Transportversicherung: eigene Waren auf dem Transportweg absichern
Ware geht auf dem Weg zum Kunden verloren, wird bei einem Unfall zerstört oder kommt beschädigt an. Ob Sie den Schaden selbst tragen, hängt davon ab, wer das Transportrisiko trägt und wie weit die Haftung des Transportunternehmens reicht. Die Transportversicherung – auch Warentransportversicherung genannt – schützt den Wert Ihrer eigenen Güter unterwegs, unabhängig von der Haftung des Transporteurs.
- Versichert: eigene Waren bei Verlust und Beschädigung unterwegs
- Varianten: Versand über Dienstleister oder Werkverkehr mit eigenen Fahrzeugen
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Wer haftet, wenn Ware unterwegs beschädigt wird?
Übergeben Sie Ware an eine Spedition oder einen Paketdienst, haftet der Frachtführer für Verlust und Beschädigung von der Übernahme bis zur Ablieferung (§ 425 HGB). Diese Haftung ist aber begrenzt: grundsätzlich auf 8,33 Sonderziehungsrechte des Internationalen Währungsfonds je Kilogramm Rohgewicht (§ 431 HGB). In Geschäftsbedingungen kann ein Betrag zwischen 2 und 40 Sonderziehungsrechten vereinbart werden (§ 449 HGB). Bei leichter, wertvoller Ware deckt diese Haftung oft nur einen Teil des Warenwerts.
Versand an Unternehmen
Verschicken Sie Ware auf Verlangen des Käufers an einen anderen Ort, geht die Gefahr mit der Übergabe an den Transporteur auf den Käufer über (§ 447 BGB) – sofern nichts anderes vereinbart ist, etwa über Lieferklauseln wie die Incoterms.
Versand an Verbraucher
Beim Verbrauchsgüterkauf bleibt das Transportrisiko in der Regel beim Händler. Es geht nur über, wenn der Verbraucher den Transporteur selbst beauftragt und Sie ihn nicht vorher benannt haben (§ 475 Abs. 2 BGB).
Eigene Fahrzeuge
Fahren Sie Ware selbst aus, haftet kein Dritter. Den Schaden an der Ladung trägt Ihr Betrieb, denn die Kfz-Versicherung ersetzt die Ladung nicht.
Für wen ist eine Transportversicherung wichtig?
Hoher Bedarf
- Online- und Versandhändler, die an Verbraucher liefern
- Großhandel und Hersteller mit regelmäßigem Versand
- Betriebe, die Ware im Werkverkehr mit eigenen Fahrzeugen ausliefern
- Unternehmen mit Import- oder Exportgeschäft
Genau prüfen
- Betriebe, die nur gelegentlich größere Sendungen verschicken
- Messe- und Ausstellungsgüter
- Waren mit hohem Wert je Kilogramm, etwa Elektronik, Schmuck oder Kunst
Anderer Schutz passt
- Transport fremder Güter gegen Entgelt
- Werkzeug und Material, das im Firmenwagen mitfährt
Was ist versichert – was nicht?
Versichert
- Verlust und Beschädigung Ihrer Waren während des Transports
- je nach Vertrag transportbedingte Zwischenlagerung
- Schäden etwa durch Unfall des Transportmittels, Brand, Diebstahl oder Raub
- je nach Vertrag Schäden beim Be- und Entladen
- Einzeltransporte oder alle Transporte eines Zeitraums in einer laufenden Police
Nicht versichert
- das Transportfahrzeug selbst – dafür ist die Kfz-Versicherung zuständig
- fremde Güter, die Sie als Transportunternehmen befördern
- je nach Bedingungen Schäden durch unzureichende Verpackung oder die natürliche Beschaffenheit der Ware
- Vermögensschäden durch verspätete Lieferung, etwa entgangene Aufträge
| Versicherung | Wer oder was ist geschützt? | Typischer Fall |
|---|---|---|
| Transportversicherung | Eigentümer der Ware | Ein Paket mit Messtechnik kommt zerstört beim Kunden an. |
| Frachtführerversicherung | Transportunternehmen bei Haftung gegenüber Auftraggebern | Ein Kurierdienst beschädigt die Ware eines Auftraggebers. |
| Autoinhaltsversicherung | Werkzeug und Material im eigenen Fahrzeug | Aus dem Transporter werden Maschinen gestohlen. |
| Inhaltsversicherung | Waren und Einrichtung im Betrieb | Ein Brand zerstört das Lager. |
Einzelpolice, laufende Police oder Werkverkehrsversicherung?
Einzelpolice
Sie versichern einen bestimmten Transport, etwa eine wertvolle Maschine oder Messegut. Das passt, wenn Sie selten versenden.
Laufende Police
Alle Transporte eines Zeitraums sind bis zu einer vereinbarten Höchstsumme versichert, ohne dass Sie jede Sendung einzeln versichern müssen.
Werkverkehrsversicherung
Sie schützt Waren, Arbeitsmittel und Geräte, die Sie mit eigenen Fahrzeugen und eigenem Personal befördern – je nach Vertrag auch nachts und wenn das beladene Fahrzeug abgestellt ist.
Versicherungssumme
Maßgeblich ist der Warenwert. Setzen Sie die Höchstsumme je Sendung oder Fahrzeug so an, dass auch Ihre wertvollste Ladung gedeckt ist.
Geltungsbereich
Deutschland, Europa oder weltweit: Der Geltungsbereich muss zu Ihren Lieferwegen passen.
Auflagen
Prüfen Sie die Vorgaben zu Verpackung, zum Abstellen beladener Fahrzeuge und zur Sicherung gegen Diebstahl.
Weitere Versicherungen für Unternehmen
Häufige Fragen zur Transportversicherung
Was ist der Unterschied zwischen Transport- und Frachtführerversicherung?
Die Transportversicherung schützt den Eigentümer der Ware vor Verlust und Beschädigung. Die Frachtführerversicherung schützt das Transportunternehmen, wenn es für Schäden an den Gütern seiner Auftraggeber haftet.
Haftet der Paketdienst nicht ohnehin für beschädigte Ware?
Er haftet, aber nur begrenzt: nach dem Handelsgesetzbuch grundsätzlich bis 8,33 Sonderziehungsrechte je Kilogramm (§ 431 HGB), in Geschäftsbedingungen kann ein Betrag zwischen 2 und 40 Sonderziehungsrechten vereinbart sein (§ 449 HGB). Prüfen Sie die Haftungsgrenzen in den Bedingungen Ihres Versanddienstleisters.
Wer trägt das Risiko beim Versand an Privatkunden?
In der Regel der Händler. Beim Verbrauchsgüterkauf geht die Gefahr nur auf den Käufer über, wenn er den Transporteur selbst beauftragt hat und der Händler ihn nicht vorher benannt hat (§ 475 Abs. 2 BGB).
Ist die Ladung über die Kfz-Versicherung versichert?
Nein. Die Kfz-Versicherung schützt das Fahrzeug und deckt Schäden durch seinen Gebrauch. Für Waren im eigenen Fahrzeug brauchen Sie eine Werkverkehrs- oder Transportversicherung, für Werkzeug und Material eine Autoinhaltsversicherung.
Was ist Werkverkehr?
Werkverkehr ist die Beförderung von Gütern für eigene Zwecke eines Unternehmens, etwa eigener oder selbst hergestellter Waren, mit eigenem Personal und als Hilfstätigkeit neben dem eigentlichen Geschäft (§ 1 Abs. 2 GüKG). Wer dagegen Güter gegen Entgelt für andere befördert, betreibt gewerblichen Güterkraftverkehr.
Muss ich jede Sendung einzeln versichern?
Nein. Neben der Einzelpolice für einzelne Transporte gibt es laufende Policen, die alle Transporte eines Zeitraums bis zu einer vereinbarten Höchstsumme erfassen.
Transportversicherung vergleichen
Lieferwege und Warenwerte erfassen, Gefahrübergang klären, Einzel- oder laufende Police wählen – dann Tarife gegenüberstellen.
Einen Überblick über Transport- und weitere Versicherungen für Unternehmen gibt auch Ihre Industrie- und Handelskammer.

