Vermieterrechtsschutz: Wann er bei Streit mit Mietern zahlt
Zahlt der Mieter nicht, wehrt er sich gegen eine Mieterhöhung oder zieht nicht aus, wird es schnell teuer. Vermieterrechtsschutz – in den Musterbedingungen Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz als Vermieter – übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten für das im Vertrag genannte Objekt. Laut Musterbedingungen greift er nach drei Monaten Wartezeit und nur bei Streit, der danach beginnt.
- Je vermietetes Objekt versichert
- Wartezeit: meist 3 Monate
- Zahlt Kosten, nicht die Miete
- Mieter-Rechtsschutz reicht nicht
123tarifvergleich.de – Vergleichsportal seit 2008
Was der Vermieterrechtsschutz laut Musterbedingungen abdeckt
Im Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz sind Sie für die im Versicherungsschein genannten Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile versichert – je nach Vertrag als Eigentümer, Vermieter, Verpächter oder Mieter. Versichert ist Streit aus Miet- und Pachtverhältnissen, aus sonstigen Nutzungsverhältnissen und aus dinglichen Rechten, etwa um eine Grundstücksgrenze. Dazu kommt Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten.
- Mieterhöhung und Nebenkostenabrechnung
- Mietmängel und Mietkürzung
- Mietrückstand, Kündigung und Räumung
- Auszug und Kaution
- Eigenbedarf
Quellen: GDV-Musterbedingungen ARB 2021(Abschnitte 2.1, 2.2.3 und 2.2.5), Finanztip, Verbraucherzentrale. Die Musterbedingungen des GDV sind unverbindlich – maßgeblich ist Ihr Vertrag.
Den Vergleich liefert die Mr-Money Makler-Bund GmbH. Für den Vergleich brauchen Sie weder Namen noch Kontaktdaten. Welche Gesellschaften teilnehmen, steht auf unserer Seite Rechtsschutzversicherung. Beim Laden des Rechners werden technische Daten wie Ihre IP-Adresse an den Anbieter übertragen – mehr in unserer Datenschutzerklärung. Der Vergleich bildet nicht den gesamten Markt ab. Mehr über unser Vergleichsprinzip →
Ranking & Vergleichsgrundlage
- Reihenfolge
- Die Reihenfolge der Ergebnisse und mögliche Hervorhebungen bestimmt Mr-Money. 123tarifvergleich hat darauf keinen Einfluss.
- Unsere Rolle
- Wir wählen den Rechner je Produktbereich aus. Für Sie ist der Vergleich kostenlos; bei einem Abschluss erhalten wir eine Vergütung. Sie bestimmt nicht unsere redaktionellen Inhalte.
Vermieterrechtsschutz vergleichen
Rechner: Mr-MoneyTipp: Wählen Sie unter „Vermietete Wohneinheiten“ die Zahl der vermieteten Wohnungen und geben Sie je Wohnung die Jahresbruttomiete an. Liegt die vermietete Wohnung im selbst bewohnten Haus, verlangt der Rechner zusätzlich den Baustein „Eigentum und Mieter“ für das eigene Haus.
Mietrückstand und Räumung: Was gilt und was der Rechtsschutz übernimmt
- Fristlose Kündigung
- Möglich, wenn der Mieter für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Miete oder einem nicht unerheblichen Teil im Verzug ist – bei Wohnraum mehr als eine Monatsmiete – oder über mehr als zwei Termine einen Betrag von zwei Monatsmieten schuldet ( § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB, § 569 Abs. 3 BGB).
- Schonfrist
- Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Rückstand spätestens zwei Monate nach Rechtshängigkeit der Räumungsklage bezahlt ist oder eine öffentliche Stelle die Zahlung übernimmt – nicht aber, wenn das innerhalb der letzten zwei Jahre schon einmal so war ( § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB).
- Versichert: Anwalt für Kündigung und Räumungsklage, Gerichtskosten und Gerichtsvollzieher – im vereinbarten Umfang.
- Zwangsvollstreckung: laut Musterbedingungen bis zur dritten Maßnahme je Vollstreckungstitel und nur, wenn sie innerhalb von fünf Jahren nach Rechtskraft beginnt.
- Nicht die Miete: Rechtsschutz zahlt die Kosten der Rechtsverfolgung, nicht den Rückstand ( § 125 VVG). Mietausfall ist nur abgesichert, wenn ein eigener Baustein vereinbart ist.
- Zeitpunkt: Versicherungsfall ist der erste Verstoß. Blieb die erste Miete schon vor Vertragsbeginn oder in der Wartezeit aus, ist dieser Streit nicht versichert.
Quellen: GDV-Musterbedingungen ARB 2021(Abschnitte 2.4, 3.1 und 3.3), Finanztip, Mai 2026. Die Musterbedingungen des GDV sind unverbindlich – maßgeblich ist Ihr Vertrag.
Vermieter-, Mieter- und Eigentümer-Rechtsschutz: die Abgrenzung
| Situation | Passender Schutz |
|---|---|
| Sie wohnen zur Miete und streiten mit Ihrem Vermieter | Mieter-Rechtsschutz für die selbst genutzte Wohnung |
| Sie wohnen im eigenen Haus und streiten mit dem Nachbarn | Eigentümer-Rechtsschutz für das selbst genutzte Objekt |
| Sie vermieten eine Wohnung und streiten mit dem Mieter | Vermieter-Rechtsschutz für genau diese Wohnung |
| Sie vermieten eine Wohnung im selbst bewohnten Haus | Vermieter-Baustein und zusätzlich Eigentümer-Rechtsschutz für das Haus, je nach Tarif |
Der Baustein für die selbst genutzte Wohnung deckt vermietete Einheiten in der Regel nicht ab: Laut Musterbedingungen müssen die Eigenschaft – etwa „Vermieter“ – und das Objekt im Versicherungsschein stehen. Ziehen Sie selbst um, geht der Schutz für das selbst genutzte Objekt mit. Kommt eine weitere vermietete Wohnung hinzu, muss sie in den Vertrag aufgenommen werden. Garagen und Stellplätze, die zur Wohneinheit gehören, sind eingeschlossen.
Welche Versicherungen Wohnungseigentümer sonst brauchen, zeigt die Seite Eigentumswohnung versichern. Schäden, für die Sie als Vermieter haften, deckt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.
Quellen: GDV-Musterbedingungen ARB 2021(Abschnitt „Wer/was ist versichert?“, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz), Verbraucherzentrale.
Was Vermieterrechtsschutz nicht abdeckt
- Bauen und Umbauen: Planung, Errichtung und genehmigungspflichtige Umbauten sowie deren Finanzierung; ebenso Kauf oder Verkauf eines Grundstücks, das bebaut werden soll.
- Abgaben: Streit um die steuerliche Bewertung von Grundstücken sowie Erschließungs- und Anliegerbeiträge. Streit um laufend erhobene Gebühren für die Grundstücksversorgung fällt nicht unter diesen Ausschluss; versichert ist er laut Musterbedingungen über den Steuer-Rechtsschutz, und zwar erst vor Gericht.
- Enteignung und Baurecht: Enteignungs-, Planfeststellungs- und Flurbereinigungssachen sowie Angelegenheiten nach dem Baugesetzbuch.
- Alter Streit: Konflikte, deren Auslöser vor Vertragsbeginn oder in der Wartezeit liegt. Manche Tarife schließen auch Streit aus, wenn die Kündigung des Mietvertrags schon vor Versicherungsbeginn ausgesprochen war.
- Forderungen gegen Sie: Verlangt jemand Schadenersatz von Ihnen, ist das Sache der Haftpflichtversicherung.
Finanztip rät, zuerst Wohngebäudeversicherung und Grundbesitzerhaftpflicht abzuschließen und dann über Rechtsschutz nachzudenken ( Finanztip). Als Alternative für die Beratung nennt die Verbraucherzentrale die Mitgliedschaft in einem Grundeigentümerverein; dort gibt es teils auch verbilligte Rechtsschutzversicherungen ( Verbraucherzentrale).
Quelle: GDV-Musterbedingungen ARB 2021(Abschnitte 2.2.5, 3.1 und 3.2). Die Musterbedingungen des GDV sind unverbindlich – maßgeblich ist Ihr Vertrag.
Quellen
- GDV: Musterbedingungen ARB 2021 (Stand 06/2025)
- § 543 BGB
- § 569 BGB
- § 125 VVG
- Verbraucherzentrale: Rechtsschutzversicherung
- Finanztip: Vermieterrechtsschutz
Stand der Recherche: 20. Oktober 2026. Maßgeblich sind Ihre Vertragsbedingungen. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.
Passende Seiten
Häufige Fragen zum Vermieterrechtsschutz
Was ist Vermieterrechtsschutz?
Rechtsschutz für Streit aus der Vermietung eines bestimmten Objekts, in den Musterbedingungen Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz als Vermieter. Er zahlt Anwalt und Gericht, etwa bei Mietrückstand, Mieterhöhung, Nebenkosten oder Räumung.
Zahlt der Vermieterrechtsschutz die ausstehende Miete?
Nein. Er übernimmt die Kosten, um Ihre Ansprüche durchzusetzen. Mietausfall ist nur abgesichert, wenn ein eigener Baustein dafür vereinbart ist.
Ist eine Räumungsklage versichert?
Ja, wenn der Streit nach Ablauf der Wartezeit begonnen hat. Kosten der Zwangsvollstreckung übernimmt der Versicherer laut Musterbedingungen bis zur dritten Maßnahme je Titel.
Gibt es beim Vermieterrechtsschutz eine Wartezeit?
Ja, in der Regel drei Monate. Sie gilt auch, wenn Sie den Vermieter-Baustein zu einem bestehenden Vertrag hinzunehmen.
Muss ich jede vermietete Wohnung einzeln versichern?
Das Objekt und Ihre Rolle als Vermieter müssen im Versicherungsschein stehen. Im Vergleichsrechner geben Sie dafür die Zahl der vermieteten Wohnungen und je Wohnung die Jahresbruttomiete an.
Reicht mein Mieter- oder Eigentümer-Rechtsschutz?
Für eine vermietete Wohnung in der Regel nicht. Der Baustein für die selbst genutzte Wohnung deckt vermietete Einheiten meist nicht ab.
Kann ich abschließen, wenn der Mieter schon im Rückstand ist?
Abschließen ja, aber für diesen Streit besteht kein Schutz, weil der erste Verstoß vor Vertragsbeginn liegt.
Vermietung rechtlich absichern
Legen Sie fest, welche Wohnungen versichert sein sollen, und vergleichen Sie Tarife mit Vermieter-Baustein nach Wartezeit, Selbstbeteiligung und Deckungssumme.
Für eine zusätzliche Einschätzung können Sie sich auch bei einer Verbraucherberatung informieren, zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale.