverheiratet sind, und je nach Tarif bis zu einer Altersgrenze. Eine Pause zwischen Schule und Studium kann den Schutz kosten.

„Eine Unfallversicherung reicht statt BU.“

Die Unfallversicherung zahlt nicht bei Krankheit. Laut Verbraucherzentrale sind nur etwa zehn Prozent der dauerhaften Einkommensausfälle unfallbedingt.

„Aus der PKV komme ich jederzeit zurück.“

Wer sich zu Studienbeginn für die private Krankenversicherung entscheidet, kann während des gesamten Studiums nicht in die gesetzliche wechseln.

„Mit Nebenjob bleibe ich familienversichert.“

Übersteigt Ihr regelmäßiges Einkommen ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße (laut VZ 565 Euro, bei Minijob die Minijob-Grenze von 603 Euro), endet die Familienversicherung.

Quellen: Verbraucherzentrale: Privathaftpflicht (07.10.2026), Verbraucherzentrale: Versicherungen für Studierende (19.08.2026), Verbraucherzentrale: Zum Start in Ausbildung oder Job (21.11.2025), § 10 SGB V.

FAQ

Häufige Fragen zu Versicherungen im Studium

Bis wann bin ich als Student über meine Eltern krankenversichert?

Ist ein Elternteil gesetzlich versichert, bis zum 25. Geburtstag – wenn Sie in Ausbildung oder Studium sind und Ihr Einkommen unter der Grenze liegt. Ausnahmen gelten bei verheirateten Eltern, wenn der andere Elternteil privat versichert ist und mehr verdient. Freiwilligendienste können die Zeit verlängern.

Was passiert nach dem 25. Geburtstag?

Dann gilt grundsätzlich die studentische Pflichtversicherung, längstens bis zum 30. Geburtstag. Ausnahmen sind möglich.

Brauche ich eine eigene Haftpflicht?

Meist nicht, solange die Police der Eltern Sie in der ersten Ausbildung mitversichert und Sie unverheiratet sind. Je nach Tarif gilt zusätzlich eine Altersgrenze – prüfen Sie die Bedingungen der Eltern. Nach der ersten Ausbildung brauchen Sie eine eigene.

Lohnt sich die BU schon im Studium?

Laut Verbraucherzentrale ja: Sie ist wichtig für nahezu alle Studierenden, und je früher Sie einsteigen, desto günstiger ist die Prämie.

Brauche ich eine Hausratversicherung für mein WG-Zimmer?

Oft nicht. Prüfen Sie zuerst, ob der Vertrag der Eltern Ihr Zimmer abdeckt. Bei spartanischer Einrichtung hält die Verbraucherzentrale Hamburg Hausrat für wenig sinnvoll.

Bin ich an der Uni gesetzlich unfallversichert?

Ja. Studierende sind während der Aus- und Fortbildung an Hochschulen kraft Gesetzes unfallversichert – in der Freizeit nicht.

Sind Sie im Studium richtig abgesichert?

Prüfen Sie zuerst, was über Ihre Eltern schon läuft – und schließen Sie nur ab, was wirklich fehlt.

Unabhängige Gegenprobe: Welche Policen Studierende wirklich brauchen, erklärt auch die Verbraucherzentrale.