Lohnt sich eine Elementarversicherung – und brauche ich sie?
Starkregen kann überall fallen – nicht nur am Fluss. Gegen Überschwemmung, Rückstau und Hochwasser hilft nur der Elementarbaustein in der Wohngebäude- oder Hausratversicherung. Rund 41 % der Wohngebäude in Deutschland haben ihn laut GDV nicht. Die Rechenhilfe stellt Mehrbeitrag und mögliche Schäden gegenüber.
- Ø Schaden 2025: rund 4.700 €
- Ohne Schutz: rund 41 % der Wohngebäude
- Versicherbar: laut GDV 99 % aller Häuser
- Rechenhilfe: ohne persönliche Daten
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Rechenhilfe: Mehrbeitrag gegen möglichen Schaden
Tragen Sie den Mehrbeitrag aus Ihrem Angebot ein. Die Rechenhilfe stellt ihn den Schadenzahlen der Versicherer gegenüber.
Schadenzahlen laut GDV für 2025. Keine Empfehlung, keine Prüfung Ihrer Adresse.
Für wen der Elementarschutz wichtig ist
Besonders wichtig
- Hauseigentümer – ein schwerer Schaden kann den Wert des Hauses erreichen
- Häuser mit Keller oder Hanglage
- Adressen in höheren ZÜRS-Klassen
Prüfen
- Mieter: Der Elementarbaustein in der Hausrat schützt die eigene Einrichtung
- Rückstau: nur versichert mit funktionierender Rückstausicherung
- Höhe der Selbstbeteiligung
Schon versichert?
- Wer schon einen Tarif mit Elementarschutz hat, braucht keinen zweiten Baustein
Stiftung Warentest hält Elementarschutz für „absolut empfehlenswert“. Im Zonierungssystem ZÜRS liegen rund 92 % der Häuser in der niedrigsten Gefährdungsklasse 1.
Was der Elementarbaustein zahlt – und was nicht
- Versichert je nach Vertrag: Starkregen, Überschwemmung, Rückstau, Hochwasser, Schneedruck, Lawinen, Erdrutsch, Erdsenkung, Erdbeben, Vulkanausbruch.
- Rückstau: nur, wenn eine funktionierende Rückstausicherung vorhanden ist.
- Grundwasser: nur, wenn es an die Oberfläche tritt.
- Selbstbeteiligung: wird meist vereinbart.
Kommt die Pflichtversicherung?
Am 21. Oktober 2026 haben Bundesjustiz- und Bundesfinanzministerium einen Diskussionsvorschlag veröffentlicht: Neue Wohngebäudeverträge sollen nur noch mit Elementarschutz angeboten werden, bestehende Verträge ein Erweiterungsangebot bekommen. Ein Gesetzentwurf liegt noch nicht vor. Für die Hausratversicherung ist im Vorschlag nichts vorgesehen.
Auf staatliche Hilfen nach einem Hochwasser sollten Sie sich nicht verlassen. Bayern zum Beispiel zahlt seit Juli 2019 grundsätzlich keine allgemeinen Soforthilfen mehr und verweist auf Eigenvorsorge.
Quellen und Stand
Quellen: Verbraucherzentrale(Stand 31.07.2026); GDV: Starkregen-Bilanz(01.05.2026, Daten 2025); GDV: Elementarschadenversicherung(31.01.2025); Stiftung Warentest(Stand 29.06.2026); DATEV zum Diskussionsvorschlag(21.10.2026).
Häufige Fragen: Lohnt sich eine Elementarversicherung
Kommt die Pflichtversicherung gegen Elementarschäden?
Beschlossen ist nichts. Am 21. Oktober 2026 haben Bundesjustiz- und Bundesfinanzministerium einen Diskussionsvorschlag veröffentlicht, nach dem neue Wohngebäudeverträge nur noch mit Elementarschutz angeboten werden sollen. Ein Gesetzentwurf fehlt noch.
Ist Starkregen in meiner Wohngebäudeversicherung automatisch versichert?
Nein. Sturm und Hagel sind in der Wohngebäudeversicherung enthalten, Starkregen, Überschwemmung und Rückstau nur mit dem Elementarbaustein.
Brauche ich als Mieter eine Elementarversicherung?
Das Gebäude versichert der Vermieter. Ihre eigene Einrichtung schützen Sie mit dem Elementarbaustein in Ihrer Hausratversicherung.
Was bedeutet die ZÜRS-Gefährdungsklasse?
Das Zonierungssystem der Versicherer teilt Adressen nach Überschwemmungsrisiko ein. Je höher die Klasse, desto teurer der Schutz. Rund 92 % der Häuser liegen in Klasse 1.
Zahlt die Elementarversicherung bei Rückstau aus dem Kanal?
Ja, wenn Rückstau mitversichert ist und eine funktionierende Rückstausicherung eingebaut ist.
Hilft der Staat nach einem Hochwasser?
Darauf ist kein Verlass. Bayern etwa zahlt seit Juli 2019 grundsätzlich keine allgemeinen Soforthilfen mehr.
Rechnung gemacht? Dann Tarife vergleichen
Im Vergleich sehen Sie, was der Elementarbaustein für Ihre Adresse kostet.
Für eine zusätzliche Einschätzung können Sie sich auch bei einer Verbraucherberatung informieren, zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale.