Pflege

Pflegezusatzversicherung kündigen: Fristen, Pflege-Bahr und Alternativen

Eine private Pflegezusatzversicherung können Sie mit drei Monaten Frist zum Ende des Versicherungsjahres kündigen, nach einer Beitragserhöhung innerhalb von zwei Monaten. Bei einem Pflegetagegeld sind die bisherigen Beiträge danach verloren. Die gesetzliche Pflegeversicherung ist dagegen gar nicht separat kündbar.

  • 3 Monate zum Versicherungsjahresende
  • Beitragserhöhung: 2 Monate
  • Pflegetagegeld: Beiträge verloren
  • Pflegepflichtversicherung: nicht kündbar

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Wann Sie die Pflegezusatzversicherung kündigen können

Kündigungsmöglichkeiten
Vertrag Kündigung
Pflegetagegeld/Pflegekosten (ungefördert) 3 Monate zum Ende des Versicherungsjahres, nach vereinbarter Mindestdauer
Beitragserhöhung oder Leistungsminderung 2 Monate nach Zugang der Mitteilung
Pflege-Bahr (gefördert) 3 Monate zum Ende jedes Versicherungsjahres, frühestens nach bis zu 2 Jahren
Pflege-Bahr bei Hilfebedürftigkeit Ruhen für mindestens 3 Jahre oder rückwirkende Kündigung binnen 3 Monaten
Gesetzliche/private Pflegepflichtversicherung nicht separat kündbar

Rechtsgrundlagen: § 205 VVG, § 127 SGB XI, Musterbedingungen Pflege-Bahr, § 1 SGB XI, § 23 SGB XI. Der Versicherer verzichtet beim Pflege-Bahr auf sein ordentliches Kündigungsrecht; bei Pflegetagegeldtarifen nach Art der Lebensversicherung ist es ausgeschlossen ( § 147 VAG).

Was Sie bei einer Kündigung verlieren

Bei einer Pflegetagegeldversicherung sind die bisher gezahlten Beiträge nach der Kündigung verloren – anders als bei einer Pflegerentenversicherung, die einen Teil zurückzahlt ( Stiftung Warentest). Ein späterer Neuabschluss wird mit höherem Alter teurer und kann an Gesundheitsfragen scheitern.

  • Tarifwechsel: beim eigenen Versicherer in einen günstigeren Tarif.
  • Tagegeld senken: geringere Leistung, niedrigerer Beitrag.
  • Pflege-Bahr prüfen: 5 € staatliche Zulage im Monat, ohne Gesundheitsprüfung.

Muster-Kündigung Pflegezusatzversicherung

Muster: Kündigungsschreiben

[Ihr Name, Anschrift]
[Versicherer, Anschrift]
Kündigung meiner Pflegezusatzversicherung, Versicherungsschein-Nr. [Nummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich den oben genannten Vertrag fristgerecht zum Ablauf des Versicherungsjahres, hilfsweise zum nächstmöglichen Termin.
Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung und das Vertragsende schriftlich.
Mit freundlichen Grüßen
[Ort, Datum, Name]

Senden Sie die Kündigung per Brief, Fax oder E-Mail und bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung mit dem Vertragsende.

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Tipp: Legen Sie vorher fest, welche Monatsleistung Sie in Pflegegrad 5 wünschen.

Quellen

Stand der Recherche: 19. Oktober 2026. Maßgeblich sind Ihre Vertragsbedingungen. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.

FAQ

Häufige Fragen zur Kündigung der Pflegezusatzversicherung

Wie kündige ich meine Pflegezusatzversicherung?

Mit drei Monaten Frist zum Ende des Versicherungsjahres, frühestens nach der vereinbarten Mindestdauer.

Kann ich nach einer Beitragserhöhung kündigen?

Ja, innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Mitteilung.

Bekomme ich meine Beiträge zurück?

Beim Pflegetagegeld nein. Eine Pflegerentenversicherung zahlt einen Teil zurück.

Kann ich den Pflege-Bahr kündigen?

Ja, zum Ende jedes Versicherungsjahres mit drei Monaten Frist, frühestens nach bis zu zwei Jahren. Bei Hilfebedürftigkeit gibt es Sonderregeln.

Kann ich die gesetzliche Pflegeversicherung kündigen?

Nein. Sie folgt Ihrer Krankenversicherung und ist nicht separat kündbar.

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Unabhängige Hinweise zum Kündigen von Versicherungen gibt die Verbraucherzentrale.