Zahnzusatzversicherung kündigen: Fristen und was mit laufenden Behandlungen passiert
Eine Zahnzusatzversicherung ist rechtlich eine Krankenversicherung. Sie kündigen mit drei Monaten Frist zum Ende des Versicherungsjahres, bei einer Beitragserhöhung innerhalb von zwei Monaten. Vorsicht bei laufenden Behandlungen: Mit dem Vertragsende endet auch der Schutz dafür.
- 3 Monate zum Versicherungsjahresende
- Mindestdauer oft bis 2 Jahre
- Beitragserhöhung: 2 Monate
- Laufende Behandlung endet mit Vertrag
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Wann Sie die Zahnzusatzversicherung kündigen können
| Anlass | Frist |
|---|---|
| Ordentliche Kündigung | 3 Monate zum Ende des Versicherungsjahres, frühestens nach einer vereinbarten Mindestdauer (laut Musterbedingungen bis zu 2 Jahre) |
| Beitragserhöhung oder Leistungsminderung | 2 Monate nach Zugang der Mitteilung, zum Wirksamwerden der Änderung |
Rechtsgrundlagen: § 205 VVG, PKV-Musterbedingungen MB/KK. Der Versicherer selbst darf eine Zahnzusatzversicherung ohne Alterungsrückstellung nur in den ersten drei Jahren ordentlich kündigen ( § 206 VVG).
Nicht kündigen, solange eine Behandlung läuft
Alter Vertrag
Der Schutz endet mit dem Vertrag – auch für Behandlungen, die schon laufen ( MB/KK).
Neuer Vertrag
Zahlt nicht für geplante oder laufende Behandlungen und hat oft Wartezeiten und Anfangsgrenzen ( Verbraucherzentrale Baden-Württemberg).
Bei einer Beitragserhöhung lohnt sich ein Blick auf den Tarifwechsel beim eigenen Versicherer, bevor Sie kündigen ( Stiftung Warentest). Mehr: Zahnzusatz bei laufender Behandlung.
Muster-Kündigung Zahnzusatzversicherung
Muster: Kündigungsschreiben
[Ihr Name, Anschrift]
[Versicherer, Anschrift]
Kündigung meiner Zahnzusatzversicherung, Versicherungsschein-Nr. [Nummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich den oben genannten Vertrag fristgerecht zum Ablauf des Versicherungsjahres, hilfsweise zum nächstmöglichen Termin.
Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung und das Vertragsende schriftlich.
Mit freundlichen Grüßen
[Ort, Datum, Name]
Senden Sie die Kündigung per Brief, Fax oder E-Mail und bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung mit dem Vertragsende.
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Zahnzusatzversicherung vergleichen
Rechner: ACIOAchten Sie auf Wartezeiten und Leistungsgrenzen in den ersten Jahren.
Quellen
- § 205 VVG
- § 206 VVG
- PKV-Musterbedingungen MB/KK
- Verbraucherzentrale BaWü: Zahnzusatz wechseln
- Stiftung Warentest: Bei Preiserhöhung nicht gleich kündigen
Stand der Recherche: 19. Oktober 2026. Maßgeblich sind Ihre Vertragsbedingungen. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.
Weitere Verträge kündigen
Häufige Fragen zur Kündigung der Zahnzusatzversicherung
Wie lange ist die Kündigungsfrist der Zahnzusatzversicherung?
Drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres. Viele Verträge haben eine Mindestdauer von bis zu zwei Jahren.
Kann ich nach einer Beitragserhöhung kündigen?
Ja, innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Mitteilung, zum Zeitpunkt der Erhöhung.
Was passiert mit einer laufenden Behandlung nach der Kündigung?
Der Schutz endet mit dem Vertrag. Kündigen Sie deshalb erst, wenn die Behandlung abgeschlossen und abgerechnet ist.
Zahlt der neue Versicherer meine geplante Behandlung?
Nein. Geplante und laufende Behandlungen sind beim neuen Vertrag ausgeschlossen.
Kann mir der Versicherer kündigen?
Bei Tarifen ohne Alterungsrückstellung nur in den ersten drei Versicherungsjahren.
Besseren Zahnschutz finden
Vergleichen Sie Tarife – und kündigen Sie erst, wenn der neue Vertrag steht und keine Behandlung läuft.
Unabhängige Hinweise zum Kündigen von Versicherungen gibt die Verbraucherzentrale.