Gewerbe · Onlinehandel

Versicherungen für Onlinehändler: Produkthaftung, Cyber und Versand

Eine Versicherungspflicht speziell für Onlinehändler gibt es nicht. Die Haftung ist trotzdem hoch: Wer Ware in den Europäischen Wirtschaftsraum einführt, gilt als Hersteller – und ab dem 9. Dezember 2026 soll ein neues Produkthaftungsgesetz gelten.

  • Importeure gelten als Hersteller(§ 4 ProdHaftG)
  • Neues Produkthaftungsrecht ab 9.12.2026 geplant

123tarifvergleich.de – Vergleichsportal seit 2008

Risiken

Typische Risiken im Onlinehandel

Importiertes Gerät brennt

Ein selbst aus Asien importiertes Ladegerät verursacht beim Kunden einen Brand. Als Importeur gelten Sie als Hersteller und haften ohne Verschulden.

Paket kommt zerbrochen an

Die Ware geht auf dem Weg zum Verbraucher kaputt. Das Risiko bleibt bei Ihnen – außer der Kunde hat den Transporteur selbst beauftragt, ohne dass Sie ihn vorher benannt haben.

Abmahnung

Ein Wettbewerber mahnt wegen des Impressums ab. Rechtsschutz nach Musterbedingungen schließt Wettbewerbsrecht aus. Für Verstöße gegen Informationspflichten im Onlinehandel bekommen Mitbewerber aber keinen Aufwendungsersatz.

Hackerangriff auf den Shop

Der Shop fällt aus, Kundendaten sind abgeflossen. Sie müssen die Aufsichtsbehörde möglichst binnen 72 Stunden informieren, Betroffene können Schadenersatz verlangen.

Beispiele nach § 1 ProdHaftG, § 4 ProdHaftG, § 475 BGB(Abs. 2), § 13 UWG, Art. 33 DSGVO, Art. 82 DSGVO und GDV-Musterbedingungen (unverbindlich) ARB 2021(3.2.7).

Darauf achten

Die wichtigsten Versicherungen für Onlinehändler

Produkthaftpflicht
Das erweiterte Produktrisiko ist in der Betriebshaftpflicht ein eigener Abschnitt (A3). Die IHK rät, den Schutz auf das neue Recht zu prüfen. Produkthaftpflicht
Cyberversicherung
Haftpflicht gegenüber Dritten, Betriebsunterbrechung nach einem Angriff, Wiederherstellung von Daten und IT-Forensik. Cyberversicherung
Transportversicherung
Zahlt bei Verlust oder Beschädigung der Ware während des Transports. Transportversicherung
Inhaltsversicherung fürs Lager
Feuer, Einbruch, Leitungswasser, Sturm. Für schwankende Warenbestände gibt es die Stichtagsversicherung für Vorräte.
Rechtsschutz
Von der IHK empfohlen, etwa für Vertragsstreit. Wettbewerbs-, Urheber- und Markenrecht sind nach den Musterbedingungen ausgeschlossen.
Elektronikversicherung
Für Ihre Technik bei Bedienungsfehlern oder Ungeschicklichkeit. Handelsware ist in der Elektronik-Pauschalversicherung nicht versichert.

Quellen: GDV-Musterbedingungen (unverbindlich) AVB BHV(A1-7.26), AVB Cyber(A2-1, A3-1, A4-1, A4-2.1), SK AFB 2010(SK 1705), ARB 2021(3.2.6, 3.2.7), ABE 2020, TK ABE 2020(TK A 1926); IHK Frankfurt am Main: Neue Regelungen zur Produkthaftung, IHK-Merkblatt Versicherungen für Selbständige (01/2024). Maßgeblich sind Ihr Versicherungsschein und die Versicherungsbedingungen. Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung.

Vor dem Vergleich

Das sollten Sie vor dem Vergleich klären

  • Rolle klären: Händler mit EU-Lieferant, Importeur aus einem Nicht-EU-Land oder Eigenmarke? Dokumentieren Sie Hersteller und Vorlieferanten – sonst haften Sie, wenn Sie sie nicht binnen eines Monats benennen.
  • Datum festhalten: Für Produkte, die bis einschließlich 8.12.2026 in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wurden, gilt das alte Recht.
  • Lagerwert: Durchschnittlichen und höchsten Warenbestand ermitteln.
  • IT-Pflichten: Sicherheitsupdates zeitnah, Datensicherung mindestens wöchentlich – das verlangen die Cyber-Musterbedingungen.

Den Angebotsvergleich führt Finanzchef24 durch, ein Vergleichsportal für Gewerbeversicherungen. Über den Button wechseln Sie auf die Website von Finanzchef24; dort geben Sie die Angaben zu Ihrem Betrieb ein. Der Vergleich bildet nicht den gesamten Markt ab. Mehr über unser Vergleichsprinzip →

Ranking & Vergleichsgrundlage
Angebote und Reihenfolge
bestimmt Finanzchef24. 123tarifvergleich hat keinen Einfluss darauf, welche Angebote in welcher Reihenfolge erscheinen.
Unsere Rolle
Wir erklären, worauf es in Ihrem Beruf oder Ihrer Branche ankommt, und verlinken für den Angebotsvergleich auf Finanzchef24.
Marktabdeckung
Finanzchef24 vergleicht nach eigenen Angaben Angebote von knapp 50 Versicherern.

Versicherungen für Ihren Onlineshop vergleichen

Rechner: Finanzchef24

Geben Sie bei Finanzchef24 Ihr Sortiment und Ihre Bezugsquellen an, besonders Importe aus Nicht-EU-Ländern. Prüfen Sie, ob die Produkthaftpflicht enthalten ist.

  • Finanzchef24 vergleicht nach eigenen Angaben Angebote von knapp 50 Versicherern.
  • Beschreiben Sie Ihre Tätigkeit so genau wie möglich – versichert ist die angegebene Betriebsart.
  • Angebote in Ruhe prüfen, online abschließen oder Rückfragen stellen.

Partnerlink: Der Button öffnet die Website von Finanzchef24 in einem neuen Tab. Kommt dort ein Vertrag zustande, erhalten wir eine Vergütung. Für Sie entstehen dadurch keine Mehrkosten.

Prüfen Sie im Angebot vor allem die Bausteine, die für Ihre Tätigkeit wichtig sind (siehe oben), und die Höhe der Deckungssumme.

Überblick

Pflicht, dringend, je nach Lage

▲ Pflicht

Gesetzlich vorgeschrieben

◆ Dringend empfohlen

Sollten Sie haben

● Je nach Lage

Hängt von Ihrem Betrieb ab

Quellen: § 193 VVG, § 192 SGB VII, § 4 ProdHaftG, § 475 BGB, GDV-Musterbedingungen (unverbindlich) AVB BHV(A1-7.26), AVB Cyber, ARB 2021; IHK Frankfurt am Main: Neue Regelungen zur Produkthaftung.

Neu

Neues Produkthaftungsrecht: Was sich ändern soll

Der Bundestag hat das neue Produkthaftungsrecht am 8. Oktober 2026 beschlossen. Es soll am 9. Dezember 2026 in Kraft treten; laut IHK war das Verfahren zuletzt noch nicht ganz abgeschlossen.

  • Auch Software gilt ausdrücklich als Produkt.
  • Bei Herstellern außerhalb der EU kommen Importeure, Beauftragte und nachrangig Fulfilment-Dienstleister als Haftende in Betracht.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen können nachrangig auch Online-Plattformen haften.
  • Die Selbstbeteiligung von 500 Euro bei Sachschäden und die Haftungshöchstgrenze von 85 Millionen Euro bei Personenschäden sollen entfallen.
  • Für Produkte, die bis einschließlich 8. Dezember 2026 in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wurden, gilt das alte Recht weiter.

Die IHK rät, den bestehenden Versicherungsschutz auf die erweiterten Risiken zu prüfen.

Quelle: IHK Frankfurt am Main: Neue Regelungen zur Produkthaftung; geltendes Recht: § 1 ProdHaftG, § 4 ProdHaftG.

Grenzen

Was Rechtsschutz und Cyber nicht zahlen

  • Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen: Nach den Rechtsschutz-Musterbedingungen ausgeschlossen.
  • Urheber- und Markenrecht: Etwa bei Abmahnungen wegen Produktfotos – nach den Musterbedingungen ausgeschlossen. Ein optionaler Baustein für Urheberrechtsvorwürfe im Internet ist dort nur für den Privatbereich vorgesehen; für Ihren Shop hängt es vom Vertrag ab.
  • Lösegeld: Zahlungen nach einem Erpressungsangriff schließen die Cyber-Musterbedingungen aus.
  • Überregionale Ausfälle: Fallen Strom, Internet oder Telefonnetze überregional aus, zahlt die Cyberversicherung nicht.
  • Handelsware: In der Elektronik-Pauschalversicherung nicht versichert.

Quellen: GDV-Musterbedingungen (unverbindlich) ARB 2021(2.2.14, 3.2.6, 3.2.7), AVB Cyber(A1-17.5, A1-17.6), TK ABE 2020(TK A 1926). Maßgeblich sind Ihr Versicherungsschein und die Versicherungsbedingungen. Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung.

FAQ

Häufige Fragen zu Versicherungen im Onlinehandel

Zahlt die Rechtsschutzversicherung bei einer Abmahnung?

Meist nicht: Die Musterbedingungen schließen Wettbewerbsrecht sowie Urheber- und Markenrecht aus. Der optionale Baustein für Urheberrechtsvorwürfe im Internet ist dort nur für den Privatbereich vorgesehen – maßgeblich ist Ihr Vertrag.

Muss ich bei jeder Abmahnung die Anwaltskosten zahlen?

Bei einer berechtigten Abmahnung kann der Abmahnende Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Mitbewerber aber nicht bei Verstößen gegen Informationspflichten im Onlinehandel oder bei DSGVO-Verstößen von Firmen mit weniger als 250 Mitarbeitern.

Hafte ich als Händler für fehlerhafte Produkte?

Als Importeur in den EWR gelten Sie als Hersteller. Als Lieferant haften Sie, wenn der Hersteller nicht feststellbar ist und Sie ihn oder Ihren Vorlieferanten nicht binnen eines Monats benennen.

Wer trägt das Versandrisiko?

Beim Verkauf an Verbraucher grundsätzlich Sie als Händler – außer der Käufer hat den Transporteur selbst beauftragt, ohne dass Sie ihn vorher benannt haben.

Was muss ich bei einem Datenleck tun?

Die Aufsichtsbehörde unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden informieren.

Zahlt die Cyberversicherung Lösegeld?

Nach den Musterbedingungen nicht. Versichert sind etwa Forensik, Datenwiederherstellung und Betriebsunterbrechung.

Ist Ihr Shop richtig abgesichert?

Prüfen Sie Ihre Rolle als Händler oder Importeur – und vergleichen Sie dann Angebote mit Produkthaftpflicht und Cyberschutz.

Unabhängige Gegenprobe: Was das neue Produkthaftungsrecht für Händler bedeutet, erklärt auch die IHK Frankfurt am Main.