Haftpflicht

Privathaftpflicht kündigen: Fristen, Sonderkündigung und Muster

Die private Haftpflichtversicherung können Sie meist mit drei Monaten Frist zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Nach einem Schadenfall und bei Beitragserhöhungen gibt es Sonderkündigungsrechte. Wichtig ist vor allem: Zwischen altem und neuem Vertrag darf keine Lücke entstehen.

  • Ordentlich: meist 3 Monate zum Vertragsjahresende
  • Nach Schaden: 1 Monat ab Anerkennung/Ablehnung
  • Paare: ein Vertrag reicht
  • Ohne Lücke wechseln

123tarifvergleich.de – Vergleichsportal seit 2008

Wann Sie die Privathaftpflicht kündigen können

Kündigungsmöglichkeiten
Anlass Frist
Ordentliche Kündigung meist 3 Monate zum Ende des Versicherungsjahres
Nach einem Schadenfall 1 Monat ab Anerkennung oder Ablehnung durch den Versicherer bzw. ab Rechtskraft des Urteils
Beitragserhöhung ohne Mehrleistung 1 Monat nach Zugang der Mitteilung

Rechtsgrundlagen: § 11 VVG(Frist 1 bis 3 Monate laut Vertrag, Verlängerung höchstens um je ein Jahr), § 40 VVG(Beitragserhöhung), § 126b BGB(Textform). Schadenfall: § 111 VVG. Praxis: GDV.

Einen Kündigungsbutton wie bei Handy- oder Streamingverträgen müssen Versicherer nicht anbieten: Finanzdienstleistungen sind davon ausgenommen ( Verbraucherzentrale).

Heirat und Zusammenziehen: doppelte Verträge beenden

Familien und auch unverheiratete Paare brauchen nur einen Vertrag; bei Unverheirateten muss der Partner ausdrücklich mitversichert werden. Bestehen danach zwei Verträge, kann der jüngere aufgehoben werden ( Finanztip, § 79 VVG).

Beachten Sie: Schäden, die sich Partner innerhalb der gemeinsamen Wohnung gegenseitig zufügen, sind nicht versichert ( Stiftung Warentest).

Muster-Kündigung Privathaftpflicht

Muster: Kündigungsschreiben

[Ihr Name, Anschrift]
[Versicherer, Anschrift]
Kündigung meiner Privathaftpflichtversicherung, Versicherungsschein-Nr. [Nummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich den oben genannten Vertrag fristgerecht zum Ablauf des Versicherungsjahres, hilfsweise zum nächstmöglichen Termin.
Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung und das Vertragsende schriftlich.
Mit freundlichen Grüßen
[Ort, Datum, Name]

Senden Sie die Kündigung per Brief, Fax oder E-Mail und bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung mit dem Vertragsende.

Den Vergleich liefert die Mr-Money Makler-Bund GmbH. Beim Laden des Rechners werden technische Daten wie Ihre IP-Adresse an den Anbieter übertragen – mehr in unserer Datenschutzerklärung. Der Vergleich bildet nicht den gesamten Markt ab. Mehr über unser Vergleichsprinzip →

Ranking & Vergleichsgrundlage
Reihenfolge
Die Reihenfolge der Ergebnisse und mögliche Hervorhebungen bestimmt Mr-Money. 123tarifvergleich hat darauf keinen Einfluss.
Unsere Rolle
Wir wählen den Rechner je Produktbereich aus. Für Sie ist der Vergleich kostenlos; bei einem Abschluss erhalten wir eine Vergütung. Sie bestimmt nicht unsere redaktionellen Inhalte.

Privathaftpflicht vergleichen

Rechner: Mr-Money

Tipp: Deckungssumme und Schlüsselverlust prüfen; Partner und Kinder mitversichern.

Quellen

Stand der Recherche: 19. Oktober 2026. Maßgeblich sind Ihre Vertragsbedingungen. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.

FAQ

Häufige Fragen zur Kündigung der Privathaftpflicht

Wie lange ist die Kündigungsfrist der Privathaftpflicht?

Meist drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres. Die genaue Frist steht in Ihrem Vertrag, gesetzlich erlaubt sind ein bis drei Monate.

Kann ich nach einem Schaden kündigen?

Ja, innerhalb eines Monats, nachdem der Versicherer den Schaden anerkannt oder abgelehnt hat.

Was mache ich mit zwei Haftpflichtverträgen nach dem Zusammenziehen?

Einer reicht. Der jüngere Vertrag kann in der Regel aufgehoben werden.

Wie wechsle ich ohne Lücke?

Lassen Sie den neuen Vertrag genau zum Ablauf des alten beginnen und kündigen Sie erst, wenn der neue Versicherer den Antrag angenommen hat.

Reicht eine E-Mail zur Kündigung?

In der Regel ja, wenn der Vertrag Textform vorsieht. Bitten Sie um eine Bestätigung.

Haftpflicht ohne Lücke wechseln

Vergleichen Sie Tarife und kündigen Sie erst nach Annahme des neuen Vertrags.

Unabhängige Hinweise zum Kündigen von Versicherungen gibt die Verbraucherzentrale.