Steuersoftware vergleichen: Steuererklärung selbst machen
Für Ihre Einkommensteuererklärung haben Sie drei Wege: das kostenlose ELSTER-Portal der Finanzverwaltung, eine kommerzielle Steuersoftware oder Unterstützung durch einen Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater. Welcher passt, hängt davon ab, wie komplex Ihre Steuersituation ist und wie viel Führung Sie beim Ausfüllen wünschen.
- Kostenlos: Mein ELSTER der Finanzverwaltung
- Abgabefrist: in der Regel 31. Juli des Folgejahres
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Steuersoftware vergleichen
Rechner: financeAdsTipp: Achten Sie darauf, ob Kosten erst beim Einreichen anfallen, für wie viele Erklärungen die Lizenz gilt und ob die Software Ihre Einkunftsarten abdeckt – etwa Vermietung oder Selbstständigkeit.
ELSTER, Software oder Beratung?
| Weg | Kosten | Geeignet für |
|---|---|---|
| Mein ELSTER | kostenlos | alle, die mit den amtlichen Formularen zurechtkommen |
| Steuersoftware | je nach Anbieter, teils erst beim Einreichen | alle, die Schritt für Schritt geführt werden möchten |
| Lohnsteuerhilfeverein | Mitgliedsbeitrag | vor allem Angestellte, Beamte, Rentner und Pensionäre |
| Steuerberater | Vergütung für die Beratung | alle Steuerpflichtigen, besonders bei komplexen Fällen |
Die elektronische Übermittlung ans Finanzamt ist mit vielen kommerziellen Programmen möglich. Informationen zum kostenlosen Weg finden Sie direkt bei ELSTER, dem Portal der Steuerverwaltung.
Welcher Weg passt zu Ihnen?
Steuersoftware
Angestellte, Rentner und Studierende mit überschaubaren Einkünften, die durch die Erklärung geführt werden und Hinweise auf absetzbare Kosten erhalten möchten.
ELSTER genügt
Sie kennen die Formulare, Ihre Situation ändert sich kaum gegenüber dem Vorjahr und Sie brauchen keine Erklärhilfe.
Beratung erwägen
Selbstständigkeit, Vermietung, Erbschaft oder Einkünfte aus dem Ausland. Lohnsteuerhilfevereine dürfen bei Einkünften aus selbstständiger Arbeit in der Regel nicht beraten.
Was Steuersoftware leistet – und was nicht
- führt mit Fragen statt Formularen durch die Erklärung
- übernimmt Daten aus dem Belegabruf der Finanzverwaltung, etwa Lohnsteuerbescheinigung, Renten- und Versicherungsdaten
- prüft Angaben auf Plausibilität und weist auf mögliche Abzüge hin
- übermittelt die Erklärung elektronisch ans Finanzamt
- je nach Anbieter: Prüfung des Steuerbescheids
- keine individuelle Steuerberatung
- Verantwortung für richtige und vollständige Angaben bleibt bei Ihnen
- nicht jedes Programm deckt alle Einkunftsarten ab
Fristen und freiwillige Abgabe
- Pflicht zur Abgabe
- Unter anderem bei Nebeneinkünften über 410 Euro im Jahr, für Selbstständige und Gewerbetreibende sowie für Rentner oberhalb des Grundfreibetrags.
- Abgabefrist
- Wer selbst abgibt, hat in der Regel bis zum 31. Juli des Folgejahres Zeit. Mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein gilt eine längere Frist bis Ende Februar des übernächsten Jahres.
- Freiwillige Erklärung
- Erwarten Sie eine Erstattung, können Sie die Erklärung bis zu vier Jahre rückwirkend abgeben.
Eine Erstattung können Sie bis zur nächsten Verwendung auf einem Tagesgeldkonto parken.
Häufige Fragen zur Steuersoftware
Kann ich meine Steuererklärung kostenlos machen?
Ja. Mit Mein ELSTER, dem Portal der Finanzverwaltung, erstellen und übermitteln Sie die Erklärung kostenlos. Sie füllen dort allerdings die amtlichen Formulare selbst aus.
Was bietet Steuersoftware gegenüber ELSTER?
Steuerprogramme führen mit Fragen durch die Erklärung, geben Hinweise auf mögliche Abzüge und übernehmen Daten aus dem Belegabruf. Die Übermittlung ans Finanzamt läuft ebenfalls elektronisch.
Was ist der Belegabruf?
Die Finanzverwaltung stellt Daten wie Lohnsteuerbescheinigung, Rentenbezüge und Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für die vorausgefüllte Steuererklärung bereit. Abrufen können Sie sie über ELSTER oder über kommerzielle Software.
Wann lohnt sich ein Lohnsteuerhilfeverein?
Für Angestellte, Beamte, Rentner und Pensionäre, die Unterstützung wünschen. Bei Einkünften aus selbstständiger Arbeit dürfen Lohnsteuerhilfevereine in der Regel nicht beraten.
Bis wann muss die Steuererklärung abgegeben werden?
Wer zur Abgabe verpflichtet ist und selbst abgibt, hat in der Regel bis zum 31. Juli des Folgejahres Zeit. Mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein gilt eine längere Frist.
Wie weit rückwirkend kann ich eine freiwillige Erklärung abgeben?
Bis zu vier Jahre rückwirkend, wenn Sie nicht zur Abgabe verpflichtet sind.
Steuersoftware passend auswählen
Erst klären, wie komplex Ihre Steuersituation ist – dann Programme nach Kosten, Funktionen und unterstützten Einkunftsarten vergleichen.
Für eine zusätzliche Einschätzung können Sie sich auch bei einer Verbraucherberatung informieren, zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale.

