DSL-Vertrag kündigen: Fristen, Sonderkündigung und Muster
Seit Dezember 2021 sind Internetverträge deutlich flexibler: Nach der Mindestlaufzeit von höchstens 24 Monaten können Sie jederzeit mit einem Monat Frist kündigen. Beim Umzug und bei dauerhaft zu langsamem Internet gibt es zusätzliche Rechte.
- Erstlaufzeit max. 24 Monate
- Danach: 1 Monat Frist, jederzeit
- Umzug: Sonderkündigung, wenn kein Anschluss
- Zu langsam: Minderung oder Kündigung
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Wann Sie den DSL-Vertrag kündigen können
| Anlass | Frist |
|---|---|
| Während der Mindestlaufzeit | zum Ende der Laufzeit (höchstens 24 Monate) |
| Nach der Mindestlaufzeit (verlängert) | jederzeit mit 1 Monat Frist, ohne Kosten |
| Umzug, Anbieter am neuen Ort nicht verfügbar | 1 Monat Frist, zum Auszug oder später |
| Einseitige Vertragsänderung durch den Anbieter | innerhalb von 3 Monaten nach Unterrichtung, ohne Frist und Kosten |
| Dauerhaft zu langsames Internet | Minderung oder fristlose Kündigung nach Nachweis |
Rechtsgrundlagen: § 56 TKG, § 57 TKG, § 60 TKG; gilt seit 1.12.2021 grundsätzlich auch für ältere Verträge ( Bundesnetzagentur).
Umzug: Vertrag mitnehmen oder kündigen
Bietet Ihr Anbieter den Anschluss auch an der neuen Adresse an, läuft der Vertrag unverändert weiter; er darf ein Umzugsentgelt bis zur Höhe eines Neuanschlusses verlangen. Ist der Anschluss dort nicht verfügbar, können Sie mit einem Monat Frist kündigen ( § 60 TKG).
Zu langsames Internet: Minderung oder Kündigung
Weicht die Geschwindigkeit erheblich und regelmäßig vom Vertrag ab, dürfen Sie den Preis mindern oder fristlos kündigen. Den Nachweis führen Sie mit der Desktop-App der Breitbandmessung: 30 Messungen an drei Kalendertagen innerhalb von 14 Tagen ( Bundesnetzagentur, § 57 TKG).
- Kündigungsbutton: Bei online abschließbaren Verträgen muss der Anbieter einen Button „Verträge hier kündigen“ anbieten. Fehlt er, können Sie jederzeit fristlos kündigen.
- Wechsel: Die Unterbrechung darf höchstens einen Arbeitstag dauern, sonst gibt es Entschädigung.
- E-Mail-Adresse: Nach Vertragsende muss der Anbieter eine Zeit lang kostenlos Zugriff auf Ihre E-Mails ermöglichen.
Quellen: Bundesnetzagentur: Vertrag, § 59 TKG, § 56 TKG.
Muster-Kündigung DSL-Vertrag
Muster: Kündigungsschreiben
[Ihr Name, Anschrift]
[Anbieter, Anschrift]
Kündigung meines Internetvertrags, Kundennummer [Nummer], Anschluss [Rufnummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich den oben genannten Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung und das Vertragsende schriftlich.
Mit freundlichen Grüßen
[Ort, Datum, Name]
Senden Sie die Kündigung per Brief, Fax oder E-Mail und bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung mit dem Vertragsende.
Den Vergleich liefert CHECK24. Beim Laden des Rechners werden technische Daten wie Ihre IP-Adresse an den Anbieter übertragen – mehr in unserer Datenschutzerklärung. Der Vergleich bildet nicht den gesamten Markt ab. Mehr über unser Vergleichsprinzip →
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Rechner: CHECK24Tipp: Geben Sie Ihre genaue Adresse ein – nur so zeigt der Rechner verfügbare Anschlüsse.
Quellen
- § 56 TKG
- § 57 TKG
- § 59 TKG
- § 60 TKG
- Bundesnetzagentur: Neue Kundenrechte
- Bundesnetzagentur: Vertrag
- Bundesnetzagentur: Internetgeschwindigkeit
Stand der Recherche: 19. Oktober 2026. Maßgeblich sind Ihre Vertragsbedingungen. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.
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Häufige Fragen zur Kündigung des DSL-Vertrags
Wie lange ist die Kündigungsfrist beim DSL-Vertrag?
Während der Mindestlaufzeit zum Laufzeitende. Danach jederzeit mit einem Monat Frist.
Kann ich beim Umzug kündigen?
Ja, wenn Ihr Anbieter am neuen Wohnort keinen Anschluss liefern kann – mit einem Monat Frist.
Was tun bei zu langsamem Internet?
Mit der Breitbandmessung der Bundesnetzagentur messen. Ist die Abweichung belegt, dürfen Sie mindern oder fristlos kündigen.
Muss der Anbieter einen Kündigungsbutton haben?
Ja, wenn der Vertrag online abgeschlossen werden kann. Fehlt er, ist eine fristlose Kündigung möglich.
Gelten die neuen Regeln auch für alte Verträge?
Grundsätzlich ja, seit dem 1. Dezember 2021.
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