Handyvertrag kündigen: Fristen, Rufnummernmitnahme und Muster
Handyverträge laufen höchstens 24 Monate und sind danach monatlich kündbar. Ihre Rufnummer nehmen Sie kostenlos mit – sogar vor Vertragsende. Bei Prepaid müssen Anbieter das Restguthaben auf Anfrage gebührenfrei auszahlen.
- Erstlaufzeit max. 24 Monate
- Danach: 1 Monat Frist
- Rufnummernmitnahme kostenlos
- Prepaid: Guthaben zurück
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Wann Sie den Handyvertrag kündigen können
| Anlass | Frist |
|---|---|
| Während der Mindestlaufzeit | zum Ende der Laufzeit (höchstens 24 Monate) |
| Nach der Mindestlaufzeit | jederzeit mit 1 Monat Frist |
| Einseitige Vertragsänderung | innerhalb von 3 Monaten nach Unterrichtung |
| Zu langsames mobiles Internet | Minderung oder Kündigung nach Nachweis (seit 20.04.2026 möglich) |
Rechtsgrundlagen: § 56 TKG, § 57 TKG; Messverfahren Mobilfunk: Bundesnetzagentur.
Rufnummer mitnehmen
- Kostenlos: Seit Dezember 2021 dürfen keine direkten Entgelte für die Mitnahme berechnet werden.
- Jederzeit: Sie können die Mitnahme auch vor Vertragsende verlangen; der alte Vertrag muss dann bis zum Laufzeitende bezahlt werden.
- Nach der Kündigung: Die Mitnahme ist bis mindestens einen Monat nach Vertragsende möglich, oft länger.
- Verzögerung: Klappt die Portierung nicht pünktlich, gibt es 10 € Entschädigung je Tag.
Quellen: Bundesnetzagentur: Anbieterwechsel, § 59 TKG.
Prepaid kündigen und Guthaben zurückholen
Bei Vertragsende erstattet der Anbieter das Restguthaben auf Anfrage ( § 64 TKG). Die Auszahlung ist gebührenfrei und darf nicht von Formularen, der Original-SIM oder einer Ausweiskopie abhängig gemacht werden ( Verbraucherzentrale).
Muster-Kündigung Handyvertrag
Muster: Kündigungsschreiben
[Ihr Name, Anschrift]
[Anbieter, Anschrift]
Kündigung meines Mobilfunkvertrags, Kundennummer [Nummer], Rufnummer [Nummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich den oben genannten Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt. [Optional: Ich möchte meine Rufnummer zu einem neuen Anbieter mitnehmen.]
Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung und das Vertragsende schriftlich.
Mit freundlichen Grüßen
[Ort, Datum, Name]
Senden Sie die Kündigung per Brief, Fax oder E-Mail und bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung mit dem Vertragsende.
Den Vergleich liefert CHECK24. Beim Laden des Rechners werden technische Daten wie Ihre IP-Adresse an den Anbieter übertragen – mehr in unserer Datenschutzerklärung. Der Vergleich bildet nicht den gesamten Markt ab. Mehr über unser Vergleichsprinzip →
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Quellen
- § 56 TKG
- § 57 TKG
- § 59 TKG
- § 64 TKG
- Bundesnetzagentur: Anbieterwechsel
- Bundesnetzagentur: Internetgeschwindigkeit
- Bundesnetzagentur: Vertrag
- Verbraucherzentrale: Prepaid-Restguthaben
Stand der Recherche: 19. Oktober 2026. Maßgeblich sind Ihre Vertragsbedingungen. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.
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Häufige Fragen zur Kündigung des Handyvertrags
Wie lange ist die Kündigungsfrist beim Handyvertrag?
Während der Mindestlaufzeit zum Laufzeitende, danach jederzeit mit einem Monat Frist.
Kostet die Rufnummernmitnahme etwas?
Nein. Seit Dezember 2021 dürfen Anbieter dafür keine direkten Entgelte verlangen.
Kann ich meine Nummer vor Vertragsende mitnehmen?
Ja, jederzeit. Den alten Vertrag müssen Sie aber bis zum Laufzeitende bezahlen.
Bekomme ich mein Prepaid-Guthaben zurück?
Ja, auf Anfrage und ohne Gebühr, nachdem der Vertrag beendet ist.
Muss es einen Kündigungsbutton geben?
Ja, bei online abschließbaren Mobilfunkverträgen.
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