Risikolebensversicherung für Raucher: Nichtraucherstatus, Angaben und Beitrag
Ob Sie rauchen, beeinflusst den Beitrag einer Risikolebensversicherung stark. Wer als Nichtraucher gilt, legt jeder Versicherer selbst fest – meist zählen die letzten zwölf Monate, teils zehn Jahre. Falsche Angaben können Ihre Hinterbliebenen den Schutz kosten.
- Nichtraucher: meist 12 Monate rauchfrei
- E-Zigarette und Shisha: je nach Versicherer Rauchen
- Falsche Angabe: Rücktritt möglich
- Rauchfrei: später Wechsel möglich
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Rechner: financeAdsTipp: Geben Sie im Rechner Ihren tatsächlichen Raucherstatus an. Maßgeblich für den Vertrag sind die Antragsfragen des Versicherers – auch dazu, was als Rauchen gilt.
Wer gilt als Nichtraucher?
Eine einheitliche Definition gibt es nicht. In aller Regel gilt als Nichtraucher, wer in den letzten zwölf Monaten keinen Tabak konsumiert hat – ob Zigarette, Zigarre oder Pfeife ( GDV). Bei manchen Anbietern zählen dagegen zehn Jahre ohne Rauchen ( Finanztip).
Beispiel aus veröffentlichten Bedingungen
Die Bedingungen der InterRisk zur Risikolebensversicherung „XXL plus“ unterscheiden drei Stufen: Raucher, mindestens ein Jahr Nichtraucher und mindestens zehn Jahre Nichtraucher. Als Rauchen gelten dort auch E-Zigaretten, Tabakerhitzer, Wasserpfeife/Shisha sowie Schnupf- und Oraltabak ( Bedingungen B932, Stand 06/2026).
Andere Versicherer definieren das anders. Maßgeblich ist immer die Frage im Antrag Ihres Versicherers.
Wie Nikotinpflaster, Nikotinkaugummi oder gelegentliches Rauchen gewertet werden, ergibt sich aus der Antragsfrage Ihres Versicherers. Klären Sie das im Zweifel vor dem Antrag schriftlich.
Warum Sie die Raucherfrage wahrheitsgemäß beantworten sollten
Sie müssen alle Gefahrumstände anzeigen, nach denen der Versicherer in Textform fragt ( § 19 VVG). Die Raucherfrage gehört dazu. Bei vorsätzlich falschen Angaben kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, bei arglistiger Täuschung kann er ihn zusätzlich anfechten ( § 19 Abs. 2, § 22 VVG). Bei grober Fahrlässigkeit ist der Rücktritt ausgeschlossen, wenn der Versicherer Sie auch als Raucher versichert hätte; dann kann er den Vertrag rückwirkend anpassen, etwa mit höherem Beitrag ( § 19 Abs. 4 VVG). Diese Rechte hat er nur, wenn er Sie vorher gesondert in Textform auf die Folgen hingewiesen hat ( § 19 Abs. 5 VVG).
| Situation | Mögliche Folge |
|---|---|
| Rücktritt nach dem Todesfall | keine Leistung, wenn das Rauchen für den Tod oder die Leistung ursächlich war |
| Arglistige Täuschung | keine Leistung, Anfechtung des Vertrags möglich |
| Grob fahrlässige Falschangabe | Rücktritt, außer der Versicherer hätte Sie auch als Raucher versichert – dann rückwirkende Anpassung, etwa ein höherer Beitrag |
| Leicht fahrlässige Falschangabe | kein Rücktritt; rückwirkende Anpassung, wenn der Versicherer Sie auch als Raucher versichert hätte, sonst Kündigung mit Monatsfrist |
| Fristen | Rechte erlöschen 5 Jahre nach Vertragsschluss, bei Vorsatz oder Arglist nach 10 Jahren – außer bei Todesfällen innerhalb dieser Frist |
Rechtsgrundlagen: § 19 VVG, § 21 VVG, § 22 VVG. Der GDV warnt: Wer sich fälschlich als Nichtraucher ausgibt, riskiert, dass die Hinterbliebenen leer ausgehen ( GDV). Versicherer können den Status zum Beispiel per Cotinintest prüfen.
Aufhören oder anfangen: Wenn sich Ihr Raucherstatus ändert
Sie hören auf zu rauchen
Einen Anspruch auf einen günstigeren Beitrag haben Sie nur, wenn der Vertrag das vorsieht ( § 158 Abs. 3 VVG). Manche Bedingungen erlauben den Wechsel in den Nichtrauchertarif nach zwölf rauchfreien Monaten, teils mit Nachweis wie einem Cotinintest ( Beispiel InterRisk). Sonst hängt es laut Finanztip von der Kulanz des Versicherers ab.
Sie fangen (wieder) an
Ob Sie das melden müssen, steht in Ihren Bedingungen; Rauchen gilt nur dann als Gefahrerhöhung, wenn es ausdrücklich vereinbart ist ( § 158 Abs. 1 VVG). Ist es vereinbart und verschweigen Sie es, kann die Leistung im Todesfall gekürzt werden. Melden Sie es, steigt meist der Beitrag – der Schutz bleibt.
Quellen: GDV, Finanztip, InterRisk B932.
Wie viel teurer ist der Rauchertarif?
Versicherer kalkulieren oft mit getrennten Raucher- und Nichtrauchersterbetafeln, weil das Todesfallrisiko verschieden ist ( GDV). In einer Untersuchung von Finanztip zahlten Raucher mehr als doppelt so viel wie Nichtraucher ( Finanztip, 21.08.2019). Wie groß der Unterschied bei Ihnen ist, hängt von Alter, Laufzeit, Versicherungssumme und Versicherer ab.
- Preise vergleichen: Die Bedingung, unter der gezahlt wird – der Todesfall –, ist klar geregelt. Laut Verbraucherzentrale Hamburg können Sie deshalb nach dem Preis auswählen.
- Summe nicht zu knapp: Der Beitrag steigt nicht im selben Verhältnis wie die Versicherungssumme.
- Nicht schummeln: Ein günstiger Nichtrauchertarif nützt nichts, wenn er im Todesfall nicht zahlt.
Quellen: Verbraucherzentrale Hamburg (Stand 11.06.2024), GDV. Mehr zu Summe und Laufzeit: Risikolebensversicherung.
Quellen
- § 19 VVG
- § 21 VVG
- § 22 VVG
- § 158 VVG
- GDV: Warum will eine Risikolebensversicherung wissen, ob ich rauche? (29.05.2020)
- InterRisk: Bedingungen Risikolebensversicherung „XXL plus“ (B932, Stand 06/2026)
- Finanztip: Risikolebensversicherung
- Finanztip: Raucher zahlen ordentlich drauf (21.08.2019)
- Verbraucherzentrale Hamburg: Risikolebensversicherung (11.06.2024)
Stand der Recherche: 20. Oktober 2026. Maßgeblich sind Ihre Vertragsbedingungen. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen zur Risikolebensversicherung für Raucher
Ab wann gelte ich als Nichtraucher?
Meist nach zwölf Monaten ohne Tabak. Manche Versicherer verlangen zehn Jahre oder bieten für zehn Jahre einen noch günstigeren Tarif. Maßgeblich ist die Definition im Antrag.
Gilt die E-Zigarette als Rauchen?
Das hängt vom Versicherer ab. In den Bedingungen der InterRisk zählen zum Beispiel E-Zigaretten, Tabakerhitzer und Shisha ausdrücklich als Rauchen. Prüfen Sie die Antragsfrage Ihres Versicherers.
Was passiert, wenn ich mich fälschlich als Nichtraucher angebe?
Bei Vorsatz kann der Versicherer zurücktreten, bei Arglist zusätzlich anfechten; im Todesfall können die Hinterbliebenen dann leer ausgehen. Bei grober oder leichter Fahrlässigkeit kann er den Vertrag rückwirkend anpassen, etwa mit höherem Beitrag, wenn er Sie auch als Raucher versichert hätte.
Kann ich später in einen Nichtrauchertarif wechseln?
Wenn Ihr Vertrag das vorsieht, ja – oft nach zwölf rauchfreien Monaten und teils mit Nachweis. Einen gesetzlichen Anspruch gibt es ohne Vereinbarung nicht.
Muss ich melden, wenn ich wieder anfange zu rauchen?
Wenn Ihre Bedingungen das vorsehen, ja. Der Beitrag steigt dann meist, der Versicherungsschutz bleibt aber bestehen.
Wie viel mehr zahlen Raucher?
In einer Finanztip-Untersuchung von 2019 zahlten Raucher mehr als doppelt so viel wie Nichtraucher. Die genaue Differenz hängt von Alter, Laufzeit, Summe und Versicherer ab.
Risikoschutz vergleichen
Vergleichen Sie Tarife mit Ihrem tatsächlichen Raucherstatus – und lesen Sie die Nichtraucher-Definition im Antrag.
Für eine zusätzliche Einschätzung können Sie sich auch bei einer Verbraucherberatung informieren, zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale.