Gaspreiserhöhung: So nutzen Sie Ihr Sonderkündigungsrecht
Erhöht Ihr Gasanbieter die Preise, können Sie ohne die übliche Frist kündigen – zum Tag, an dem die Erhöhung gilt. Prüfen Sie zuerst, ob die Mitteilung korrekt ist, und rechnen Sie dann nach, was ein anderer Gastarif kostet.
- Mitteilung mindestens 1 Monat vorher (Sondervertrag)
- In der Grundversorgung 6 Wochen vorher
- Kündigung ohne Frist und ohne Kosten
- Gilt auch bei höherem CO₂-Preis und Netzentgelt
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Welche Fristen bei einer Gaspreiserhöhung gelten
| Vertrag | Mitteilung vorher | Ihr Recht |
|---|---|---|
| Normaler Gasvertrag (Sondervertrag) | mindestens 1 Monat, direkt an Sie | Kündigung ohne Frist zum Wirksamwerden, ohne Entgelt |
| Grundversorgung | mindestens 6 Wochen, per Brief und öffentlich | Kündigung ohne Frist zum Wirksamwerden; wer binnen eines Monats einen neuen Vertrag nachweist, für den gilt die Erhöhung nicht |
Rechtsgrundlagen: § 41 Abs. 5 EnWG und § 5 GasGVV. In der Grundversorgung werden Preisänderungen nur zum Monatsbeginn wirksam.
Für diesen Vergleich nutzen wir den Rechner von Verivox. Für den Vergleich genügen Postleitzahl und Jahresverbrauch in kWh. Der Vergleich bildet nicht den gesamten Markt ab. Ihre Eingaben im Rechner verarbeitet Verivox nach den eigenen Datenschutzhinweisen. Mehr über unser Vergleichsprinzip →
Ranking & Vergleichsgrundlage
- Reihenfolge
- Die Reihenfolge der Ergebnisse und mögliche Hervorhebungen bestimmt Verivox. 123tarifvergleich hat darauf keinen Einfluss.
- Unsere Rolle
- Wir wählen den Rechner je Produktbereich aus. Eine Vergütung bestimmt weder diese Auswahl noch unsere redaktionellen Inhalte auf dieser Seite.
Gastarife vergleichen – ohne Angabe persönlicher Daten
Rechner: VerivoxDen Wechsel wickelt Verivox mit dem gewählten Anbieter ab. Alle Angaben ohne Gewähr; Konditionen legt der jeweilige Anbieter fest.
Ist die Gaspreiserhöhung wirksam?
Der Anbieter muss Sie unmittelbar informieren, einfach und verständlich, mit Anlass, Voraussetzungen und Umfang der Erhöhung ( § 41 Abs. 5 EnWG). Eine bloße Veröffentlichung auf der Website oder ein Hinweis im Kundenportal genügt nicht.
- Datum: Ab wann gilt der neue Preis? Ist die Monatsfrist (Grundversorgung: sechs Wochen) eingehalten?
- Anlass: Nennt das Schreiben einen konkreten Grund? Allgemeine Floskeln reichen nicht.
- Umfang: Alter und neuer Arbeits- und Grundpreis.
- Hinweis auf Ihr Kündigungsrecht: Er muss in der Mitteilung stehen.
Fehlt der konkrete Anlass, ist die Erhöhung unwirksam
Laut Verbraucherzentrale hat der Bundesgerichtshof am 21. Oktober 2025 entschieden: Floskeln wie „gestiegene Großhandelspreise“ genügen nicht ( Verbraucherzentrale). Bei Zweifeln können Sie der Erhöhung widersprechen und sich beraten lassen.
Auch bei höherem CO₂-Preis, Umlagen oder Netzentgelten
Ihr Sonderkündigungsrecht gilt unabhängig vom Grund der Erhöhung – auch wenn der CO₂-Preis, Abgaben, Umlagen oder Netzentgelte steigen. Ausnahme: Der Anbieter gibt eine Änderung der Umsatzsteuer unverändert weiter ( § 41 Abs. 6 EnWG).
Der CO₂-Preis für Heizgas liegt 2026 in einem Korridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne ( § 10 BEHG). Für 2027 hat der Bundestag am 15. Oktober 2026 beschlossen, diesen Korridor beizubehalten; der europäische Emissionshandel für Gebäude startet erst 2028 ( Bundestag). Die Gasspeicherumlage ist seit 1. Januar 2026 abgeschafft ( Bundesregierung). Steigt Ihr Gaspreis trotzdem, ist das kein Grund, auf die Sonderkündigung zu verzichten.
Was gilt, wenn Sie nicht kündigen?
Dann bleiben Sie im Vertrag, und der neue Preis gilt – sofern Preisklausel und Mitteilung wirksam sind ( Verbraucherzentrale). Bevor Sie bleiben, lohnt der Vergleich: Liegt Ihr neuer Preis über dem, was andere Gastarife für Ihren Verbrauch kosten, ist die Erhöhung der richtige Anlass zum Wechsel.
Neuen Tarif auswählen
Im Rechner Postleitzahl und Gasverbrauch in kWh eingeben und Angebote vergleichen – am besten mit dem Preis ohne Bonus.
Wechsel beauftragen
Geben Sie im Antrag an, dass Sie wegen der Preiserhöhung kündigen. Der neue Anbieter kündigt dann meist für Sie.
Zählerstand notieren
Am Tag des Wechsels den Gaszählerstand ablesen und aufbewahren.
Weitere Anlässe
Häufige Fragen zur Gaspreiserhöhung
Wie lange vorher muss mein Gasanbieter eine Preiserhöhung ankündigen?
Bei einem normalen Gasvertrag mindestens einen Monat vorher, in der Grundversorgung mindestens sechs Wochen vorher.
Bis wann kann ich nach einer Gaspreiserhöhung kündigen?
Sie können ohne Frist zum Zeitpunkt kündigen, an dem die Erhöhung wirksam wird. Kosten darf der Anbieter dafür nicht verlangen.
Gilt das Sonderkündigungsrecht auch, wenn der CO₂-Preis steigt?
Ja. Es gilt auch, wenn Steuern, Abgaben, Umlagen, der CO₂-Preis oder Netzentgelte der Grund sind. Ausnahme ist nur die unveränderte Weitergabe einer Änderung der Umsatzsteuer.
Muss die Mitteilung per Brief kommen?
Der Anbieter muss Sie unmittelbar informieren. Laut Verbraucherzentrale meist per Brief, per E-Mail nur, wenn das vereinbart ist. Ein Hinweis im Kundenportal allein genügt nicht.
Was passiert, wenn ich nicht reagiere?
Dann gilt der neue Preis, sofern Preisklausel und Mitteilung wirksam sind. Ein Vergleich zeigt, ob Bleiben sich noch lohnt.
Ist eine Preiserhöhung ohne Begründung wirksam?
Nein. Die Mitteilung muss den konkreten Anlass nennen. Allgemeine Floskeln reichen laut Bundesgerichtshof nicht aus.
Gaspreiserhöhung bekommen? Jetzt vergleichen
Prüfen Sie, was ein anderer Gastarif für Ihren Verbrauch kostet – bevor die Erhöhung gilt.
Für eine zusätzliche Einschätzung können Sie sich auch bei einer Verbraucherberatung informieren, zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale.