Gasanbieter insolvent: Was jetzt zu tun ist
Liefert Ihr Anbieter kein Gas mehr, übernimmt automatisch der örtliche Grundversorger – ohne Unterbrechung. Diese Ersatzversorgung ist aber zeitlich begrenzt und oft teurer. Sichern Sie Ihre Zählerstände und suchen Sie zügig einen neuen Gastarif.
- Heizung bleibt warm: Ersatzversorgung greift
- Höchstens 3 Monate
- Eigene, oft höhere Preise möglich
- Jederzeit neuen Vertrag abschließen
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Diese Schritte sollten Sie jetzt gehen
Gaszähler ablesen
Stand und Datum notieren, am besten mit Foto. In der Ersatzversorgung darf der Verbrauch sonst geschätzt werden.
Stand melden
An Netzbetreiber, Grund- bzw. Ersatzversorger und den bisherigen Anbieter.
Zahlungen stoppen
Einzugsermächtigung beim insolventen Anbieter widerrufen, Daueraufträge löschen.
Neuen Vertrag abschließen
Einen Gastarif wählen und den Wechsel beauftragen – das geht jederzeit.
Empfehlungen der Bundesnetzagentur.
Für diesen Vergleich nutzen wir den Rechner von Verivox. Für den Vergleich genügen Postleitzahl und Jahresverbrauch in kWh. Der Vergleich bildet nicht den gesamten Markt ab. Ihre Eingaben im Rechner verarbeitet Verivox nach den eigenen Datenschutzhinweisen. Mehr über unser Vergleichsprinzip →
Ranking & Vergleichsgrundlage
- Reihenfolge
- Die Reihenfolge der Ergebnisse und mögliche Hervorhebungen bestimmt Verivox. 123tarifvergleich hat darauf keinen Einfluss.
- Unsere Rolle
- Wir wählen den Rechner je Produktbereich aus. Eine Vergütung bestimmt weder diese Auswahl noch unsere redaktionellen Inhalte auf dieser Seite.
Gastarife vergleichen – ohne Angabe persönlicher Daten
Rechner: VerivoxDen Wechsel wickelt Verivox mit dem gewählten Anbieter ab. Alle Angaben ohne Gewähr; Konditionen legt der jeweilige Anbieter fest.
So funktioniert die Ersatzversorgung
Kann Ihr Gasverbrauch keinem Liefervertrag mehr zugeordnet werden, beliefert Sie der örtliche Grundversorger automatisch, ohne Vertragsabschluss ( § 38 EnWG). Er muss Ihnen Beginn und Ende schriftlich mitteilen.
- Dauer
- Höchstens drei Monate. Sie endet, sobald ein neuer Liefervertrag greift – ohne Kündigungsfrist.
- Preise
- Seit Juli 2022 darf der Grundversorger für die Ersatzversorgung eigene Preise festlegen und sie zum 1. und 15. eines Monats anpassen. Sie können höher sein als in der Grundversorgung.
- Danach
- Ohne neuen Vertrag gehen Sie nach drei Monaten in die Grundversorgung über.
- Ihr Guthaben
- Ansprüche gegen den insolventen Anbieter melden Sie beim Insolvenzverwalter an.
Quellen: § 38 EnWG, Bundesnetzagentur zur Ersatzversorgung. Laut Monitoringbericht 2025 kostete Gas in der Ersatzversorgung zum 1. April 2025 im Schnitt 14,47 Cent pro kWh, bei einem frei gewählten anderen Lieferanten 11,56 Cent.
Ein Lieferstopp kommt nicht ohne Vorwarnung
Will ein Anbieter die Belieferung von Haushaltskunden einstellen, muss er das der Bundesnetzagentur spätestens drei Monate vorher anzeigen und Sie gleichzeitig in Textform informieren ( § 5 EnWG). Nutzen Sie diese Zeit für den Wechsel – gerade vor der Heizperiode.
Vorsicht bei Vorkasse
Tarife mit Vorauszahlung oder Kaution sind riskant: Fällt der Anbieter aus, ist vorausbezahltes Geld oft verloren. Monatliche Abschläge sind die sicherere Wahl.
Weitere Anlässe
Häufige Fragen zur Insolvenz des Gasanbieters
Bekomme ich weiter Gas, wenn mein Anbieter pleite ist?
Ja. Der örtliche Grundversorger übernimmt automatisch per Ersatzversorgung, ohne dass Sie etwas abschließen müssen.
Wie lange dauert die Ersatzversorgung?
Höchstens drei Monate. Sie endet, sobald Ihr neuer Liefervertrag greift.
Ist die Ersatzversorgung teurer?
Sie kann es sein. Seit Juli 2022 darf der Grundversorger dafür eigene Preise festlegen, die von der Grundversorgung abweichen.
Muss ich die Ersatzversorgung kündigen?
Nein. Sie endet ohne Kündigungsfrist, sobald ein neuer Vertrag beginnt.
Was passiert mit meinem Guthaben?
Forderungen gegen den insolventen Anbieter melden Sie beim Insolvenzverwalter an. Ob und wie viel Sie zurückbekommen, hängt vom Verfahren ab.
Raus aus der Ersatzversorgung
Ein neuer Gastarif beendet die Ersatzversorgung ohne Frist.
Weitere Informationen zur Insolvenz eines Energielieferanten finden Sie auch bei der Bundesnetzagentur.