Hausratversicherung · Entscheidungshilfe

Lohnt sich eine Hausratversicherung – und brauche ich sie?

Die Hausratversicherung ersetzt Ihre Einrichtung zum Neuwert, wenn sie durch Feuer, Einbruch, Leitungswasser oder Sturm zerstört wird. Ob Sie sie brauchen, hängt laut Verbraucherzentrale vom Wert Ihres Besitzes ab – und davon, ob Sie einen großen Schaden selbst bezahlen könnten. Die Rechenhilfe stellt beides gegenüber.

  • Einbruch 2025: Ø 3.850 € Schaden
  • Ersatz: Neuwert, nicht Zeitwert
  • Faustwert: 650 € je m² Wohnfläche
  • Rechenhilfe: ohne persönliche Daten

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123-Rechenhilfe

Rechenhilfe: Könnten Sie den Schaden selbst tragen?

Die Rechenhilfe schätzt Ihren Hausratwert und vergleicht ihn mit Ihrer Rücklage und einem durchschnittlichen Einbruchschaden.

Durchschnittsschaden laut GDV für 2025. Die Rechenhilfe gibt keine Empfehlung, sondern zeigt Größenordnungen.

Bedarf prüfen

Für wen sie sinnvoll ist – und wann weniger

● sinnvoll

Eher sinnvoll

  • Wer seine Einrichtung nach einem Brand nicht aus eigener Tasche neu kaufen könnte
  • Familien und Haushalte mit hochwertiger Ausstattung
  • Wer Schutz auch unterwegs will: die Außenversicherung gilt weltweit, meist bis zu drei Monate
◆ prüfen

Summe prüfen

  • Neu eingerichtet oder umgezogen? Versicherungssumme anpassen
  • Alter Vertrag? Laut Finanztest lohnt sich meist ein Wechsel
  • Wertsachen: meist nur bis 20 % der Summe versichert
▲ eher verzichtbar

Weniger wichtig

  • Sehr kleiner Haushalt mit wenig Besitz, den Sie aus Ersparnissen ersetzen könnten

78 % der Haushalte in Deutschland haben eine Hausratversicherung. Laut Verbraucherzentrale hängt der Bedarf vom Wert Ihres Besitzes ab.

Leistung

Was die Hausratversicherung zahlt – und was nicht

  • Versichert: Feuer, Blitz und Explosion, Einbruchdiebstahl, Sturm ab Windstärke 8 und Hagel, Leitungswasser, je nach Tarif Überspannung.
  • Neuwert: Ersetzt wird, was gleichwertige neue Sachen kosten.
  • Unterversicherung: Liegt die Summe 30 % unter dem Wert, zahlt der Versicherer auch 30 % weniger. Ein Tarif mit Unterversicherungsverzicht verhindert das – Finanztest empfiehlt ihn.
  • Grobe Fahrlässigkeit: Der Versicherer kann kürzen, wenn der Tarif nicht darauf verzichtet.
  • Nicht automatisch dabei: Starkregen und Überschwemmung (Elementarbaustein), oft auch Fahrraddiebstahl und Glasbruch.
  • Nach einem Einbruch: sofort Anzeige bei der Polizei und eine Liste der gestohlenen Sachen mit Fotos oder Belegen.
Quellen

Quellen und Stand

Quellen: Verbraucherzentrale(Stand 10.11.2025); GDV: Einbruchzahlen(01.04.2026, Daten 2025); GDV: Unterversicherung(30.10.2023); GDV: Hausratversicherung(31.01.2025).

FAQ

Häufige Fragen: Lohnt sich eine Hausratversicherung

Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?

So hoch wie der Neuwert Ihrer Einrichtung. Als Mindestwert nennt die Verbraucherzentrale meist 650 Euro je Quadratmeter Wohnfläche. Wer mit dieser Pauschale und einem Unterversicherungsverzicht versichert, muss nicht jeden Gegenstand einzeln bewerten.

Was bedeutet Unterversicherungsverzicht?

Der Versicherer verzichtet darauf, wegen einer zu niedrigen Versicherungssumme zu kürzen. Voraussetzung ist meist eine Summe von 650 bis 750 Euro je Quadratmeter. Finanztest empfiehlt Tarife mit diesem Verzicht.

Zahlt die Hausratversicherung den Neuwert?

Ja. Ersetzt wird der Wiederbeschaffungspreis gleichwertiger neuer Sachen.

Sind Schmuck und Bargeld versichert?

Ja, aber begrenzt: Wertsachen wie Schmuck, Bargeld und Sammlungen werden meist nur bis 20 % der Versicherungssumme je Schaden ersetzt.

Zahlt die Hausratversicherung bei Starkregen?

Nur mit Elementarbaustein. Starkregen, Überschwemmung und Rückstau sind nicht automatisch enthalten.

Was muss ich nach einem Einbruch tun?

Sofort die Polizei rufen und Anzeige erstatten, den Schaden dem Versicherer melden und eine Liste der gestohlenen Sachen mit Fotos, Videos oder Belegen einreichen. Ohne Anzeige zahlen Versicherer in der Regel nicht.

Rechnung gemacht? Dann Tarife vergleichen

Mit Wohnfläche und Wunsch-Bausteinen finden Sie im Vergleich schnell einen Tarif mit Unterversicherungsverzicht.

Für eine zusätzliche Einschätzung können Sie sich auch bei einer Verbraucherberatung informieren, zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale.