Gasabschlag und Nachzahlung: Ihre Rechte und Fristen
Der monatliche Gasabschlag richtet sich nach Ihrem bisherigen Verbrauch. Weil Sie im Winter viel und im Sommer kaum heizen, verteilt der Abschlag die Kosten gleichmäßig aufs Jahr. Verbrauchen Sie deutlich weniger, muss der Anbieter das berücksichtigen. Kommt eine hohe Nachzahlung, lohnt der Blick auf den Tarif.
- Abschlag nach Vorjahresverbrauch
- Weniger Verbrauch: Anpassung verlangen
- Rechnung spätestens 6 Wochen nach Abrechnungszeitraum
- Guthaben binnen 2 Wochen
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Wie der Gasabschlag berechnet wird
Der Abschlag richtet sich nach dem Verbrauch im letzten Abrechnungszeitraum oder dem Durchschnitt vergleichbarer Kunden. Machen Sie glaubhaft, dass Sie erheblich weniger verbrauchen – etwa nach einer Dämmung oder dem Tausch der Heizung –, muss der Anbieter das angemessen berücksichtigen ( § 41b Abs. 3 EnWG, in der Grundversorgung § 13 GasGVV).
Abschlag zu niedrig?
Erhöhen Sie ihn freiwillig, wenn Sie mehr heizen als früher oder der Winter kalt war. So vermeiden Sie eine hohe Nachzahlung.
Abschlag zu hoch?
Fragen Sie eine Anpassung an und begründen Sie den geringeren Verbrauch, zum Beispiel mit aktuellen Zählerständen.
Eine einseitige Abschlagserhöhung ohne wirksame Preiserhöhung ist laut Verbraucherzentrale unzulässig. Ein Widerspruch gegen eine Abschlagserhöhung ist keine Kündigung.
Für diesen Vergleich nutzen wir den Rechner von Verivox. Für den Vergleich genügen Postleitzahl und Jahresverbrauch in kWh. Der Vergleich bildet nicht den gesamten Markt ab. Ihre Eingaben im Rechner verarbeitet Verivox nach den eigenen Datenschutzhinweisen. Mehr über unser Vergleichsprinzip →
Ranking & Vergleichsgrundlage
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Gastarife vergleichen – ohne Angabe persönlicher Daten
Rechner: VerivoxDen Wechsel wickelt Verivox mit dem gewählten Anbieter ab. Alle Angaben ohne Gewähr; Konditionen legt der jeweilige Anbieter fest.
Fristen für Rechnung, Zahlung und Guthaben
| Was | Frist |
|---|---|
| Abrechnungszeitraum | höchstens ein Jahr |
| Jahresrechnung | spätestens 6 Wochen nach Ende des Abrechnungszeitraums |
| Schlussrechnung nach Lieferende | spätestens 6 Wochen, bei monatlicher Abrechnung 3 Wochen |
| Fälligkeit von Rechnung und Abschlag | frühestens 2 Wochen nach Zugang |
| Auszahlung eines Guthabens | mit dem nächsten Abschlag verrechnen oder binnen 2 Wochen auszahlen |
Rechtsgrundlagen: Abrechnungszeitraum § 40b EnWG, Fristen für Rechnung und Guthaben § 40c EnWG, Fälligkeit in der Grundversorgung § 17 GasGVV.
Hohe Nachzahlung: So prüfen Sie die Gasrechnung
- Zählerstände: Stimmen Anfangs- und Endstand mit Ihren Notizen überein? Steht „geschätzt“ dabei?
- Zählernummer: Ist es wirklich Ihr Gaszähler?
- Umrechnung: Der Zähler misst Kubikmeter. Abgerechnet werden Kilowattstunden – mit Brennwert und Zustandszahl, die auf der Rechnung stehen müssen.
- Zeitraum: Umfasst die Rechnung mehr als zwölf Monate?
- Preise: Wurden Preiserhöhungen korrekt angekündigt?
- Abschläge: Sind alle gezahlten Abschläge abgezogen?
In der Grundversorgung berechtigen Einwände nur ausnahmsweise zum Zahlungsaufschub, etwa wenn ein offensichtlicher Fehler möglich ist oder der Verbrauch ohne ersichtlichen Grund mehr als doppelt so hoch ist wie im Vorjahr ( § 17 GasGVV).
Zahlungsschwierigkeiten?
Eine Gassperre ist erst nach Mahnung und Androhung möglich, frühestens vier Wochen danach, und muss acht Werktage vorher per Brief angekündigt werden ( § 41f EnWG). In der Grundversorgung haben Sie Anspruch auf das Angebot einer Ratenzahlung ( § 41g EnWG). Sprechen Sie Ihren Anbieter früh an.
Weitere Anlässe
Häufige Fragen zu Gasabschlag und Nachzahlung
Kann ich meinen Gasabschlag senken?
Ja, wenn Sie glaubhaft machen, dass Sie erheblich weniger verbrauchen. Der Anbieter muss das angemessen berücksichtigen. Ein freies Recht, die Höhe selbst zu bestimmen, gibt es nicht.
Darf mein Anbieter den Gasabschlag einfach erhöhen?
Nach einer wirksamen Preiserhöhung ja. Ohne Preiserhöhung ist eine einseitige Erhöhung laut Verbraucherzentrale unzulässig.
Warum zahle ich im Sommer denselben Abschlag?
Der Abschlag verteilt die Jahreskosten gleichmäßig auf zwölf Monate. Im Winter verbrauchen Sie mehr, als Sie zahlen, im Sommer weniger.
Wann muss die Gasrechnung kommen?
Spätestens sechs Wochen nach Ende des Abrechnungszeitraums. Die Schlussrechnung nach einem Wechsel oder Umzug spätestens sechs Wochen nach Lieferende.
Was tun bei einer hohen Nachzahlung?
Rechnung auf Zählerstände, Umrechnung, Zeitraum und Preise prüfen. Liegt es am Preis, lohnt ein Tarifvergleich. Bei Zahlungsschwierigkeiten früh den Anbieter ansprechen.
Hohe Nachzahlung? Gastarif prüfen
Oft ist nicht der Verbrauch das Problem, sondern der Preis.
Für eine zusätzliche Einschätzung können Sie sich auch bei einer Verbraucherberatung informieren, zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale.